Mal "angenommen" Schlägerei?

18 Antworten

  • Körperverletzung, evtl. schwere Körperverletzung
  • Misshandlung jugendlicher Schutzbefohlener
  • Störung der öffentlichen Ruhe

Da das Ganze im ÖPNV passiert ist, droht dir u.U. auch eine Anzeige des Betreibers und Ausschluss zur Beförderung, sollte eine Vorsatz vorliegen.

Je nachdem, ob was beschädigt wurde bei der Straßenbahn, kann der Betreiber auch eine Klage einreichen aufgrund von Sachbeschädigung.

In jedem Fall wird das eine Gerichtsverhandlung geben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Kaufmann für Verkehrsservice

Pussycat76  08.06.2025, 12:22

Wieso "Schutzbefohlener"? Da müsste der Schläger ja entweder der Lehrer, oder Elternteil oder sonstwie verantwortlich für denjenigen sein, den er zusammen geschlagen hat.

Lxrylly  08.06.2025, 12:27
@Pussycat76

Kommt auf das Verhältnis drauf an, ja. Wenn sich beide kennen, auch nur flüchtig, kann das ggf. auch zutreffen.

Otaku19995  08.06.2025, 12:31
@Lxrylly

Durch eine flüchtige Bekanntschaft wird niemand zum Schutzbefohlenen des Anderen.

Dürfte auf Körperverletzung hinauslaufen.

"Freches Verhalten" des gegenüber stellt keine grundsätzliche Änderung dieses Sachverhalts dar, das an und für sich ist keine Rechtfertigung für Handgreiflichkeiten.

Man schlägt nicht „aus Versehen“ auf ein Kind ein, das ist in jedem Fall Absicht. Dafür gibt es keine Rechtfertigung - egal, ob der Junge „frech“ war oder nicht.

Du musst mit einer Anzeige wegen Körperverletzung rechnen müssen.

Ein wenig Selbstbeherrschung täte dir ganz gut. Wird Zeit, dass du erwachsen wirst - alt genug bist du ja.


GerQuickscoper 
Beitragsersteller
 08.06.2025, 12:35

Würde es sich Strafmildernd auswirken wenn man Nachweislich (Ärztlich) mentale Probleme hat und ein drogen und Alkohol problem (kokain und alkohol) und das ebenfalls nachweislich. ?? Zum Beispiel: Dadurch passierte es ausversehen da man eine manische Ausnahme Situation aufgrund von einer Posttraumatischen Erfahrung... erlitten hat.

iQhaenschenkl  08.06.2025, 13:16
@GerQuickscoper

Dann steht zu befürchten, dass Du in eine forensische Klinik (geschlossene Abteilung) eingewiesen wirst, weil Du eine Gefahr für die anderen Bürger darstellst.

okieh56  08.06.2025, 15:37
@GerQuickscoper

In dem Fall wäre zu prüfen, ob du eine Gefahr für dich und andere darstellst.

Du solltest unbedingt eine Therapie machen - falls du nicht schon dabei bist.

Beispiele:
Ein Faustschlag ins Gesicht kann eine einfache Körperverletzung darstellen, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden kann. (Bei einem Jahr Freiheitsstrafe wird diese immer zur Bewährung ausgesetzt, wenn es die erste Verurteileung im Leben war.)

Wenn bei einer Schlägerei jemand schwer verletzt wird, kann die Beteiligung an der Schlägerei mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. 

Wenn jemand bei einer Schlägerei stirbt, kann die Beteiligung mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.

Naja ausversehen passiert sowas schonmal gar nicht.

Der Rest liegt im Ermessen des entsprechenden Richters.

Je nach Art der Verletzung sprechen wir hier von einer Geld bis zu einer Haftstrafe ohne Bewährung