Meine Eltern sperren mich ein, wo kann ich mich melden/anrufen?

12 Antworten

Das ist Freiheitsberaubung, da du ja schon 18 bist. Ruf a. j. Fall beim Jugendamt deiner Stadt an!

dennis9710 
Fragesteller
 26.12.2015, 13:46

Habe da angerufen aber die haben zu, die sagten Ich soll bei einer anderen jungenhaft anrufen und die am Telefon sagte die Nummer 

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HobbyPianistin  27.12.2015, 13:23

Zuerst sollte bei der Polizei angerufen werden.Da eben die Volljährigkeit erreicht ist, handelt es sich nicht mehr um eine "Kindeswohlgefährdung" - die gibt es für Volljährige und junge Erwachsene nicht mehr und daher ist dies auch nicht Aufgabe des Jugendamtes. Das Jugendamt bietet nur noch "Hilfen für junge Volljährige". Das heißt kurzfristig, akut ist in solchen Fällen die Polizei zuständig, für langfristige Unterstützung das Jugendamt.

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Das Jugendamt ist für Dich nicht mehr zuständig, denn Du bist ja volljährig. Ruf die Bullen nochmal an. Es handelt sich Deiner Beschreibung nach um Freiheitsberaubung, und das ist eine strafbare Handlung.

Hast Du evtl. Kontakt zum Trockendock Deiner Mutter? Dann ruf doch mal den Arzt dort an, daß er Deine Mutter beruhigt.

dennis9710 
Fragesteller
 26.12.2015, 13:44

Ne habe zu dem kein Kontakt 

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hertajess  26.12.2015, 23:04
@dennis9710

Das Jugendamt ist in solchen Fällen durchaus noch zuständig wo es bereits eine Vorgeschichte gibt. 

Gehst Du zu Wikipedia, gibst dort Jugendamt ein und liest einfach den Text, öffnest die im Text befindlichen Links und schließt Deine Wissenslücke. 

Hier ist allerdings erst mal die Polizei zuständig. Die wahrscheinlich auf Durchzug schaltete da es nun mal gerade an Weihnachten massenweise Familienstreitereien gibt. Wird dann von Eltern gesprochen ist Ende mit zuhören in manchem Fall der Überlastung. Polizei hat halt an vielen Orten massiven Personalmangel. 

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Verlange die Dienstnummer und veranlasse eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

Freiheitsberaubung ist eine schwere Straftat.

§ 239
Freiheitsberaubung

(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der
Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1. das Opfer länger als eine Woche der Freiheit beraubt oder

2. durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschädigung des Opfers verursacht.

(4) Verursacht der Täter durch die Tat oder eine während der Tat
begangene Handlung den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe
nicht unter drei Jahren.

(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe
von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des
Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu
erkennen.

"können nichts machen", was für ein unsinn.

die brechen gefälligst die tür auf und befreien dich.

"du hast ein klo und wasser" - gehts noch?

das ist freiheitsberaubung, du kannst sie deswegen anzeigen - wenn du 18 bist.

wenn die polizei nicht reagiert, weil sie keinen bock hat (an weihnachten noch mehr ärger zu haben als so schon), lass dir den namen des polizisten, die wache, dienstnummer etc geben und schreib eine dienstaufsichtsbeschwerde. in den meisten fällen genügt, wenn du ihnen das androhst, dann werden sie schon aktiver. für einen polizisten ist das nämlich sehr unangenehm, mit viel bürokram und rechtfertigung vor den vorgesetzten, und das will von denen niemand.

und nun ans telefon !

dennis9710 
Fragesteller
 26.12.2015, 14:11

Ich weiß nicht ob du jetzt meinst das es Unsinn ist das die Polizei nicht kann oder ob du meinst das ich Lüge, ich kann nur sagen ich hab da angerufen und die meinen die können da nichts machen das wir das unter der Familie klären sollen, aber nur wegen einem Laptop (was ich selber brauche) mich einzusperren ist doch krank -.- 

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HobbyPianistin  26.12.2015, 18:04
@dennis9710

Das mit dem Einsperren ist schlicht nicht erlaubt - wie es hier bereits genannt wurde.

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Ich weiss nicht ob dies zu Freiheitsentzug zählt, aber wenn, dann ist dies eine schwere Straftat. Wenn Du gar nicht mehr anders kannst, kannst du die Polizei erneut rufen.