Mieterschutz beantragen oder nicht?
mein ehemaliger Vermieter behauptet, dass ich innerhalb 2-er Monate zu viel Strom verbraucht hätte und möchte daher die 500 Euro Kaution einbehalten. Er kann nicht nachweisen, dass ich genau zu der Zeit als ich in der Ferienwohnung war, so viel Strom verbraucht habe. Dennoch ist das elektronische Heizungssystem sehr komplex und verbraucht viel Strom. Nun zu meiner Frage:
Macht es Sinn, für 149 Euro einen Mieterschutzverein damit zu beauftragen, Mahnungen aufzusetzung und ggf. vor Gericht zu ziehen oder hat der Vermieter vielleicht doch Recht und ich keinen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution
9 Stimmen
5 Antworten
Deine Möglichkeit der Auswahl stimmt so nicht, deshalb habe ich die "nein" Variante gewählt, obwohl dein Zusatz nicht korrekt ist. Die richtige Antwort wäre "ja und nein".
Eine Kaution kann der Vermieter eigentlich nicht komplett zurückhalten. Du hast nicht erwähnt, ob es ein Übergabeprotokoll gibt oder nicht. Es fehlen auch Erläuterungen zum Mietvertrag, ob die Kosten pauschal abgerechnet wurden oder nicht. Das ist erstmal der Punkt, an dem du dich orientieren musst. Du kannst nicht fragen ohne alle Hintergründe anzugeben.
Jetzt ganz grob und ohne Bewertung:
Zurückhalten kann er -vor allem bei der derzeitigen Lage- die voraussichtlichen Mehrkosten bis zur endgültigen Abrechnung mit dem Energieunternehmen und muss dir dann den Rest zurückzahlen. Einbehalten darf er nur vorsichtig gesagt, die ungefähr ausstehende Summe. (wenn das das Einzige war und ganz laienhaft erklärt)
https://www.umzuege.de/de/umzugsratgeber/posts/nebenkostenabrechnung-bei-vorzeitigem-auszug.php
Die im Artikel erwähnten "einige Wochen" können teils auch bis zu einem halben Jahr dauern.
Wenn der Vermieter Behauptungen aufstellt, muss er das auch belegen können. Kann er das nicht, kann er keine Forderungen stellen.
Mach mit dieser Aussage, was du möchtest 😊
Da kommt es darauf an, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Wurde der Strom pauschal abgegolten ( inkl. Nebenkosten o.ä. formuliert), dann hat er keinen Anspruch darauf.
Gibt es irgendeine Vereinbarung zum Strom, und kann er das mit Zählerständen belegen, gibts evtl was für den Mehrverbrauch.
Aber in 2 Monaten niemals 500 € für Strom mehr.
Vielleicht hat er Recht, vielleicht auch nicht. Ist denn etwas zum Stromverbrauch oder zu Heizkosten vereinbart?
Doch natürlich kann er das beweisen. Es gibt sowas wie Stromzähler
der aber in der Stromrechnung lediglich halbjährlich den verbrauchten Strom anzeigt