Mein ex Freund möchte jetzt aufeinmal den Geschenkten laptop zurück, muss ich es ihm wieder geben?
Hallo alle zusammen,
ich habe eine frage und hoffe sie beantwortet zu bekommen. ich habe von meinem ex freund zu weihnachten (er hat mir den laptop schon im septemnber oder oktober gegeben) einen laptop geschenkt bekommen, er hat ihn mir ganz öffentlich vor seiner mutter und seiner schwestern geschenkt. jetzt hat er sich (was schon öfter vorkam) von mir getrennt, für mich war es diesmal eine entültige trennung da ich die schnautze voll habe,egal-alles war ok er hat weiter normal mit mir geredet, mich sogar nach geld gefragt und und und, nun ist es aber so seit kurzen habe ich einen neuen freund er hat das jetzt mit bekommen und seit her vordert er den laptop ein und auch die ps3 die wir zusammen gekauft haben (wo er behauptet er hätte sie allein gekauft), er schuldet mir aber auch noch geld das ich ihm gegeben habe damit er sich sein auto kaufen kann,er behauptet jetzt aber er hätte nie geld von mir bekommen und besteht darauf den laptop zurück zu bekommen!!er hätte ja schlieslich genug für mich bezahlt wärend wir zusammen waren (was rein seiner phantasie entspringt, denn ich war sehr oft der geldgeber viel mehr habe eingekauft für uns und er hat sein geld für sich behalten).seine familie hat das auch mitbekommen das ich immer alles bezahlt habe- lange rede kurzer sinn, ich würde jetzt gern wissen wie ich mich in der situation verhalten soll, soll/muss ich ihm den laptop wieder geben?oder kann ich ihn ohne bedenken behalten?!?
ganz liebe grüße und jetzt schon mal danke für eure antworten/hilfe joanna
4 Antworten
516 BGB, Schenkungsvertrag. Also keine Angst, den kann er nicht zurück fordern ;). Bei der PSP sieht es etwas anders aus, hat einer von euch die evtl mit Karte bezahlt? Generell würde ich mir da keinen Kopf drum machen, er kann maximal die von ihm gezahlte Hälfte des Kaufpreises fordern. Müsste allerdings schriftlich erfolgen. Anders sieht es bei dem von dir geliehenen Geld aus. Gibt es da Zeugen oder hast du etwas schriftlich? Dann könntest du sich auf den 488 BGB beziehen. Allerdings gilt auch hier schriftlich mit Fristsetzung.
Hättest Du Dich von ihm getrennt, hätte ich auf einen möglichen Fall für den § 530 BGB getippt. Aber nachdem er ohne ersichtlichen Grund Schluss gemacht hat...
vielen vielen dank für deine antwort die hilft mir sehr und beruhigt mich schon ein gutes stück, ich will ja niemanden unrecht tun. die ps3 wurde von meinem konto abgezogen-habe sie über das internet bestellt bei amazon, beleg müsste ich suchen und wegen dem geld, habe leider nichts schriftlich und auch keine zeugen :-( mhhh er wird sowieso jetzt sehr sehr sauer werden wenn ich ihm den laptop nicht gebe, da brauch ich auf das geld nicht mehr zu hoffen :-(
Dein Ex Freund kann dich mal :-) Du brauchst ihn nicht zurück geben !!
5 daumen nach oben, danke für deine beantwortung.
mittlerweile ist es so das er stress ohne ende macht und mich sogar bedroht. sein papa hat jetzt den vorschlag gemacht das ich ihn den laptop gebe dafür besorgt er mir was neues/was anderes!!
Klar kannst du ihn ''ohne Bedenken'' behalten! Geschenkt IST geschenkt!
will mich halt lieber absichern bevor ich was falsches sage.aber all meine freunde und sogar seine schwester sagen ich darf/soll den laptop behalten!!vielen dank für deine antwort.