Auto mit neuem TÜV verkauft (Ohne Mängel) Käufer hat nun schwere Mängel festgestellt. Was tun?

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Falls der Kaufpreis bei maximal 5.000 € liegt, geht die Klage zum Amtsgericht. Dort brauchst Du keinen Anwalt, musst aber trotzdem penibel die Hinweise des Gerichts beachten und vor allem zu allen relevanten Punkten rechtzeitig und ausführlich schriftlich vortragen. Bei einem Streitwert über 5.000 € geht die Sache zum Landgericht, und dort brauchst Du zwingend einen Rechtsanwalt.

Das Schöne ist, dass der Kläger für die von ihm behaupteten Mängel die Beweislast trägt. Er muss also darlegen und beweisen, dass sämtliche Mängel schon bei der Übergabe der Sache vorhanden und für ihn zu diesem Zeitpunkt nicht erkennbar waren. Du musst natürlich überzeugend und vor allem sachlich dagegen argumentieren. Außerdem musst Du Deine Beweismittel benennen, z.B. die Zeugen, die das Auto unmittelbar vor der Übergabe gesehen haben und wissen, dass die Klimaanlage funktionierte etc.

Falls Du nur wenig Einkommen hast, kannst Du auch Prozesskostenhilfe beantragen. Das Gericht wird dann die Kosten für Deinen Rechtsanwalt vorschießen. Voraussetzungen dafür sind Bedürftigkeit sowie die Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung.

Takiry 
Fragesteller
 13.05.2016, 23:27

Danke. Der Kaufpreis war 4850 Euro. Also knapp unter 5000.
der käufer wollte ja weder probefahrt machen noch das auto auf die bühne heben. was ich ihm ja sogar mehrfach angeboten hatte. Ich war ja bis zu seiner mängelliste auch fest davon überzeugt, dass das auto im perfekten zustand ist. Daher ja auch der preis.

LeonardNeun  13.05.2016, 23:30
@Takiry

Was natürlich immer geht: Sich im Nachhinein auf einen niedrigeren Kaufpreis einigen und dafür gegenseitig auf alle weiteren Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag verzichten. Ist vielleicht stressfreier als ein langwieriges Klageverfahren.

januarbisjuli  13.05.2016, 23:38
@Takiry

Ich habe auch das Gefühl, dass der dich übers Ohr hauen will. Vielleicht macht er das professionell. Mit Photoshop geht alles. So oder so: Falls er es zu einem Gerichtsverfahren bringt und dich nicht nur einschüchtern will, denke ich, dass du das locker gewinnst. Also: Lass dich nicht verunsichern und lass dich auf nichts mit ihm ein!

Takiry 
Fragesteller
 13.05.2016, 23:39
@LeonardNeun

Naja das Geld was ich durch den verkauf bekommen habe ist komplett in meine Schulden gegangen. Ich bin ziemlich stark verschuldet darum musste ich auch mein geliebtes auto verkaufen. leider ist es daher nciht möglich ein Teil zurückzuzahlen. Noch dazu, dass ich ja nciht mal was von den mängeln weiß. Dass irgendwann mal die bremse gemacht werden muss oder mal was geschweißt werden muss ist doch klar oder? Wir reden hier schließlich von einem 11 Jahre alten Mazda die nun mal einfach immer Rostprobleme haben. Das muss doch aber dem käufer auch klar sein oder? Dafür kann ich doch nicht belankt werden. 

Am Ende muss ich noch seine Autowäsche bezahlen weil das auto auf der Heimfahr scmutzig gewurden ist oder so :)

Ich möchte euch nun mal auf den Stand der Dinge bringen. Nachdem ich nun bisher nichts mehr gehört habe von der Gegenpartei, habe ich direkt bei der GTÜ angerufen und erfahren, dass wohl garnicht geklagt wird weil das Risiko der Gegenpartei zu hoch ist. Der Anwalt der Gegenpartei hat empfohlen es einfach so zu belassen da ich von keinen Mängeln wusste und sie mein Angebot ausgeschlagen hatte, auf eine Hebebühne oder Probefahrt zu gehen. Außerdem hatte ich dank dem ADAC Kaufvertrag die Sachmängelhaftung ausgeschlossen was mir ganz schön den Arsch gerettet hat. An dieser Stelle Danke an den ADAC und natürlich auch ein großes Danke an euch die mir so schnell und zuverlässig geholfen haben.

Wenn die Mängel die der Käufer aufführt tatsächlich vorhanden sind, dann wär dein Auto nicht durch den TÜV gekommen.

Du hast sicher einen Kaufvertrag gemacht und darin die Sachmängelhaftung ausgeschlossen.

Dem Käufer hast du angeboten das Fahrzeug zu fahren, das Fahrzeug auf eine Hebebühne fahren zu lassen, damit er sich den Wagen auch vn unten ansehen kann.

