Minusstunden nach Krankschreibung?
Ich arbeite bei einem ambulanten Pflegedienst des Caritas Verbandes/AVR. Ich war nach einem Bänderriss für 6 Wochen krank geschrieben. Den Monat davor hatte ich noch ein paar Plusstunden reingearbeitet und davor hatte ich auch keine Minusstunden. Ab dem darauffolgenden Monat war ich sechs Wochen krank. Diesen Monat war ich von vorne rein mit Minusstunden eingeplant, ohne dass ich in irgendeiner Weise darum gebeten habe, außerdem hatte ich zwei Wochen Urlaub. Jetzt habe ich anscheinend an die achtzig Minusstunden (ich arbeite 75%). Kann das sein? So wie ich es bisher kannte, gilt krank wie gearbeitet, also mit dem Durchschnitt von ungefähr 4,88 bei einer 6 Tage Woche. Ich weiß noch von zwei anderen Kolleginnen, die ebenfalls viele Minusstunden haben. Wir haben seit wenigen Monaten auch eine neue Pflegedienstleitung, davor gabs kaum Probleme mit Minusstunden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so richtig ist. Wer kennt sich damit aus?
4 Antworten
Der Arbeitgeber kann wegen Krankheit und auch nicht wenn er keine Arbeit hat Minusstunden auf Dein Arbeitszeitkonto schreiben.
Bei Krankheit ist er zu Lohnfortzahlung verpflichtet.
Hat er zu wenig Arbeit, dann befindet er sich im Annahmeverzug und die Stunden sind unternehmerisches Risiko.
Nur wenn Du z.B. keinen mehr Urlaub hast und Du unbedingt frei haben musst, könnte man z.B. Minusstunden vereinbaren die Du dann nachholst.
Nein, das sind eigene Erfahrungen, Erfahrungen hier auf gutefrage und Recherche.
Z.B. dieser Link:
https://www.arbeitsrechte.de/minusstunden/
Hier steht aber auch dass es Ausnahmen gibt z.B. wenn man ein Arbeitszeitkonto hat; aber bei Krankheit gilt auch die Ausnahme nicht.
Den Arbeitgeber muss man schriftlich auffordern eine korrekte Abrechnung zu erstellen und den Lohn nachzuzahlen und zwar mit einer genauen Frist.
Nach Ablauf der Frist geht man zum Arbeitsgericht und reicht Lohnklage ein. In erster Instanz geht das bei eindeutigen Sachen ohne Anwalt, das sollte man nur machen wenn man sich wirklich sicher ist, dass der Arbeitgeber einen Fehler gemacht hat.
Werde hier mal einen Fachmann bitten sich Deine Frage anzuschauen; er ist Anwalt.
Vielen Dank, das hilft mir wirklich weiter☺️
Das klingt auch für mich nicht richtig! Lasse es Dir ganz genau im Lohnbüro erklären, wie man auf diese Menge Stunden gekommen sein will!
Es muss auch bei euch eine Vorgesetzte oder einen Vorgesetzten geben, der das nachprüfen und korrigieren kann! Lasse es bloß nicht auf sich beruhen!!!!!
Das ist so arbeitsrechtlich natürlich überhaupt nicht zulässig. Während der Erkrankung ist die Vergütung weiter zu zahlen, auch während des Urlaubs. Hier Minusstunden anzurechnen entbehrt jeder Rechtsgrundlage. Im Zweifel dies sofort mit der Personalleitung klären
Und wenn die bockig werden wie schon geschrieben, schriftlich auffordern unter Fristsetzung das eine korrekte Abrechnung bis zum... erfolgt.
Passiert dann nichts kannst Du zum Arbeitsgericht gehen und lässt dort die Klage aufnehmen.
Nein, das kann nicht sein.
Weder mit Urlaub noch mit Krankschreibung kann man Minusstunden bekommen.
Danke für die Antwort. Im Grund kenne ich das ja auch so und die zwei Wochen Urlaub bekomme ich wieder. Sie hat nur die Stunden gezählt, die ich gearbeitet hätte, aber auch überall zu knapp kalkuliert. Ich bin mir aber sicher, dass sie mich nicht in die Minusstunden planen darf, damit wäre sie im sogenannten Annahmeverzug, bzw kann nicht verlangen, dass diese nachgearbeitet werden. Aber laut ihrer Aussage dürfte sie uns jederzeit ins Minus planen (es gibt zu wenig Arbeit für die Pflegefachkräfte) und wir müssten die Stunden nacharbeiten. Und das kann ich absolut nicht glauben!
Sie hat nur die Stunden gezählt, die ich gearbeitet hätte,
Wenn überhaupt geht das aber nur in der Zeit, in der Du weder im Urlaub noch krankgeschrieben bist.
es gibt zu wenig Arbeit für die Pflegefachkräfte) Ja ne is klar.
Ist im Arbeitsvertrag ein Zeitkonto vereinbart? Falls nein, dann auf keinen Fall.
Sie hat nur die Stunden gezählt, die ich gearbeitet hätte, aber auch überall zu knapp kalkuliert.
Sie muss die Stunden genau abrechnen.
Das klingt sehr klar und eindeutig, darf ich fragen, ob du in einer Leitungsfunktion bist? Dann könnte ich mich vor der PDL darauf berufen.