Meine Mutter bekommt Bürgergeld ich mache aber bald eine Ausbildung. Wie viel Gehalt darf ich behalten?
Ich bin 17 und fange bald eine Ausbildung an und erhalte ca. 1100 euro. Ich wohne bei meiner alleinerziehenden Mutter die aus krankheitlichen Gründen Bürgergeld bekommt. Wie viel der 1100 euro bleiben mir am ende übrig ohne das meine Mutter kürzungen erhält?
5 Antworten
Dir bleibt alles übrig, bei dir wird nichts gekürzt. Allerdings wird dein Einkommen auf den Anteil angerechnet, den deine Mutter für Dich im Bürgergeld erhält. D.h. bei ihr wird gekürzt.
Der Schlüssel ist kompliziert, ich verweise da mal auf die Angaben von Easygoing.
Beachte auch: Die 1100 Euro werden dir ja nicht ausezahlt. Das ist der Brutobetrag. Da gehen die Sozialabgaben (Arbeitslosen- ,Renten- und Krankenversicherung noch ab. Das ist bei jedem so und somit völlig unabhängig vom Bürgergeld.
Deine Vergütung nimmt dir keiner !
Bis auf Höhe der Minijobgrenze wird dir derzeit als Kind unter 25 Jahren als Schüler, Azubi oder Stundent nichts auf deinen Bedarf angerechnet.
Bei einer höheren Bruttovergütung oder Erwerbseinkommen kommen zum erhöhten Grundfreibetrag bis auf Höhe der Minijobgrenze weitere Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu.
Derzeit sollte dann also bis zu 556 Euro Brutto gleich Netto nichts angerechnet werden.
Ab 520 Euro bis 1000 Euro Brutto kommen 30 % und von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.
Der gesamte Freibetrag wird dann theoretisch vom Nettoeinkommen bzw. Vergütung in Abzug gebracht, was bleibt ist das voraussichtliche anrechenbare Netto und das wird dann wie das Kindergeld von derzeit 255 Euro auf deinen Bedarf angerechnet.
Diese 1100 Euro bekommst Du auch nicht, die stehen auf deinem Azubivertrag, dass ist deine Bruttovergütung, davon gehen noch Sozialabgaben für min. Kranken und Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung ab, bei um die 1250 Euro Brutto dann auch noch Lohnsteuern.
Wirst dann voraussichtlich um die 870 Euro Nettovergütung aufs Konto bekommen.
Da du Teil einer Bedarfsgemeinschaft bist, gilt Folgendes:
"Die Ausbildungsvergütung wird bis zur Minijob-Grenze, die derzeit bei 520 Euro liegt, nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Die Beträge zwischen 520 und 1000 Euro werden zu 70 Prozent auf das Bürgergeld angerechnet. Beträge zwischen 1000 und 1200 Euro werden zu 90 Prozent auf das Bürgergeld angerechnet."
Ausbildung: Dann besteht ein Bürgergeld-Anspruch Hier findest du auch Beispiele.
Meine Mutter bekommt Bürgergeld
Und wenn du bei deiner Mutter lebst, dann auch DU!
Wenn du nicht bei deiner Mutter leben würdest, wäre dein Einkommen für die Berechnung der Leistungen für das Bürgergeld völlig irrelevant.
Anspruch auf Bürgergeld hat man nur, wenn man weitestgehend gesund ist.
Nach aktuellem Stand darfs Du mindestens 520 € von der Ausbildungsvergütung behalten. Bissl mehr noch.