Das alles hat er abgelehnt.

Du musst dir in diesem Falle keine großen Gedanken machen. Musst das Auto nicht zurücknehmen. Kannst dich auf das TÜV Ergebnis berufen.

Der Käufer muss dir nachweisen, dass die von ihm genannten Mängel bereits bei der Übernahme des Fahrzeuges vorhanden waren. Die Beweislast liegt also bei ihm.

Vielleicht möchte der Käufer mit der Mängelangabe nachträglich noch einen Preisnachlass herausholen.

Würde die Sache vor Gericht gehen, sähe ich sehr wenige Chancen für den Käufer, dass er gewinnt.

wenn du rechtsschutz versichert bist dann ist ja alles gut lass es auf ein verfahren ankommen gekauft wie gesehen heißt es ja bei privatkäufen :D

Takiry 
Fragesteller
 13.05.2016, 23:20

Der Käufer will zum Anwalt ich habe aber keine Rechtschutz.

matheistnich  13.05.2016, 23:22
@Takiry

dann würde ich mich beraten lassen und gucken wie die Chancen stehen aber normalerweise müssten sie günstig für dich sein er muss dir nachweisen dass du etwas von den Mängeln wusstest

Takiry 
Fragesteller
 13.05.2016, 23:23
@matheistnich

Ok. Danke. Nunja das ist unmöglich. Ich hab e ja bis zu seiner Mängelliste nichts davon gewusst. 

matheistnich  13.05.2016, 23:24
@Takiry

was sinds denn so für mängel zähl mal (die anderen) auf und um welches auto handelt es sich ?

Takiry 
Fragesteller
 13.05.2016, 23:32
@matheistnich

Es handelt sich um einen Mazda 3 BK 2.0 Sport. etwas getunt tiefergelegt und so weiter. daher auch der hohe preis von 4850 euro

mängel sind Rost hinterachse (Durchrostung!)
Bremse vorn komplett (Also scheiben und klötze) 
Hinten Traggelenke
hinten Lager - Querlenker unten beidseitig
klimakompressor defekt

ansonsten wird noch bremsflüssigkeit und unterbodenschutz mit aufgeführt aber da habe ich mit dem käufer schon gesprochen, dass ich dafür nicht aufkomme da es nicht dringen nötig ist.

Du hast das Auto nach besten Gewissen verkauft und der Tüv hat keine Mängel festgestellt.  Also, lass es drauf ankommen,

Breezy645  13.05.2016, 23:22

ich vermute eher das der dich übers ohr hauen will

Takiry 
Fragesteller
 13.05.2016, 23:24
@Breezy645

Ja das dachte ich auch erst. Aber ich habe ja die bilder und diese sind eindeutig von meinem auto. Auch die Mängelliste zeigt meine Fahrgestellnummer. 

Breezy645  13.05.2016, 23:26
@Takiry

was will er denn machen, gekauftt wie gesehen und der tüv hat dir die anzeigepflichtige mägelfreiheit bestätigt. und ob er wirklich zum anwalt geht ??

wenn er ein mägelfreies auto haben wollte dann hätte er sich ein neues kaufen sollen

Takiry 
Fragesteller
 13.05.2016, 23:29
@Breezy645

Ja das ist schon richtig. Aber versetz dich mal in die lage des käufers. neues auto gekauft und nun muss es erstmal geschweist werden und hat (theoretisch) keinen tüv. also muss sogar stillgelegt werden. Also ich würde zum anwalt gehen...

Breezy645  13.05.2016, 23:32
@Takiry

ja klar ist es dumm für ihn , aber du hast doch das auto nach besten gewissen und auch noch mit relativ neuem tüv verkauft, Wenigstens einge der angezeigten Mängel hätte der Tüv feststellen müssen.

Hast du ihm das Auto denn ausdrücklich schriftlich mängelfrei verkauft ?

Breezy645  13.05.2016, 23:38
@Takiry

dann ist die sache doch klar. der kerl müsste dir beweisen das da vorsatz hinter war beim verkauf.

mein vater hat mal seinen bmw verkauft. da kam der käufer auch nach 1 monat und wollte ein neues getriebe und ne zylinderkopfdichtung haben. nix gabs und gehört hat mein vater auch nichts mehr. vielleicht war der beim anwalt und hat erfahren das es weing aussicht auf erfolg hat

Takiry 
Fragesteller
 13.05.2016, 23:40
@Breezy645

Super Danke. Dann hoffe ich mal dass du recht hast und schau mal was raus kommt. sobald ich was weiß schreibe ich nochmal was für alle hier rein.

Breezy645  13.05.2016, 23:46
@Takiry

ob ich recht habe kann ich dir natürlich nicht garantieren. eventuell könntest auch mal beim adac fragen wie da die sachlage ist. die haben ja auch verkehrsanwälte die sich mit sowas auskennen.