Neuen job?

6 Antworten

Von deinem Erwerbseinkommen nimmt dir das Jobcenter nichts weg, es wird nur unter Berücksichtigung von Freibeträgen nach Paragraf 11 b SGB - ll auf deinen Bedarf angerechnet, den deine Eltern ohne eigenes Einkommen für dich unter 25 Jahren bekommen würden.

Kannst Du deinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken, fällst Du aus der BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern raus.

Sie bekommen dann keine Leistungen mehr für dich gezahlt, also dein Regelbedarf für den Lebensunterhalt und dein Kopfanteil von der Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom würde nicht mehr für dich gezahlt.

Dann müsstest Du von deinen Nettoeinkommen deinen Kopfanteil der Warmmiete und vom Abschlag für normalen Haushaltsstrom usw.selber an deine Eltern zahlen.

Wenn Du dich nicht selber verpflegst und versorgst, müsstest Du mit deinen Eltern noch ein angemessenes Kostgeld vereinbaren, was Du dann vom Nettoeinkommen übrig hast wäre deine und darf nicht auf den Bedarf der Eltern oder Geschwister angerechnet werden.

Vermutlich meinst Du, wie viel vom Einkommem angerechnet wird. Das kannst Du im Internet ausrechnen. Du solltest bedenken, dass von einer Ausbildungsvergütung weniger angerechnet wird, weil der Freibetrag höher ist.

Sofern Du noch SchülerIn bist, aktuell mindestens 538 € mtl..

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..

Du kannst doch dann in Vollzeit arbeiten gehen, Zeit dazu hättest du ja dann.


Angibrd529 
Beitragsersteller
 06.11.2024, 20:26

Ja oder vollzeit. Aber meine frage ist wie viel ich dann vom geld behalten darf.

Wenn du Teilzeit arbeitest, wird dein Einkommen auf das Bürgergeld deiner Eltern angerechnet. Das bedeutet, dass sich wohl die Unterstützungsleistungen verringern werden, aber vollständig wegfallen dürften sie nicht, solange das Einkommen unterhalb der Existenzsicherung liegt. Konkrete Zahlen kannst du auf der Website deiner örtlichen Jobcenter nachsehen oder direkt dort erfragen. Die Werte ändern sich auch regelmäßig.

https://www.arbeitsagentur.de/faq/faq-buergergeld