Meine Freundin will in Deutschland leben. Was braucht sie dafür?

6 Antworten

Sie braucht eine Aufenthaltserlaubnis. Als Touristin kann sie ein Visum bekommen, dass aber nur ein paar Wochen bis Monate gilt.

Wenn sie arbeiten will, braucht sie eine Arbeitsgenehmigung. Das ist dann wirklich schwierig.

Ihr könnt natürlich auch heiraten. Als Ehefrau bekommt sie eine Aufenthaltsgenehmigung.

Nighhawk1234 
Fragesteller
 19.09.2019, 15:30

Sie kann also einfach hierhin kommen für ein paar wochen und dann heiraten wir und sie kann für immer bleiben? Kann mir nicht vorstellen das es so einfach ist

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Nator95  19.09.2019, 15:41
@Nighhawk1234

Naja wenn ihr länger als 5 jahre verheiratet seid kann sie bleiben

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AbbyAaliyah  19.09.2019, 15:46
@Nighhawk1234

   Richtig gedacht! So einfach ist das nicht. Es kostet jede Menge Zeit, Geld, Nerven, ist jede Menge Papierkram, ihr müsst nachweisen können, dass es sich nicht um eine Scheinehe handelt (hier kommt die Frage auf: wie lange und gut kennt ihr euch?) - und zu guter letzt: selbst eine Heirat ist nicht zwangsläufig eine Garantie für eine Aufenthaltsgenehmigung!!! Auch wenn das immer wieder viele Menschen glauben.

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Seeheldin  19.09.2019, 15:47
@Nator95

Mittlerweile nur noch zwei Jahre.

Sie muss nach der Heirat einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen. Dann bekommt sie eine Aufenthaltsgenehmigung.

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Nator95  19.09.2019, 15:59
@Seeheldin

2 jahre? Echt? Dann is 5 Jahre wahrscheinlich für die Staatsbürgerschaft

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Nator95  19.09.2019, 16:01
@Elli113

Lol mein freund lebt seit fast 6 jahren hier und kann kaum deutsch. Aber naja wr hatte Kurse auf der Uni

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Elli113  19.09.2019, 16:03
@Nator95

Wenn er mit nem Studenten-/Arbeitsvisum hier ist, dann hat er ja bereits ein Visum. Wenn man aber ein Visum zur Eheschließung beantragt, dann muss man Deutschkenntnisse nachweisen.

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Nator95  19.09.2019, 17:18
@Elli113

Achso

Ich dachte man braucht das immer. Das wäre dann ein A1 level in Deutsch bei ihm lol

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Hochzeit 😆

Nighhawk1234 
Fragesteller
 19.09.2019, 15:26

Ja ist mir schon klar aber sie kann ja nicht einfach hierhin kommen, wir heiraten und das war es.

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Wenn sie einfach nur zu Besuch kommen will, braucht sie kein Visum. Als kolumbianische Staatsangehörige darf sie bis zu 90 Tage bleiben, ohne ein extra Visum zu beantragen.

Wenn sie länger bleiben will, benötigt sie grundsätzlich ein Visum.

Also entweder ein Arbeits-/Studentenvisum oder eines zur Eheschließung. Allen dreien ist gemeinsam, dass es grundsätzlich VOR der Einreise beantragt werden muss.

Für das Arbeitsvisum gilt: Vorzulegen sind in jedem Falle aussagekräftige Unterlagen zur Qualifikation sowie zur beabsichtigten Tätigkeit (z. B. konkretes Arbeitsplatzangebot, Stellenbeschreibung, Muster des Arbeitsvertrags) sowie auch Unterlagen zu der geplanten Unterkunft in der Bundesrepublik Deutschland (z. B. Mietvertrag o. ä.). Einzelheiten über die beizubringenden Unterlagen zur Visumbeantragung gibts auf der Internet-Seite der zuständigen deutschen Auslandsvertretung

Für das Studentenvisum gilt: Für die Visumantragstellung bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung sind Unterlagen vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass der Antragsteller von der Universität zum Studium zugelassen ist sowie Unterlagen, die die Finanzierung während des Studienaufenthaltes belegen. Es ist in vielen Fällen auch möglich, ein sog. Studienbewerbervisum zu beantragen, wenn noch nicht genau feststeht, an welcher Universität der Ausländer studieren möchte.

Für das Visum zur Eheschließung gilt: es müssen zum Zeitpunkt der Visumbeantragung schon deutsche Grundkenntnisse vorliegen, bzw. nachgewiesen werden.

Einzelheiten zu allen drei Visa gibt es auf den Seiten des Auswärtigen Amtes sowie auf den Seiten der deutschen Auslandsvertretung in Kolumbien https://bogota.diplo.de/