Auto mit neuem TÜV verkauft (Ohne Mängel) Käufer hat nun schwere Mängel festgestellt. Was tun?
Hallo Leute, Ich habe mein Auto BJ 2005 mit einem KM Stand von 162.000km verkauft. bei diesem Auto habe ich dieses Jahr im Februar (2 Monate vor dem Verkauf) neuen TÜV gemacht. Den TÜV hat mein Auto problemlos bestanden. Da ich persönlich auch keine Fehler feststellen konnte, habe ich natürlich das Auto Fehlerfrei ohne Mängel verkauft. Schließlich hatte ich es ja auch vom TÜV bestätigt bekommen. Nun wurde mein Auto verkauft und der Käufer meldete sich nun bei mir und schickte mir eine Liste mit Mängeln am Auto. Darunter: Bremse vorne verschlissen (Backen und Scheiben) Querlenker-Lager hinten unten verschlissen Starke Durchrostung Hinterachse! - Muss geschweißt werden Klimakompressor defekt
Ich habe am Tag der Auslieferung die Klimaanlage an gehabt. Ich bin ca. 1h und 30min mit dem Käufer gefahren (ich bin gefahren Käufer wollte nicht). Nun plötzlich wurde mir von der Werkstatt (wo der Käufer hingefahren ist) erklärt, dass am Klimakompressor der Riemen fehlt und der Kompressor seit MONATEN nicht lief! Ich habe immer pünktlich die Wartung der Anlage machen lassen. Die letzte Wartung ist im Juni 15 gewesen. Also vor nicht einmal einem Jahr. Dabei musste sogar der Kondensator ausgetauscht werden. Das dieser neu ist auch zu sehen. Das der Kompressor nicht lief und das schon seit MONATEN ist mir nicht bekannt und einfach nicht wahr. Als Begründung schickte mir der Käufer ein Bild von meinem Auto wo der Klimakompressor ohne Riemen zu sehen ist. An den beiden Riemenscheiben ist schon Rost. Das ist die Begründung warum der Kompressor seit MONATEN nicht lief. Ich habe hier aber auch bekannte die bezeugen können, dass die Klima funktionierte. Ich kann mir nicht erklären warum der Riemen weg ist und der Kompressor angeblich defekt ist.
Von den anderen Mängeln habe ich nichts gewusst. Nicht einmal dran gedacht da ich ja ein paar Wochen vorher neuen TÜV gemacht habe. Und ich habe mich auf "Keine Mängel festgestellt" verlassen was ja bei mir auch dem TÜV Bericht steht. Querlenker bzw. die Lager des Querlenkers und die Durchrostung der Hinterachse sowie die vorderen Bremsen sind meiner Meinung nach alles TÜV-Relevante Dinge und hätten doch gesehen werden müssen oder wie muss ich das verstehen?
Ich habe das Auto ohne mir bekannte Mängel verkauft und bis zum Gespräch mit dem Käufer auch immer geglaubt, dass es so war. Ich hätte nie TÜV darauf bekommen dürfen wenn die Mängel schon dran gewesen sind. Aber z.B. eine Hinterachse rostet nicht innerhalb von ein paar Wochen komplett durch.
So Lange rede kurzer Sinn. Was mach ich nun? Der Käufer will das Auto zurückgeben und wirft mir vor, dass ich die Mängel verschwiegen habe. Ich habe diese aber wirklich nicht gekannt bzw. was die Klima angeht waren diese nicht vorhanden und das können auch Bekannte von mir bezeugen! Was mache ich jetzt? Der Käufer will zum Anwalt ich habe aber keine Rechtschutz. Und auch schon lange das Geld nicht mehr um das Auto zurück zu nehmen.
Bitte helft mir.
Danke
6 Antworten
Falls der Kaufpreis bei maximal 5.000 € liegt, geht die Klage zum Amtsgericht. Dort brauchst Du keinen Anwalt, musst aber trotzdem penibel die Hinweise des Gerichts beachten und vor allem zu allen relevanten Punkten rechtzeitig und ausführlich schriftlich vortragen. Bei einem Streitwert über 5.000 € geht die Sache zum Landgericht, und dort brauchst Du zwingend einen Rechtsanwalt.
