Minijob als Schülerin?

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ich finde keine Läden die jemanden einstellen unter 16?

nicht verwunderlich, da Du als vollzeitschulpflichtige Schülerin unter die Kinderarbeitsschutzverordnung fällst:

https://www.gesetze-im-internet.de/kindarbschv/__1.html

Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nicht das Jugendarbeitsschutzgesetz und § 2 dieser Verordnung Ausnahmen vorsehen.

https://www.gesetze-im-internet.de/kindarbschv/__2.html

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etwas anders sieht es bei einem Ferienjob aus. Ein solchen darft Du ab 15 Jahren für bis zu 4 Wochen ( als kurzzeitige Beschäftigung ) ausüben.

So fallen dann für Dich auch keine Sozialabgaben an und evtl. einbehaltene Lohnsteuer kann via Einkommensteuererklärung ab Beginn des Folgejahres erstattet werden.

wilees  17.04.2024, 10:56

Besten Dank für's Sternchen.

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