Wem gehören Liebesbriefe?

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Sie hat zwar das Urheberrecht, aber er hat das Eigentum am Papier. Sollte sie ernsthaft rechtliche Schritte ergreifen wollen, könnte man an § 530 BGB (Widerruf der Schenkung wegen groben Undanks) denken. Aber ob sie deswegen zum Amtsgericht will?

Der Empfänger ist Eigentümer und darf sie behalten. Mit Urheberrecht hat das nicht wirklich etwas zu tun.

Er ist empfänger es sind seine briefe. Urheberrecht trifft hier nicht zu da es eine persönliche nachricht ist

Eigentümer ist immer der Empfänger.