Mache ich mich damit strafbar oder so?
Ich und meine Freunde hassen die Antifa. Und immer wenn wir einen dieser Sticker sehen reißen wir ihn ab (gibt sehr viele von denen). Wenn wir ihn nicht abreißen können, übermalen wir ihn mit Edding. Wir haben auch schon überlegt die Sticker mit anderen Stickern zu überkleben.
Ich wollte aber fragen ob ich mich damit strafbar mache.
7 Antworten
"Antifaschismus ist nicht links, sondern eine Haltung, die alle Demokraten einnehmen sollten." (Ruprecht Polenz, CDU-Generalsekretär a.D.)
Überdenke Deine Haltung zum Faschismus und dementsprechend zum Antifaschismus.
Du schreibst hirnloses faschistoides Zeugs von der krudesten Art.
Ich sag bloß Hamburg. Aber man kann seine Augen auch einfach verschließen. Und was macht einen Faschisten aus? Zu sagen das andere Menschen welche sich antifaschistisch nennen Dinge zerstören?
Zuweilen macht es durchaus Sinn "Dinge" zu zerstören, um so überhaupt wahrgenommen zu werden. Passiert übrigens überall in der Welt, wenn Gedeckelte, Erniedrigte, Ausgebeutete, Unterdrücdkte zurückschlagen. Nur spießer sind dann mächtig empört, so als wenn es ihnen persönlich an den Kragen ginge.
Ich Weiss nicht ganz ob du grade eventuell linksextremist*innen mit Antifaschist*innen verwechselst, oder ob du einfach einer Verschwörungstheorie aufgelaufen bist. Allerdings ist zu sagen das über 80% der Weltbevölkerung antifaschistisch eingestellt sind, und somit Antifaschismus der Mehrheit der Menschheit entspricht.
SIAMO TUTTI ANTIFASCISTI
Ab davon, dass mich Sticker & Schmierereien nerven:
Du siehst Dich also als Faschisten?
Ich bin anderer Meinung: Jeder, der aufrichtig zu unserem Deutschland, zu unserer Demokratie und zu unseren traditionellen Werten steht, der sollte von Herzen Antifaschist sein. Und das ist für mich eine konservative Einstellung.
Die "Antifa"-nten sind aber dummerweise kaum Antifaschisten, sondern zum Großteil Krawallmacher, denen es um Chaos im Allgemeinen geht. Trifft es dabei einen Faschisten, okay. Trifft es dabei Unbeteiligte, ist es ihnen auch egal. Und sag mir bitte nicht, dass diese Einschätzung falsch ist.
Die gewaltbereite linksextreme ANTIFA nicht gerade zu mögen bedeutet nicht Faschist zu sein... Sondern einfach nur bei Verstand zu sein.
Nein. Ich bin Konservativ.
Antifa sind die echten Faschisten. Sie lassen keine andere Meinung zu und verüben einen haufen Straftaten. Meiner meinung nach sind das Terroristen.
nein, dann hattest du nie mit den echten Anrifa geredet. Terroristen sind konservativ.
Wo hast du den Schwachsinn her? Ich glaube du verwechselst hier gerade Rechtsextremisten mit Konservativen.
Du redest einen geballten reaktionären Schwachsinn, offensichtlich ist in deiner Sozialisation was schief gelaufen !
Du bist nicht konservativ du bist rechts. Antifaschismus ist kein Terrorismus sondern die alleinige persönliche Einstellung gegen nazis zu sein. Dies ist kein unterdrücken von Meinungen, da Diskriminierung nach unserem lieben Grundgesetz keine Meinung ist.
du hast gar keine Ahnung von der Geschichte, nur in der dt Schule gelernt?
Terroristen sind konservativ.
Terroristen können alle möglichen politischen richtungen vertreten.
Es gibt sogar religiöse terroristen.
Es ist strafbar, ohne Erlaubnis irgendwo Sticker hinzukleben. Abreißen dürft ihr aber.
Da bin ich anderer Meinung, entfernen darf sie nur der Besitzer/Besitzdiener des Gegenstandes auf dem sie aufgeklebt wurden. Denn nur für diesen Personenkreis gelten die §§en 858 bis 860 BGB.
Wenn bei der Entfernung nämlich etwas beschädigt wird, ist das auch Sachbeschädigung. Wenn an meiner Hauswand ohne meine Erlaubnis jemand versuchen würde einen Aufkleber zu entfernen, würde ich ihm gehörig auf die Finger klopfen.