Das Schöne ist, dass der Kläger für die von ihm behaupteten Mängel die Beweislast trägt. Er muss also darlegen und beweisen, dass sämtliche Mängel schon bei der Übergabe der Sache vorhanden und für ihn zu diesem Zeitpunkt nicht erkennbar waren. Du musst natürlich überzeugend und vor allem sachlich dagegen argumentieren. Außerdem musst Du Deine Beweismittel benennen, z.B. die Zeugen, die das Auto unmittelbar vor der Übergabe gesehen haben und wissen, dass die Klimaanlage funktionierte etc.
Falls Du nur wenig Einkommen hast, kannst Du auch Prozesskostenhilfe beantragen. Das Gericht wird dann die Kosten für Deinen Rechtsanwalt vorschießen. Voraussetzungen dafür sind Bedürftigkeit sowie die Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung.
Was natürlich immer geht: Sich im Nachhinein auf einen niedrigeren Kaufpreis einigen und dafür gegenseitig auf alle weiteren Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag verzichten. Ist vielleicht stressfreier als ein langwieriges Klageverfahren.
Ich habe auch das Gefühl, dass der dich übers Ohr hauen will. Vielleicht macht er das professionell. Mit Photoshop geht alles. So oder so: Falls er es zu einem Gerichtsverfahren bringt und dich nicht nur einschüchtern will, denke ich, dass du das locker gewinnst. Also: Lass dich nicht verunsichern und lass dich auf nichts mit ihm ein!
Naja das Geld was ich durch den verkauf bekommen habe ist komplett in meine Schulden gegangen. Ich bin ziemlich stark verschuldet darum musste ich auch mein geliebtes auto verkaufen. leider ist es daher nciht möglich ein Teil zurückzuzahlen. Noch dazu, dass ich ja nciht mal was von den mängeln weiß. Dass irgendwann mal die bremse gemacht werden muss oder mal was geschweißt werden muss ist doch klar oder? Wir reden hier schließlich von einem 11 Jahre alten Mazda die nun mal einfach immer Rostprobleme haben. Das muss doch aber dem käufer auch klar sein oder? Dafür kann ich doch nicht belankt werden.
Am Ende muss ich noch seine Autowäsche bezahlen weil das auto auf der Heimfahr scmutzig gewurden ist oder so :)
Ich möchte euch nun mal auf den Stand der Dinge bringen. Nachdem ich nun bisher nichts mehr gehört habe von der Gegenpartei, habe ich direkt bei der GTÜ angerufen und erfahren, dass wohl garnicht geklagt wird weil das Risiko der Gegenpartei zu hoch ist. Der Anwalt der Gegenpartei hat empfohlen es einfach so zu belassen da ich von keinen Mängeln wusste und sie mein Angebot ausgeschlagen hatte, auf eine Hebebühne oder Probefahrt zu gehen. Außerdem hatte ich dank dem ADAC Kaufvertrag die Sachmängelhaftung ausgeschlossen was mir ganz schön den Arsch gerettet hat. An dieser Stelle Danke an den ADAC und natürlich auch ein großes Danke an euch die mir so schnell und zuverlässig geholfen haben.
Wenn die Mängel die der Käufer aufführt tatsächlich vorhanden sind, dann wär dein Auto nicht durch den TÜV gekommen.
Du hast sicher einen Kaufvertrag gemacht und darin die Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
Dem Käufer hast du angeboten das Fahrzeug zu fahren, das Fahrzeug auf eine Hebebühne fahren zu lassen, damit er sich den Wagen auch vn unten ansehen kann.
Das alles hat er abgelehnt.
Du musst dir in diesem Falle keine großen Gedanken machen. Musst das Auto nicht zurücknehmen. Kannst dich auf das TÜV Ergebnis berufen.
Der Käufer muss dir nachweisen, dass die von ihm genannten Mängel bereits bei der Übernahme des Fahrzeuges vorhanden waren. Die Beweislast liegt also bei ihm.
Vielleicht möchte der Käufer mit der Mängelangabe nachträglich noch einen Preisnachlass herausholen.
