Martin-horn und Zubehör (zb frontblitzer)?

5 Antworten

Prinzipiell sind alle genannten Dinge, RKL, Blaulichtbalken, Martin-Fanfare usw. frei (ver-)käuflich. Nur nutzen darf man es als nicht berechtigte Person, Organisation oder Unternehmen halt nicht im öffentlichen Straßenverkehr.

Neu kann man die Ausrüstung entweder direkt bei den jeweiligen Herstellern oder über Feuerwehrausrüster erwerben.

Gebraucht findet man das bei Unternehmen wie www.blaulichtverkauf.de, über spezielle Börsen wie z.B. http://feuerwehr.de/markt/ oder auch über die "offiziellen" Auktionsplattformen und "Behörden-Kaufhäuser" wie www.zoll-auktion.de (Online-Auktionshaus des Zolls, wo auch viele Kommunen ausgemusterte Ausrüstung versteigern) oder www.vebeg.de (Verwertungsunternehmen des Bundes).

Bei den "staatlichen" Einsatzkräften (Polizei, THW, Feuerwehr) muss man ansonsten echt Glück haben, so etwas erstehen zu können. Denn einerseits wird da meist das ganze Fahrzeug und nur selten z.B. nur das Blaulicht verkauft - andererseits wird Ausrüstung meist versteigert und nicht verkauft um sich hinterher nicht vom Steuerzahler vorwerfen zu lassen, man hätte nicht das beste Ergebnis erzielt. Bei den privaten Einsatzkräften wie DRK, DLRG, JUH, ASB, MHD usw. geht das schon eher, da Vereine hier deutlich mehr "Freiheiten" haben. Aber auch da werden selten Einzelteile verkauft.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

Als Privatperson kann man sowas zwar kaufen, aber man darf es nicht verwenden.
Sprich Martinshorn und Blaue-Kennleuchten / Blitzer.

Auch nicht als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr.

Das ganze kann man zb. bei LED-Martin kaufen.

  • Was aber erlaubt wäre, wären gelbe Warnblitzer / Heckwarnsystem oder gar Rundumleuchte (nicht fest verbaut) als Privatperson. Aber nur in Verbindung zur Warnung bei zb. Unfällen (sprich Absicherung) oder in Schrittgeschwindigkeit.
  • Natürlich alles CE und TÜV geprüfte Leuchten.

Ich habe zb. ne magnetische Rundumleuchte im Auto, inkl. ein paar Powerflare.

Woher ich das weiß:Hobby – Feuerwehrmann
Davidtheanswer  18.09.2022, 21:13

*Martinhorn ohne S

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Comp4ny  18.09.2022, 22:20
@franzhartwig

Ihr tut euch beide nichts. Die korrekte Bezeichnung ist "Martinshorn".
So wird es einschlägig und auch in der StVO genannt.

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Davidtheanswer  18.09.2022, 22:41
@Comp4ny

Nein ohne S, es heisst ja auch nicht SchuSlade oder VerbandSkasten, wobei es hier um einen Markennamen geht... wo soll das denn angeblich in der STVO stehen?

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franzhartwig  18.09.2022, 22:59
@Comp4ny
Ihr tut euch beide nichts. Die korrekte Bezeichnung ist "Martinshorn".

Wie es in der StVO bezeichnet wird, ist da nicht so relevant. Martin-Horn ist eine Marke der Firma Martin. Das sind diejenigen, die diese Hörner lange Zeit exklusiv hergestellt haben. Korrekt ist also der Name der Marke und nicht das, was Politiker in die Verordnung schreiben.

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franzhartwig  18.09.2022, 23:03
@franzhartwig

Ich korrigiere mich: Weder in StVG, StVO noch StVZO steht etwas von Martinshorn, sondern von Einsatzhorn.

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Comp4ny  18.09.2022, 23:08
@franzhartwig

Ich diskutiere hier sicher nicht über so eine Sinnlose Debatte.
Es wird nun mal so genannt und fertig. Nicht nur Verordnungen oder Wikipedia, sondern generell bei Polizei und Feuerwehr als Beispiel.

Es war sogar ein geschützter Begriff bis 2013.

Und kleiner Tipp am Rande.
Schau mal in die Wörterbücher und KLICK ! Selbst dort steht es drin.
Oder noch besser, direkt im DUDEN ... Diskussion beendet.

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franzhartwig  18.09.2022, 23:23
@Comp4ny

Ich diskutiere hier sicher nicht über so eine Sinnlose Debatte.

Niemand hat Dich gebeten, Dich hier zu äußern. Du hast es freiwillig gemacht.
Es wird nun mal so genannt und fertig.

Was nicht korrekt ist. Eine Einmal-Windel wird auch Pampers genannt, auch wenn es keine ist.

