Freiwillige Feuerwehr Ablauf der Aufnahme?

3 Antworten

Hallo Zoe2907,

wie Nomex64 schon richtig geschrieben hat: Feuerwehr ist eine kommunale Angelegenheit, die auf Landesgesetzen aufgebaut ist. Entsprechend gibt es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche rechtliche Gegebenheiten (z.B. was den Aufbau und die Organisation der Feuerwehren angeht), die zudem noch von Kommune zu Kommune unterschiedlich gelebt bzw. umgesetzt werden...

Für Schleswig-Holstein sieht der Werdegang ganz kurz skizziert beispielsweise so aus (damit Du Dir erstmal eine Vorstellung machen kannst):
- Kontaktaufnahme mit der Wehr/Wehrführung
- Kennenlernen, ggfs. Besuch eines oder mehrerer Dienste, gegenseitige Fragen klären
- schriftliche Bewerbung bei der Wehr
- vorläufige Aufnahme in die Wehr als Anwärter durch die Wehrführung
- innerhalb des ersten Jahres (Anwärterjahr) muss der Truppmann I-Lehrgang auf Wehr- bzw. Amtsebene abgeschlossen werden. Dieser beinhaltet die absoluten Grundtätigkeiten der Feuerwehr. Zudem stehen ggfs. wenn gefordert ärtzliche Untersuchungen an (Feuerwehrdiensttauglichkeit, ggfs. G 26.3 etc,) und es müssen Nachweise über Erste-Hilfe usw. erbracht werden. Wenn möglich, sollte innerhalb des ersten Jahres auch bereits der Truppmann II-Lehrgang auf Kreisebene abgeschlossen werden (TM I und II zusammen gelten als Grundlehrgang).
- Während des Anwärterjahres läufst Du zudem ganz normal bei den Diensten und Übungen mit und bekommst nach und nach das ein oder andere beigebracht. Manchmal gibt es bei größeren Wehren auch eigene Anwärtergruppen, in der Regel wird man aber einer normalen Löschgruppe zugeteilt und läuft dort mit.
- Einsätze fährst Du in der Regel erst nach Abschluss der Grundausbildung. Das wird von den Wehren aber unterschiedlich gehandhabt - vor allem dann, wenn Du bereits volljährig bist, erhälst Du oft schon zu Beginn Deinen "Pieper", um im Einsatz "hautnah" dabei zu sein und so viel zu sehen und zu lernen.
- Gegen Ende des Anwärterjahres muss der Wehrvorstand feststellen, ob Du die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatzdienst (Ausbildungen, Dienststunden etc.) erfüllt hast und die Aufnahme als festes Mitglied befürworten kann.
- Nach Abschluss des Anwärterjahres entscheidet die Mitgliederversammlung über Deine endgültige Aufnahme

Das ist wie gesagt der normale Lauf in Schleswig-Holstein. In anderen Ländern und Kommunen kann das aber ganz anders aussehen. Da ist ggfs die Ausbildung anders strukturiert oder eben auch die Organisation der Wehr (z.B. entscheidet woanders der Bürgermeister oder Wehrführer über die endgültige Aufnahme, nicht die Mitgliederversammlung, da "Einsatzdienst" und "Kaeradschaft/Verein" dort noch mehr voneinander getrennt sind, als es in SH der Fall ist)...

In den Folgejahren warten dann natürlich noch eine ganze Menge anderer Lehrgänge auf Dich. Zu Inhalten und Dauer der Feuerwehr-Ausbildungen empfehle ich Dir die bundesweit geltende FwDV2 "Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren", z.B. unter https://www.lfs-sh.de/Content/IMSH/Dokumente/Endfassung%20FwDV%202_Stand_01_2012.pdf

Dienstausweise gibt es bei der Feuerwehr übrigens zwar theoretisch - in den allermeisten mir bekannten Fällen wird auf eine Ausstellung dieser aber verzichtet. Das könnte sich zukünftig ändern, da die Menschen "an der Haustür" aufgrund schlechter Erfahrungen und negativer Nachrichten (Stichwort "Rauchmelderkontrolleure", "Enkeltrick" etc.) nicht mehr so vertrauensseelig sind wie noch vor ein paar Jahren und heute zunehmend auch bei Feuerwehrleuten (selbst in Uniform) einen Dienstausweis sehen wollen...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr
Zoe2907 
Fragesteller
 20.07.2017, 00:35

Wissen Sie zufällig wie es hier im Saarland ist? Ich habe mal gelesen, man geht dorthin und wenn man es möchte, wird ein Aufnahmeantrag gemacht, dann ist man direkt dabei und geht dann die Lehrgänge durch??

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Der Träger den Brandschutzes ist die zuständige Kommune (Gemeinde, Stadt, Verbandsgemeinde, Amt ...). Dort gibt es einen Sachbearbeiter Brandschutz. Der kann dir den genauen Werdegang erklären. Das ist regional oft sehr unterschiedlich geregelt.

In aller Regel bekommst du die Auskünfte aber auch bei deiner nächsten Feuerwehr.

Einen Ausweis? Ein Dienstbuch gibts ;-)

Da kommen alle relevanten Daten rein, alle Ausbildungen, Lehrgänge, Leistungsabzeichen etc.

Die Ausbildung beginnt, sobald du aufgenommen wirst. Das erfolgt in aller Regel sofort.

Dann gehts los mit Übungs- und Ausbildungsdienst und der
Feuerwehrgrundausbildung. Auf diese Feuerwehrgrundausbildung bauen alle
weitere Lehrgänge auf.

Je nach Ausbildungsstand gehts dann in den Einsatzdienst. Die Tauglichkeit muss der Kommandant feststellen.

Und dann kann man hundert Lehrgänge machen, vom Sprechfunker über THL bis zum Atemschutzgeräteträger und je nach Ausrüstung DL Maschinist, Höhenretter, Chemieschutz und und und ...

SilentRiderr  18.07.2017, 21:02

Ich weiß nicht, wie es in anderen Bundesländern ist, aber ich (Thüringen) besitze einen Feuerwehr-Dienstausweis

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Rosswurscht  18.07.2017, 21:38
@SilentRiderr

Kann sein das es sowas gibt. Bei uns wird das nicht praktiziert.

Ich denke aber auch, ein Pfadfinderausweis ist genauso viel wert ...

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