Da ist auf jeden Fall etwas sehr kaputt gegangen, sonst verschwindet die Kühlflüssigkeit nicht einfach. Ab in die Werkstatt!

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Parteiwerbung hat im Hörsaal nichts verloren. Und die einer Partei, die die niedrigsten Instinkte der Menschen bedient, auf Angst statt auf Fakten setzt und sich bewusst antiintellektuell gibt, schon gar nicht.

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Luther hat aber nie behauptet, dass alle in den Himmel kommen. Die Rechtfertigungslehre besagt, dass das Himmelreich nicht durch gute Werke garantiert ist, sondern allein durch die Gnade Gottes (sola gratia). Luther hat sich damit gegen den Ablasshandel gewandt, den die katholische Kirche zu seiner Zeit exzessiv betrieben hat.

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Mit diesem Thema habe ich null Erfahrung, aber wenn es Dir gefällt, dann viel Spaß!

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Das Verbot wurde aus dem Judentum übernommen. Dieses Nahrungsmitteltabu war im Altertum in den heißen Ländern weit verbreitet, weil es keine adäquate Lebensmittelkühlung gab und Schweinefleisch wohl leichter verderblich ist als das anderer Tiere. Man hat schlicht die Erfahrung gemacht, dass der Verzehr von Schweinefleisch häufiger zu Erkrankungen führte als der Verzehr anderer Nahrungsmittel. Praktisches Erfahrungswissen wurde zu jener Zeit gern in religiöse Verbote gekleidet, um abzusichern, dass sich die Bevölkerung auch daran hält. 

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Die sind weg, falls zum Zeitpunkt des Geldeingangs eine Pfändung auf dem Konto liegt. Die Bank ist dann verpflichtet, diesen Betrag zu sichern und an den Gläubiger auszukehren.

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Wenn Du das kannst, ist das doch super. Ich habe leider zwei linke Hände und bin absoluter Schreibtischtäter, deswegen werde ich mich bald von unserem Zweitwagen (ein Golf II Baujahr 1989) trennen, auch wenn der demnächst in die Youngtimer-Steuerermäßigung kommt. Natürlich lohnt sich der Aufwand nur, wenn das Auto so robust ist, dass es die nächsten Jahre hält, und wenn die Motorleistung noch nicht allzu hoch ist. Bei meiner alten Kiste ist z.B. der Kilometerstand noch unter 130.000. Bei sowas lohnt sich das Basteln eher, als wenn die Kiste schon auf die halbe Million zugeht.

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Es kann nicht schaden, eine Packung Kondome dabei zu haben. Ob Du sie dann brauchst, ist eine ganz andere Frage.

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Ich habe mit dem Amazon-Support gute Erfahrungen gemacht. Einfach mal anmailen oder anrufen.

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Auto mit neuem TÜV verkauft (Ohne Mängel) Käufer hat nun schwere Mängel festgestellt. Was tun?

Hallo Leute, Ich habe mein Auto BJ 2005 mit einem KM Stand von 162.000km verkauft. bei diesem Auto habe ich dieses Jahr im Februar (2 Monate vor dem Verkauf) neuen TÜV gemacht. Den TÜV hat mein Auto problemlos bestanden. Da ich persönlich auch keine Fehler feststellen konnte, habe ich natürlich das Auto Fehlerfrei ohne Mängel verkauft. Schließlich hatte ich es ja auch vom TÜV bestätigt bekommen. Nun wurde mein Auto verkauft und der Käufer meldete sich nun bei mir und schickte mir eine Liste mit Mängeln am Auto. Darunter: Bremse vorne verschlissen (Backen und Scheiben) Querlenker-Lager hinten unten verschlissen Starke Durchrostung Hinterachse! - Muss geschweißt werden Klimakompressor defekt

Ich habe am Tag der Auslieferung die Klimaanlage an gehabt. Ich bin ca. 1h und 30min mit dem Käufer gefahren (ich bin gefahren Käufer wollte nicht). Nun plötzlich wurde mir von der Werkstatt (wo der Käufer hingefahren ist) erklärt, dass am Klimakompressor der Riemen fehlt und der Kompressor seit MONATEN nicht lief! Ich habe immer pünktlich die Wartung der Anlage machen lassen. Die letzte Wartung ist im Juni 15 gewesen. Also vor nicht einmal einem Jahr. Dabei musste sogar der Kondensator ausgetauscht werden. Das dieser neu ist auch zu sehen. Das der Kompressor nicht lief und das schon seit MONATEN ist mir nicht bekannt und einfach nicht wahr. Als Begründung schickte mir der Käufer ein Bild von meinem Auto wo der Klimakompressor ohne Riemen zu sehen ist. An den beiden Riemenscheiben ist schon Rost. Das ist die Begründung warum der Kompressor seit MONATEN nicht lief. Ich habe hier aber auch bekannte die bezeugen können, dass die Klima funktionierte. Ich kann mir nicht erklären warum der Riemen weg ist und der Kompressor angeblich defekt ist.

