Lehrgang Freiwillige Feuerwehr Zeiten?

1 Antwort

Mir ist hier eigentlich nur §5 (1) ArbZG bekannt, welcher besagt, dass zwischen dem Einde einer täglichen Arbeitszeit und Beginn einer neuen täglichen Arbeitszeit mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhe liegen müssen. Zudem müssen die höchtzulässige Arbeitszeit (§3 ArbZG) und die Ruhezeiten (§5 ArbZG) eingehalten werden.

Allerdings unterliegt eine ehrenamtliche Tätigkeit - und im Rahmen Deiner ehrenamtlichen Tätigkeit nimmst Du ja an diesem Lehrgang teil - nicht den gesetzlichen Arbeitszeitbegrenzungen.

Zu beachten wären aber die Unfallverhütungsvorschriften. Gerade bei nicht ungefährlichen Arbeiten wie die Arbeit mit der Motorkettensäge. Deren sichere Handhabung ist bei Übermüdung beispielsweise nicht gewährleistet.

Insofern sollte natürlich auch bei ehrenamtlichen Tätigkeiten eine gewisse Ruhezeit eingehalten werden, rechtlich gibt es hier aber keine Mindestruhezeit.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr