Mir hat eine fremde Person 23.000 € überwiesen, was soll ich machen und darf ich das Geld behalten?
5 Antworten
Das Geld wurde dir sicherlich fälschlicherweise überwiesen und der Überweisende hat eine Herausgabeanspruch nach Paragraph 812 BGB:
§ 812 BGB Herausgabeanspruch: Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet.
Genau. Bei 23.000€ nicht unwahrscheinlich.
Er darf das Geld jetzt aber auch nicht einfach so ausgeben.
Natürlich nicht, weil es dir nicht zusteht.
Wenn die Überweisung aus Versehen erfolgte, z.B. weil die Person eine falsche IBAN benutzt hat, steht dir das Geld nicht zu, d.h. du darfst es nicht behalten.
Einem geschenkten Gaul guckt man nicht ins Maul. Daher einfach nichts unternehmen.
Ich würde mich auch nicht beschweren, wenn mir jemand 10.000€ in den Briefkasten wirft, oder?
Träum weiter. Mit der 'Entschuldigung' kommst du vor Gericht nicht weit.
Lass es auf dem Konto stehen. Wird ganz bestimmt zurück gefordert, wenn nicht einfach behalten.
Mir hat auch mal jemand um die 200€ überwiesen. Die wurden nie zurück gefordert.
Nope keinesfalls, das darf man nicht behalten!
Aber nur wenn es gefordert wird.