Wer als deutscher Staatsbürger fleißige Steuern zahlt, ist ja der Besitzer der durch diesen extremistischen Aufkleber beschädigten Mast oder Gegenstandes.
ist ja der Besitzer
Du solltest Dich mal +über die Begriffe Besitz und Eigentum kundig machen.
Eigentümer könnte er auch genannt werden, da er mit seiner Arbeitet die Steuern erwirtschaftet. Der Eigentümer der Steuern ist aber eher Stadt, Land oder Bund. Der Besitzer ist er auf jeden Fall, da der Mast zur Nutzung für das Volk, vom Besitzer der Steuereinnahmen errichtet wurde.
Das heißt dass du falsch liegst Superschlauchen.
Absoluter Blödsinn, der Eigentümer ist die Kommune, die den Mast errichtet hat. Ich kann auch nicht hingehen und draußen den Mast der Straßenlaterne rosa anmalen, weil ich sie mit meinen Steuergeldern bezahlt habe, und mir das Silber nicht gefällt.
Natürlich, genau das habe ich doch geschrieben. Und Antifa- Aufkleber dranzupappen ist auch Sachbeschädigung, wohingegen das abkratzen dieses Misst‘s keine Sachbeschädigung darstellt. Genau das war die Stoßrichtung. Ich hoffe nun hast du es kapiert.
Ich habe es kapiert, ist mein tägliche Brot, diese einfachen Straf- und Zivilrechtlichen Angelegenheiten, aber anscheinden begreifst Du nicht, das Du keinen Besitz oder Eigentum an Dingen erwirbst, nur weil Du Steuern bezahlst, und diese davon angeschafft worden sind. Wenn ich als Bürgermeister nicht will, das fachunkundige Hände Aufklebern von kommunalen Masten oder Straßenlaternen entfernen, hast Du gefälligst deine Finger davon zu lassen.
Wenn ich ein Auto kaufe und es dir zur freien Verfügung überlasse, dann bin ich Eigentümer und du Besitzer. So einfach ist es.
Du hast den Mast aber gar nicht gekauft, sondern die Kommune. Und ein Mast ist auch kein Auto.
Weißt du denn überhaupt, wann jemand Besitzer oder Eigentümer ist? Deinen bisherigen Kommentaren zufolge ist es dir bisher nicht bekannt...
Würdest du bitte erst einmal oben anfangen zu lesen. Dann würdest du merken, dass du Unfug schreibst.
Oh, ich habe alles gelesen. Aber Danke für den Hinweis.
Du weichst meiner Frage aus: Weißt du denn überhaupt, wann jemand Besitzer oder Eigentümer ist?
Hättest du gelesen, dann hättest du auch das gelesen:
“Wenn ich ein Auto kaufe und es dir zur freien Verfügung überlasse, dann bin ich Eigentümer und du Besitzer. So einfach ist es.“
Du weichst der Frage noch immer aus 😅
Weißt du, was ein Besitzer ist und was ein Eigentümer ist? Ich rede nicht von deinem Beispiel, in welchem die Eigentums- und Besitzverhältnisse zwar naheliegend sind, aber keinesfalls zwingend. Daher ja meine Feststellung: "Deinen bisherigen Kommentaren zufolge ist es dir bisher nicht bekannt..."
Daher noch einmal: Weißt du was einen Besitzer und was einen Eigentümer ausmacht? Oder vielleicht konkreter gefragt: Kannst du erklären, was einen Besitzer und was einen Eigentümer deiner Meinung nach ausmacht?
Der Eigentümer hat das Eigentumsrecht an einer Sacher erworben, durch Kauf, Schenkung, Erbschaft usw.
Der Besitzer hat das Besitzrecht entweder aus seiner Eigenschaft als Eigentümer oder aber durch Miet oder Pachtverhätnisse, sowie durch kostenlose Überlassung oder ähnlichem.
Okay... das dachte ich mir 🙈
Also: Durch Kauf oder Schenkung oder sonst was wird man nicht Eigentümer. Und durch einen Miet- oder Pachtvertrag wird man nicht Besitzer. Zumindest nicht nach deutschem Recht.
