Nur eine Gutschrift bei nicht funktionieren eines Gerätes rechtens?
Hallo community,
Undzwar habe ich eine Frage zu der ich im Internet keine genaue Antwort finden konnte aber vielleicht weiß jemand da mehr Bescheid
Folgende Situation: ich habe mir eine PlayStation 4 bei Mediamarkt geholt in einem Angebot für 196€ leider hatte dieses Gerät einen Defekt und man konnte keine Spiele drauf spielen ohne dass die Konsole einfach ausging. Aus diesem Grund bin ich zum Mediamarkt und wollte ein Austausch gerät oder eine Reparatur haben da ich die PlayStation an sich gut finde und ich die wenigen Minuten die ich spielen konnte auch genossen habe, allerdings wollten die Abteilungsleiterin mir nur eine Gutschrift über diesen Betrag geben mit dem ich mir was anderes hätte aussuchen oder halt das Geld zurück bekommen könnte, allerdings wollten sie es weder reparieren noch gehen eine der anderen Geräte austauschen die im Laden verfügbar waren (jetzt kostet sie 299€).
Nach langer Diskussion mit dem Filialleiter wurde mir ein Austausch gerät gegeben allerdings hat dieser behauptet dass dies eine Ausnahme sei und sie dass nur aus Kulanz machen.
Nun ist meine Frage ist das rechtens? Habe ich als Käufer nicht einen Anspruch auf eine Reparatur oder einen Austausch? Ich habe mit dem psn Support telefoniert und die haben mir gesagt sollte das Problem weiter auftreten könne ich das Gerät einfach umtauschen
Danke schon mal im Voraus für antworten
Mit freundlichen Grüßen Jimi
5 Antworten
Schaue mal unter Punkt 3 ---- Dort geht es um Defekte Ware. :http://www.mopo.de/news/politik-wirtschaft/recht/weil-s-nicht-gefaellt-kann-ich-geschenke-auch-ohne-kassenbon-umtauschen--23238260
Zur Frage und zum ersten Satz:
Du musst im richtigen Forum suchen!!
Mediamarkt kann selber entscheiden ob sie das Geld auszahlen, Ersatz beschaffen oder reparieren.
Mit Gutscheinen musst du dich keinesfalls abspeisen lassen, das geht überhaupt nicht.
Die Rechte, die Media Markt bei einem Gewährleistungsfrist hat, sind aber, dass sie erstmal entscheiden können, ob sie reparieren, austauschen oder (Bar)geld zurück. - 439 BGB
Du hast doch dein Austauschgerät, was willst du noch?
Geht darum dass ich das in Zukunft vorher weiß, ob ich überhaupt dass recht habe oder nicht
Rechnung und so hatte ich noch alles und die PlayStation war erst seit 1 Tag in betriebt als das Problem aufgetreten ist also quasi direkt nach dem Kauf
Hattestdu noch den Kassenzettel: Als Beispiel könnte ich Ich dir jetzt sagen das wenn mann etwas kauft in einem Laden die Sache nach kurzer Zeit einen Defekt hat und mann es zurück bringt das wenn mann dann keine Kassenzettel davon dabei hat,dass der Laden dann nicht dein Problem beheben muss. Und wenn sie es dennoch machen dann nur um dich zufrieden zu stellen und dir wurden ja Angebote gemacht von daher kannst du glücklich sein mit dem was du hast.