Kann eine fremde Person aus meinem Sparbuch Geld abheben?

3 Antworten

Nein, es sei denn jemand klaut dir deine Karte oder du sagst einer Person den Pin und lässt sie für dich Geld abheben, dafür muss man der Person finde ich aber gut vertrauen.

Es kann nur eine 2. oder 3. Person von deinem Konto abheben, wenn du dies bei der Bank einrichten lässt. Dies geht auf 2 Wegen: Das die Person einfach eingetragen wird und kann dort dann auch Geld abheben oder man bevöllmächtigt eine Person die über dein ganzes Geld verfügen kann, falls du mal im sterben liegst oder schwer krank bist, damit du über die Person an dein Geld kannst. Bei Variante 1 kann die Person aber nur Geld abheben und hat keine weiteren Rechte. Bei Variante 2 kann die Person wie der Kontoinhaber über das Geld verfügen.

skrendar  30.10.2019, 20:00

Es geht um ein Sparbuch, nicht um ein Sparkonto.

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Als ich in der Lehre war, gab mir meine Chefin öfter ihr Sparbuch und schickte mich damit zur Bank. Jedoch gab sie mir stets dazu eine Vollmacht mit.

Wenn man bei der Bank einen Kunden nicht kennt, wird man dort ganz sicher einen Ausweis verlangen von demjenigen, der Geld abheben will.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Skyborg  08.05.2021, 03:03

Wie sah so eine vollmacht aus, feichte ihre unterschrift?

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Birgitmarion  08.05.2021, 14:12
@Skyborg

Sie schrieb einfach, dass sie mich bevollmächtigte, von ihrem Konto Nr. sowieso den und den Betrag abzuheben. Das reichte damals, aber ist Jahrzehnte her...

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Ja.

Wenn es sich um ein "echtes" Sparbuch handelt, kann jeder, der das Sparbuch besitzt, also in der Hand hat, versuchen, damit Geld abzuheben.

Die Bank/Sparkasse darf Geld auszahlen, muss dies aber nicht tun.

Auszahlungen im Rahmen der versprochenen Leistung dürfen an den nichtberechtigten Inhaber dann nicht erbracht werden, wenn die Bank von der fehlenden Berechtigung des Buchinhabers positive Kenntnis hat oder sie sonst entgegen Treu und Glauben die Auszahlung an den nichtberechtigten Inhaber bewirkt

https://de.wikipedia.org/wiki/Inhaberpapier#Sparb%C3%BCcher

Die Bank oder Sparkasse kann generell an jeden auszahlen, der das Dokument vorlegt.

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.rechte-von-sparbuchkunden-wenn-banken-die-auszahlung-verweigern.7967069d-eba6-454a-bd1e-b96836ad859b.html