Mediamarkt Gewährleistung

2 Antworten

Leider ist das umgekehrt, du bist in der Beweislast.

Beweislast Für die Beweislast gilt allgemein § 363 BGB: Hat der Käufer die Sache als Erfüllung angenommen oder im Werkvertragsrecht der Besteller die Sache abgenommen (§ 640 BGB), trifft den Käufer oder den Besteller die Beweislast für a) den Sachmangel an sich und b) dafür, dass dieser Mangel von Anfang an vorhanden war, wenn sie Mängelansprüche geltend machen. Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag, "es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache (beispielsweise bei typischen Verschleißteilen und kurzlebigen Verbrauchsgütern) oder des Mangels (etwa weil der Mangel so offensichtlich ist, dass er bereits beim Kauf hätte bemerkt werden müssen) unvereinbar". Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen. Die große Problematik bei der Beweislast ist, dass es dem Käufer - insb. dem Verbraucher - nicht möglich ist ohne den erheblichen Aufwand eines Gutachtens, nachzuweisen, dass ein Mangel von Anfang an vorhanden war. Die Rechtsprechung sollte daher in solchen Fällen immer berücksichtigen, dass ein Schadensereignis in der Regel aus sich heraus darauf verweist, dass der Mangel eben von Anfang an vorhanden war, da andere Güter dieser Gattung ebendiesen Schadensverlauf nicht aufweisen und ansonsten nicht zu erkennen ist, inwiefern der Kunde diesen Schaden verursacht haben sollte. Da sich die Pflicht zur Gewährleistung aus dem Kaufvertrag ergibt, gibt diese auch nur Ansprüche gegen den Verkäufer, nicht aber gegenüber dem Hersteller oder Zwischenhändlern in der Lieferkette.

xxonexx  20.12.2012, 08:04

Dann versteh ich den Teil hier aber nicht:

(...)"Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag,"(...)

Zyogen  20.12.2012, 08:40
@xxonexx

Entscheidend ist wohl dieser Teil:

"es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache (beispielsweise bei typischen Verschleißteilen und kurzlebigen Verbrauchsgütern) oder des Mangels (etwa weil der Mangel so offensichtlich ist, dass er bereits beim Kauf hätte bemerkt werden müssen) unvereinbar"

Ein sichtbarer Gehäuseschaden deutet auf einen Schaden durch Sturz hin. Wäre das gerät beim Händler heruntergefallen, wäre der Gehäuseschaden bei Kauf sofort bemerkt worden. Also ist das Gerät erst nach dem Kauf heruntergefallen und somit greift die Gewährleistung nicht.

lamagoes 
Fragesteller
 20.12.2012, 20:56
@Zyogen

das ist es ja, den äußerlich hat das Objektiv absolut KEINE Macken...daher konnte ich es beim Kauf gar nicht sehen...

Mit Runterfallen oder Wasserschaden versuchen die einen immer ab zu speisen. Würde mal einen Brief an die Zentrale schreiben wo du Media Markt zu erst lobst und sagst wie zufrieden du immer warst usw. Dann sagst du halt, dass dich die Situation sehr enttäuscht hat. Wenn das nichts bringt würde ich danach zum Verbraucherschutz gehen die bezahlen dann auch im Notfall einen Anwalt. Macht aber auch nur Sinn wenn das Gerät wirklich nicht hingefallen ist :D