Minderjährigenrecht: Adapter für Ladekabel zurückgeben?
Meine Schwester (17) hat sich in einem Elektrogeschäft einen Adapter für ein Ladekabel für 39,99€ mit ihrem Geld, dass sie selbst verdient, gekauft. Mein Vater war gar nicht davon begeistert und wollte, dass sie es zurückgibt. Da meine Schwester dann zur Arbeit ging, bin ich selbst zu del Geschäft gegangen um es zurückzugeben. Der Händler meinte, dass er keine Ware annimmt. Also man bei ihm nichts zurückgeben kann. Daraufhin bin ich rausgegangen. Das habe ich meinem Vater erzählt. Er meinte, dass man sowas zurückgeben kann und dass er es zurücknehmen muss, da ja meine Schwester beschränkt geschäftsfähig ist und nicht das Einverständnis meines Vaters hatte. Stimmt das? Muss der Händler es zurücknehmen?
6 Antworten
Dein Vater irrt. Mit 17 Jahren darf sie das Kabel kaufen und wenn da kein Mangel dran ist, muß der Händler es nicht zurück nehmen.
Dennoch darf sie gemäß "Taschengeldparagraph" solche Produkte rechtsmäßig auch ohne Einverständnis der Eltern sein. Das ist kein Freifahrtschein für kostenlose Rückgabe.
Kinder ab sieben Jahren und Jugendliche können ohne Zustimmung der Eltern lediglich im Rahmen der freien Verwendung des Taschengeldes ("Taschengeldparagraph") etwas kaufen. Das ist ohne Einwilligung der Eltern jedoch nur dann möglich, wenn die Ware sofort vom Taschengeld bezahlt werden kann.
Nein. Das nennt sich nur "Taschengeldparagraph" - unabhängig davon, ob das Geld von der Oma kommt, den Eltern, oder einem Nebenjob.
Da meine Schwester dann zur Arbeit ging,
Das heißt, sie verdient ihr eigenes Geld. Damit dürfte eine Sache für 39,99 im Rahmen dessen liegen, was sie selbstverantwortlich ausgeben kann.
Erstens fällt es unter den Taschengeldparagraphen, zweitens muss ein Händler legitim verkaufte Ware nicht zurücknehmen solange diese keine Mängel aufweist. (Außnahmen wie Fernabsatz etc ausgenommen)
Nö, der Händler hat hier Recht: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__110.html
Es war kein Geld, dass von meinem Vater gegeben wurde. Ich habe von meinem Lehrer gehört, dass wenn man als Minderjähriger Geld verdient trotzdem damit nicht machen kann was man will. Also könnte man es zurückgeben?