Meine Frau hat mich betrogen. Hab alle Beweise. Was kann ich tun?

1 Antwort

Beweise sind nur dafür da, für DICH Klarheit zu schaffen. Ansonsten interessiert das keinen. Es gibt bei Scheidungen keine Schuldfrage mehr.

Es liegt also an dir, ob du dich nun scheiden lassen möchtest. Dann erfolgt eine Gütertrennung und eine Umgangsvereinbarung, wie ihr beide die Sorge um die gemeinsamen Kinder teilt. Auch da brauchst du nichts fürchten, denn als Vater bist du ebenso Sorgeberechtigt und den Umgang darf sie dir nicht verbieten. Entsprechend ist auch der "normale" Umgang 50/50 bzw. Wechselmodell. Darauf kannst du bestehen. Willst/ kannst du das nicht leisten, dann müsst ihr euch mit Hilfe des Gerichtes oder Jugendamtes einigen.

Natürlich kannst du es auch "verzeihen" und die Ehe fortsetzen. Bezweifle aber, dass du dann glcüklich wirst und der Betrug je endet. wenn das deine Präferenz ist, würde ich unbedingt zu einer Paartherapie raten.

SkR1997  04.03.2024, 19:36

Es wird gerade im Bundestag diskutiert, das Wechselmodell als "Standard" einzuführen. Aktuell ist das nicht der Fall, dass es automatisch eine 50:50 Betreuung gibt und auch kein Anrecht darauf.

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Rendric  04.03.2024, 20:45
@SkR1997

Wir reden hier auch nicht von "automatisch". Es ist immer eine Umgangsvereinbarung per Gericht/ Jugendamt nötig, wenn man eine Scheidung macht. Und die meisten Richter denken ebenso altmodisch und präferieren das REsidenzmodell. Das heißt aber nichts. So lange keine nachweisbaren Gründe vorliegen, warum ein Elternteil nicht die Sorge leisten kann oder die Kinder in einem Alter sind, dass sie mitentscheiden dürfen, gibt es keinen Grund, warum das Wechselmodell nicht angewandt werden sollte.
Erfahrungsgemäß versuchen viele Väter gar nicht erst, einen höheren Umgang durchzusetzen, weil sie meinen ,es stünde ihnen nicht zu, sie dürften es nicht, Mütter hätten mehr rechte etc. Und wenn Väter es nicht ansprechen und anfordern, dann läuft es meistens auf das Residenzmodell hinaus. Nur das will ich eigentlich ausdrücken. Er bzw. Väter im Allgemeinen sollten sich da nicht breitschlagen lassen und durchaus auch etwas Rückgrat zeigen, wenn es darum geht, wie viel Sorgeanteil sie übernehmen. Die Chancen stehen idR. sehr gut, dass sie einen Umgang von 50 Prozent auch zugesprochen bekommen.

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