Meine Mutter will mich rausschmeißen. Darf sie das?
Hallo, ich bin seit August 18 geworden und jetzt will meine Mutter mich rausschmeißen. Ich geh aber noch immer in die Schule, heißt ich hab kein Geld für meinen Unterhalt, Essen etc. Ausserdem will sie mich mit meinem Hund rausschmeißen, um den ich mich so alleine ohne Geld nicht kümmern kann. Dazu kommt, dass sie mich zu meinem Vater (hab seit 2018 geschiedene Eltern) schicken will, der mit mir aber den Kontakt abgebrochen hat. Was soll ich jetzt bloß tun??
Ps: meine Mutter will mich wegen eines Missverständnisses rausschmeißen. Ich hab ihr alles erklären wollen, aber sie hat mir nicht geglaubt.
7 Antworten
Kümmere dich im näheren Umfeld sicherheitshalber um eine Übernachtungsmöglichkeit, sprich Verwandte/Bekannte/Freunde. Versuche noch mal deiner Mutter auf sachlicher Ebene entgegen zu kommen und entschuldige dich. Selbst wenn du recht haben solltest. Wende dich an irgendwelche Ämter: Jobcenter, Jugendamt. Etc. Du schaffst das. Ich schätze mal nicht, dass sie dich einfach so unter die Brücke setzt.
Doch, gerade eben das. Ausserdem will sie mich mit meinem Hund, der eigentlich nie jemandem was getan hat, raus haben
Du solltest dich diesbezüglich mit dem Jugendamt (oder wie das bei euch heißt) in Verbindung setzen, da du ja in Luxemburg wohnst.
Hier wird man dir nur erzählen können was nach deutschem Recht machbar ist.
Ansonsten:
https://e-justice.europa.eu/content_maintenance_claims-47-lu-de.do?member=1
- Dein Vater muss zustimmen, wenn du zu ihm sollst.
- Sie ist Unterhaltspflichtig bis du deine erste Ausbildung abgeschlossen hast oder 25 bist.
- Ruf das Jugendamt an.
Obdachlosenhilfe. Gibt örtlich verschiedene Ansprechpartner.
Für die Kosten kommen deine Eltern auf.
Geh zum Jobcenter. Als Schülerin wirst du bestimmt eine Unterkunft bekommen.
Die Eltern werden verpflichtet zu zahlen aber Hilfe kann sie sich dort trotzdem holen und sich beraten lassen. Weil als Schülerin kann man wohl schlecht eine Miete zahlen und Nebenkosten, wenn man in der Schule nichts verdient.
selbstverständlich ist es für Schüler zuständig. Erzähle keinen Unfug.
Es gibt keine Altersgrenze bei der Unterhaltspflicht.