Deine Aussage

Die korrekte Bezeichnung ist "Martinshorn".

ist schlicht falsch. Sie ignoriert den Markennamen, der zweifelsohne existiert. Dass der "Volksmund" die Bezeichnung "Martinshorn" verwendet, macht es nicht zu "der korrekten Bezeichnung".

So wird es einschlägig und auch in der StVO genannt.

Und auch das ist Unsinn, weil die StVO den Begriff gar nicht verwendet. Sie verwendet den neutralen Begriff Einsatzhorn.

Also rege Dich mal nicht so auf und halte Dich mit dem Begriff "sinnlose Debatte" zurück. Dein ungefragter Beitrag zu dieser Debatte enthält ausschließlich Falschbehauptungen, die man wohl geraderücken darf.

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Comp4ny  18.09.2022, 23:40
@franzhartwig

Nope.. niemand nennt es "Martin-Horn" und auch nicht "Martinhorn".
Letzteres wäre sowieso falsch. Es bleibt bei Martinshorn, egal was du versuchst du argumentieren. So wird es gelehrt, so wird es ausgebildet und benannt :)
Und das sage ich dir sogar als Feuerwehrler.

Wie gesagt, Diiiiskusion beendet. Schönen Abend dir.

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franzhartwig  19.09.2022, 19:30
@Comp4ny
Nope.. niemand nennt es "Martin-Horn" und auch nicht "Martinhorn".

Das spielt keine Rolle und ist nicht Gegenstand des Disputes. Es ging darum, dass ein falscher Begriff in einen anderen falschen Begriff korrigiert wurde.

Es bleibt bei Martinshorn, egal was du versuchst du argumentieren. So wird es gelehrt, so wird es ausgebildet und benannt :)
Und das sage ich dir sogar als Feuerwehrler.

Das ist mir ziemlich egal. Deine Behauptung, es würde in der StVO stehen, ist und bleibt ebenfalls falsch. Versuche also nicht, anderen hier Fehler anzuhängen, wenn Du dabei selbst Fehler machst.

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145Leon 
Fragesteller
 18.09.2022, 21:01

Nur da ? Also nicht zb. Bei der Feuerwehr selbst wenn die was da haben ?

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Nomex64  18.09.2022, 21:07
@145Leon

Klar geht das auch. Wenn du weist wann die welche übrig haben, die nicht selbst verwenden usw....

Außerdem bekommst du da gebrauchte abgerockte Geräte ohne Bedinungsanleitung und Schaltpläne. Von Garantie rede ich hier garnicht.

Ach ja ein Martin-Horn wird dir derzeit wohl kaum Jemand verkaufen, die Teile haben m.W. eine Lieferzeit von mehreren Monaten.

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Comp4ny  18.09.2022, 21:22
@Nomex64

Man darf Privat weder Blaulicht noch Martinshorn verwenden.

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145Leon 
Fragesteller
 18.09.2022, 21:41
@Comp4ny

Erstens geht es um Kaufen nicht um brauchen und zweitens es heist martin-horn und nicht martinshorn

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Comp4ny  18.09.2022, 22:23
@145Leon

Nein es heißt nach wie vor Martinshorn ! (Umgangssprachlich)
Wenn man es sogar ganz genau nimmt: Einsatzhorn.
Und wenn man es noch genauer nehmen will, sogar Folgeton-Signal

Sowohl in der StVO und auch Wikipedia etc.

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145Leon 
Fragesteller
 19.09.2022, 06:55
@Comp4ny

Nein es heist martin-horn es steht ja auch drauf

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Feuerwehr und sämtliche andere HiOrgs verlaufen sowas natürlich nicht, sie kaufen solche Fahrzeugbauteile als Ersatzteile.

Kaufen kann man sowas überall: Fahrzeugteilehandel, Internetshops aller Art.

Betreiben auf einem Fahrzeug (im öffentlichen Straßenverkehr) darf man Sondersignalanlagen, egal welcher Art nur, wenn diese im Fahrzeugschein eingetragen sind UND die gesetzlichen Bestimmungen des P38 StVO für diese spezielle Fajrt gegeben sind.

Auf deinem.orivaten Gelände kannst du damit anstellen, was du willst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Feuerwehr verkauft nichts und Vereine auch nicht. Die bauen ihre Autos ja nicht selber.

Firma Martin selber

Blaulichtverkauf

Ebay

... und andere, auch gebraucht, wenn man einfach bei Google Martinhorn und kaufen eingibt... kostet um die 1400 Euro (es gibt verschiedene Sets mit Gebläse, Hörner, Öl, Anschlussstücke,...)

Oft wird es von Ausbauhersteller mit verkauft oder der Kunde lässt es hin liefern und in sein Auto einbauen. Privat kann man das auch kaufen, darf man halt "draussen " nicht benutzen...