Von den anderen Mängeln habe ich nichts gewusst. Nicht einmal dran gedacht da ich ja ein paar Wochen vorher neuen TÜV gemacht habe. Und ich habe mich auf "Keine Mängel festgestellt" verlassen was ja bei mir auch dem TÜV Bericht steht. Querlenker bzw. die Lager des Querlenkers und die Durchrostung der Hinterachse sowie die vorderen Bremsen sind meiner Meinung nach alles TÜV-Relevante Dinge und hätten doch gesehen werden müssen oder wie muss ich das verstehen?

Ich habe das Auto ohne mir bekannte Mängel verkauft und bis zum Gespräch mit dem Käufer auch immer geglaubt, dass es so war. Ich hätte nie TÜV darauf bekommen dürfen wenn die Mängel schon dran gewesen sind. Aber z.B. eine Hinterachse rostet nicht innerhalb von ein paar Wochen komplett durch.

So Lange rede kurzer Sinn. Was mach ich nun? Der Käufer will das Auto zurückgeben und wirft mir vor, dass ich die Mängel verschwiegen habe. Ich habe diese aber wirklich nicht gekannt bzw. was die Klima angeht waren diese nicht vorhanden und das können auch Bekannte von mir bezeugen! Was mache ich jetzt? Der Käufer will zum Anwalt ich habe aber keine Rechtschutz. Und auch schon lange das Geld nicht mehr um das Auto zurück zu nehmen.

Bitte helft mir.

Danke

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Falls der Kaufpreis bei maximal 5.000 € liegt, geht die Klage zum Amtsgericht. Dort brauchst Du keinen Anwalt, musst aber trotzdem penibel die Hinweise des Gerichts beachten und vor allem zu allen relevanten Punkten rechtzeitig und ausführlich schriftlich vortragen. Bei einem Streitwert über 5.000 € geht die Sache zum Landgericht, und dort brauchst Du zwingend einen Rechtsanwalt.

Das Schöne ist, dass der Kläger für die von ihm behaupteten Mängel die Beweislast trägt. Er muss also darlegen und beweisen, dass sämtliche Mängel schon bei der Übergabe der Sache vorhanden und für ihn zu diesem Zeitpunkt nicht erkennbar waren. Du musst natürlich überzeugend und vor allem sachlich dagegen argumentieren. Außerdem musst Du Deine Beweismittel benennen, z.B. die Zeugen, die das Auto unmittelbar vor der Übergabe gesehen haben und wissen, dass die Klimaanlage funktionierte etc.

Falls Du nur wenig Einkommen hast, kannst Du auch Prozesskostenhilfe beantragen. Das Gericht wird dann die Kosten für Deinen Rechtsanwalt vorschießen. Voraussetzungen dafür sind Bedürftigkeit sowie die Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung.

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RB Leipzig hat ebenso wie Hoffenheim keine Tradition als Erstligist, aber das ist auch nicht zwingend notwendig, da die Bundesliga Tradition nicht als zwingendes Merkmal vorschreibt. Ob der Verein den Bayern das Wasser reichen wird, zeigt sich dann in der kommenden Saison. Ich vermute nicht, aber das wäre für einen Aufsteiger auch zuviel erwartet.

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An einem 3. Weltkrieg hat derzeit niemand Interesse. Allerdings gibt es Akteure, die derzeit ihre Grenzen austesten, z.B. Russland durch regionale Kriege und eine völkerrechtswidrige Annexion der Krim. Darüber kann man sich schon Sorgen machen, sollte aber nicht in Panik verfallen.

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Wenn Du Dich ordentlich benimmst, wüsste ich nicht, was dagegen spricht. Du bist zahlender Gast und solltest als solcher auch in den Einrichtungen des Hotels willkommen sein.

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Ich würde nie das Neueste kaufen, weil der Preisverfall bei Grafikkarten wie auch bei anderer Elektronik rapide ist. Außerdem würde ich immer Nvidia nehmen, weil es bei AMD eher zu Kompatibilitätsproblemen kommt. Nvidia ist eben der Hersteller, an dem sich die Spieleproduzenten ausrichten. Bei mir werkelt noch eine GTX 580, und ich überlege gerade, ob ich sie gegen eine GTX 970 oder 980 austauschen soll. Mehr braucht man im Moment nicht, wobei ich auch ganz ehrlich sagen muss, dass für mich bei einem Spiel eine gute Geschichte immer wesentlich wichtiger ist als das letzte bisschen Grafikqualität. Allerdings bin ich auch schon ein alter Sack.

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Dein eigener Name ist bereits über das Namensrecht (§ 12 BGB) geschützt. Ein Phantasiename kann als Markenname geschützt werden. Allerdings muss eine Marke nach einer gewissen Zeit im geschäftlichen Verkehr benutzt werden, da sonst ein Löschungsanspruch durch Dritte besteht. Markenschutz kostet zudem Geld.

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