Würde die Sache vor Gericht gehen, sähe ich sehr wenige Chancen für den Käufer, dass er gewinnt.
wenn du rechtsschutz versichert bist dann ist ja alles gut lass es auf ein verfahren ankommen gekauft wie gesehen heißt es ja bei privatkäufen :D
Der Käufer will zum Anwalt ich habe aber keine Rechtschutz.
dann würde ich mich beraten lassen und gucken wie die Chancen stehen aber normalerweise müssten sie günstig für dich sein er muss dir nachweisen dass du etwas von den Mängeln wusstest
Ok. Danke. Nunja das ist unmöglich. Ich hab e ja bis zu seiner Mängelliste nichts davon gewusst.
was sinds denn so für mängel zähl mal (die anderen) auf und um welches auto handelt es sich ?
Es handelt sich um einen Mazda 3 BK 2.0 Sport. etwas getunt tiefergelegt und so weiter. daher auch der hohe preis von 4850 euro
mängel sind Rost hinterachse (Durchrostung!)
Bremse vorn komplett (Also scheiben und klötze)
Hinten Traggelenke
hinten Lager - Querlenker unten beidseitig
klimakompressor defekt
ansonsten wird noch bremsflüssigkeit und unterbodenschutz mit aufgeführt aber da habe ich mit dem käufer schon gesprochen, dass ich dafür nicht aufkomme da es nicht dringen nötig ist.
Du hast das Auto nach besten Gewissen verkauft und der Tüv hat keine Mängel festgestellt. Also, lass es drauf ankommen,
ich vermute eher das der dich übers ohr hauen will
Ja das dachte ich auch erst. Aber ich habe ja die bilder und diese sind eindeutig von meinem auto. Auch die Mängelliste zeigt meine Fahrgestellnummer.
was will er denn machen, gekauftt wie gesehen und der tüv hat dir die anzeigepflichtige mägelfreiheit bestätigt. und ob er wirklich zum anwalt geht ??
wenn er ein mägelfreies auto haben wollte dann hätte er sich ein neues kaufen sollen
Ja das ist schon richtig. Aber versetz dich mal in die lage des käufers. neues auto gekauft und nun muss es erstmal geschweist werden und hat (theoretisch) keinen tüv. also muss sogar stillgelegt werden. Also ich würde zum anwalt gehen...
ja klar ist es dumm für ihn , aber du hast doch das auto nach besten gewissen und auch noch mit relativ neuem tüv verkauft, Wenigstens einge der angezeigten Mängel hätte der Tüv feststellen müssen.
Hast du ihm das Auto denn ausdrücklich schriftlich mängelfrei verkauft ?
https://www.adac.de/_mmm/pdf/Kaufvertrag_privat_08.2015_V2_33300.pdf
diesen vertrag habe ich genutzt. da kann man etwa in der mitte den Haken bei "keine sonstigen Schäden" setzen.
Da steht aber auch "Der Verkäufer versichert - soweit ihm bekannt- ..."
dann ist die sache doch klar. der kerl müsste dir beweisen das da vorsatz hinter war beim verkauf.
mein vater hat mal seinen bmw verkauft. da kam der käufer auch nach 1 monat und wollte ein neues getriebe und ne zylinderkopfdichtung haben. nix gabs und gehört hat mein vater auch nichts mehr. vielleicht war der beim anwalt und hat erfahren das es weing aussicht auf erfolg hat
Super Danke. Dann hoffe ich mal dass du recht hast und schau mal was raus kommt. sobald ich was weiß schreibe ich nochmal was für alle hier rein.
ob ich recht habe kann ich dir natürlich nicht garantieren. eventuell könntest auch mal beim adac fragen wie da die sachlage ist. die haben ja auch verkehrsanwälte die sich mit sowas auskennen.
Danke. Der Kaufpreis war 4850 Euro. Also knapp unter 5000.
der käufer wollte ja weder probefahrt machen noch das auto auf die bühne heben. was ich ihm ja sogar mehrfach angeboten hatte. Ich war ja bis zu seiner mängelliste auch fest davon überzeugt, dass das auto im perfekten zustand ist. Daher ja auch der preis.