Mir wurde per Überweisung Geld abgezogen?

11 Antworten

Mit einer Überweisung bekommt man Geld. Eine Abbuchung erfolgt durch eine Lastschrift. Wenn du die Firma oder wen auch immer nicht kennst, kannst du der Lastschrift widersprechen und bekommst das Geld wieder zurück. Wenn du Online Banking machst kannst du das über die Webseite nach deiner Anmeldung sogar selbst machen.

Rolf42  17.01.2021, 15:45
Mit einer Überweisung bekommt man Geld.

Nicht unbedingt. Es gibt eingehende und ausgehende Überweisungen.

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AlterHaudegen75  17.01.2021, 15:57
@Rolf42

Gut, wenn ich natürlich vom Konto Geld zu einem anderen Überweise. Das stimmt natürlich.......

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Eine Überweisung kannst nur du selber tätigen; am Bankschalter und per Internet-Überweisung. Du kannst noch eine weitere Person autorisieren, dass sie Zugriff auf dein Konto hat = Ehefrau oder Sohn oder Vater,...

Wenn jemand was von einem Konto abzieht, ist das eine Abbuchung. Das ist möglich, wenn du jemand einen Abbuchungsauftrag erteilt hast. Das tut man nur bei einer vertrauenswürdigen Firma (Telefongesellschaft, Stromanbieter, Gasanbieter, Gemeindesteuern und Abgaben,..)

Per Überweisung bezahlst Du etwas , die machst Du selber

Eine Lastschrift zieht Dir Geld vom Konto ab, dazu muss derjenige Deine Erlaubnis haben.

Frag DeineBank, wer das Geld eingezogen hat- wenn es wirklich unberechtigt war, kannst Du die LS innerhalb von 6 Wochen nach Monatsende, wo die LS erfolgte, zurückholen.

Rolf42  17.01.2021, 13:39
kannst Du die LS innerhalb von 6 Wochen nach Monatsende, wo die LS erfolgte, zurückholen.

Das ist veraltet. Es sind acht Wochen ab Buchungsdatum, wenn ein gültiges Lastschriftmandat vorliegt. Anderenfalls verlängert sich die Frist auf 13 Monate.

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Eine Überweisung ist eine aktive Handlung. Wenn jemand per Abbuchung Geld von deinem Konto eingezogen hat kannst du deine Bank innerhalb einer Frist (die ich leider nicht kenne) beauftragen dies rückgängig zu machen. Dies kann gebührenpflichtig sein. Macht derjenige der die Abbuchung beauftragt hat tatsächlich Rechte geltend kann das teuer für dich werden.

Dazu müsste man erst einmal wissen, auf welchem Weg der Überweisungsauftrag erteilt wurde.

Einen Überweisungsbeleg mit einer gefälschten Unterschrift bei der Bank in den Briefkasten zu werfen, ist z. B. vergleichsweise einfach. In diesem Fall wäre aber die Bank in der Haftung, wenn der Beleg erkennbar nicht vom Kontoinhaber oder einem Bevollmächtigten unterschrieben wurde.