Mache ich mich mit meinen 24 Jahren strafbar, wenn ich die Vagina von einer 15 Jährigen lecke?

7 Antworten

Nein, zumindest in Deutschland nicht. Ab 14 Jahren hat man das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Das bedeutet, wenn es einvernehmlich zu sexuellen Handlungen kommt ist das nicht strafbar, da können selbst die Eltern nichts dagegen tun.. Außnahmen: es handelt sich um ein Abhängigkeitsverhältnis (du bist ihr Lehrer, hast Aufsichtspflicht über sie, etc.), du bezahlst die dafür oder sie besitzt nicht die geistige Reife um die Handlungen einschätzen zu können.

Ja. Wenn die Frau unter 16 ist, darf der Mann nicht über 21 sein, sonst macht er sich strafbar.

Woher ich das weiß:Recherche
ThanatosBell  01.08.2019, 18:47

Und das, meine Damen und Herren, ist völlig falsch. Das Schutzalter endet mit 14. Alle anderen Zahlen sind Mythen, die aus der Gesellschaft entsprungen sind.

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ThanatosBell  01.08.2019, 19:15
@Ottavio

(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

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sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder

2.

diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

"Missbrauch" ist hier ein Stichwort. Wenn es einvernehmlich ist, ist es kein Missbrauch.

"und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Der kleine aber wichtige Absatz. Nur wenn das Opfer seine Sexualität nicht selbst bestimmen kann. Das ist in Deutschland durch Aufklärung und das Internet kaum noch zu erwarten.

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Ottavio  01.08.2019, 19:45
@ThanatosBell

Wenn es nicht einvernehmlich ist, dann ist es nach der jüngsten Entwicklung der Rechtsprechung Vergewaltigung. Der Missbrauchsfall tritt in der Tat durch jenen kleinen, aber wichtigen Absatz ein. Das aber kann jeder Zeit von unwilligen Eltern unterstellt werden und wird es auch. Mütter sind so. Freilich unterstellen sie ihren 15-jährigen Töchtern oft oder meist, dass sie zu sexuellen Selbstbestimmung noch nicht fähig seien. Wenn sie dann Anzeige erstatten, kann es immerhin erstmal zu einem Prozess kommen. Eine Bestrafung ist möglich, nicht zwingend. Und mehr sagt das Wort "strafbar" ja auch nicht.

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ThanatosBell  01.08.2019, 20:01
@Ottavio

"gegen das Gesetz verstoßend und unter Strafe gestellt" -Duden

Er verstößt aber gegen kein Gesetz. Im Gegenteil, die Eltern würden eine Falschaussage tätigen und somit einen Unschuldigen anzeigen.

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Ottavio  01.08.2019, 21:04
@ThanatosBell

Nein, das ist eine typische Einschätzungsfrage. Auch einer dieser Wischi-Waschi-Stexualstraftatbestände, in den wir de facto Richter-innen-recht haben.

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ThanatosBell  01.08.2019, 21:07
@Ottavio

Stimmt nicht. Wenn die 15-Jährige sexuell selbstbestimmt gehandelt hat, dann ist es legal. Es ist nur fraglich, wie man das rausfinden will, wenn man nicht auf das Wort einer 15-jährigen vertrauen will. Aber wie gesagt ist es in Deutschland davon auszugehen, durch eben Dinge wie Sexualkunde und das Internet.

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Ottavio  01.08.2019, 21:11
@ThanatosBell

In meiner Eigenschaft als Sexualkundelehrer sage ich: Schön wär's.

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wenn ihr nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis steht, ist es legal.

Wenn sie nicht dagegen hat und Du nicht in irgendeiner Weise (Lehrer, Jugendtrainer, Priester, Kinderchorleiter usw.) ihr Schutzbefohlener bist, nein.

Nein, in Deutschland ist das völlig legal. Zumindest, soweit du ihre sexuelle Unreife nicht ausnutzt oder du sie anderweitig dazu zwingst oder sie bedrohst.

Gruß Than