Durch einen Kaufvertrag hat man das Recht erworben, dass man Eigentümer wird (vgl. der genaue Wortlaut des § 433 Abs. 1 Satz 1 BGB: "... wird verpflichtet ... zu verschaffen"). Dafür ist aber eine selbständige und vom Kaufvertrag völlig unabhängige Einigung erforderlich (Trennungs- und Abstraktionsprinzip). Ebenso ist es beim Besitz. Durch einen Mietvertrag wird man nicht Besitzer; es wird nur ein Besitzrecht bzw. Gebrauchsrecht eingeräumt (vgl. der genaue Wortlaut des § 535 BGB). Der Besitzer hält die tatsächliche Sachherrschaft inne (vgl. § 854 BGB). Durch die Besitzübertragung (in der Praxis oft die Schlüsselübergabe) wird aber idR auch der Gebrauch gestattet 😉
Um dein Auto-Beispiel mal ad absurdum zu führen: Wenn du dir das Auto kaufst, es in monatlichen Raten zahlst, dann hast du zwar bereits gekauft, wirst aber erst später Eigentümer. Eigentümer bleibt vorerst das Autohaus. Und wenn du das Auto deinem Angestellten zur Ausübung von beruflichen Botenfahrten zur Verfügung stellst, dann wird dieser nicht Besitzer, sondern nur Besitzdiener. Selbst wenn man von diesen Beschränkungen nicht ausgehen würde, sondern von einem üblichen Leih- oder Verwahrvertrag, dann wäret ihr beiden wohl Besitzer (mittelbarer bzw. unmittelbarer Besitz). Somit wären beide deiner Annahmen widerlegt; zugegeben ich habe den Sachverhalt bewusst und gewollt erweitert. Aber das war zu Demonstrationszwecken erforderlich 😛
Um zurück auf den Mast zu kommen: davon auszugehen, dass jeder von uns der Besitzer des Mastes ist, weil er von unseren Steuergeldern bezahlt wurde, geht natürlich völlig fehl. Freilich übt nicht jeder Bundesbürger die tatsächliche Sachherrschaft über den Mast aus. Nicht einmal der konkrete Bürger, der davor steht. Du verlierst den Besitz an deinem Auto ja auch nicht, wenn du es auf dem Parkplatz abstellst und weggehst.
Zudem zahlen nicht alle Mitbürger Steuern. Hilfeempfänger oder Minderjährige ohne Einkommen z.B. Wenn ein Mast 2010 errichtet worden ist und im Jahr 2019 wird ein Aufkleber darauf von der dann 19-jährigen N. überklebt. Ist N. dann auch Besitzerin?! Von ihren Steuern ist der Mast nicht bezahlt worden (sie Sie war damals 10!).
Die juristischen Fehler verzeihe ich dir. Man merkt schon, dass du nicht vom Fach bist. Woher sollst du also genau wissen wo die Unterschiede liegen? Allerdings wäre es schön gewesen, wenn du deine Unkenntnis als solche auch angekündigt hättest. Wenn ein unbedarfter Leser deinen Beitrag liest, könnte er jedoch meinen du wüsstest worüber du redest. Von deiner offensichtlichen Unkenntnis ist leider nichts zu erkennen. Vielleicht nimmst du dies als konstruktiv gemeinte Kritik mit 👍
Ohhr da hast du aber ordentlich einen schauen lassen.
Erstens, wenn ich ein Auto kaufe, dann ist es mein Auto. Und zweitens habe ich viel weniger Speicherplatz verbraucht mit meiner Antwort, in der Regel bin ich auch bisher mit meiner recht einfachen Definition dieser Rechtslage ganz gut zurecht gekommen. Ich danke dir trotzdem für diese Weiterbildung.
Erstens, wenn ich ein Auto kaufe, dann ist es mein Auto.
Damit zeigst du dich ziemlich lernresistent 😅🙈
Wenn du ein Auto kaufst, dann hast du einen Anspruch darauf, dass du auch Eigentümer wirst. Ebenso hat der Verkäufer einen Anspruch auf Bezahlung. Aber ebenso wenig wie bereits bei Abschluss des Vertrages auch die Zahlung erfolgt ist, ist das Eigentum bereits über gegangen. § 433 BGB ist von § 929 BGB vollständig losgelöst. Beide können zusammenfallen, sie müssen es aber nicht.
Selbst bei einem Brötchenkauf beim Bäcker werden mindestens 3 Verträge geschlossen (2 davon nimmt man wahrscheinlich gar nicht wahr, existent sind sie trotzdem 😉)
Ja, du hast bestimmt Recht. Ich betrachte diese Verträge jedoch selten aus so einer „Zwischenzeit der Vertragsschließung“, sondern konzentriere mich darauf dass ich nach dem vollständigen Übergang der Ware in meinen Besitz und anschließend durch Zahlung des Kaufpreises in mein Eigentum, das richtige Fahrzeug beziehungsweise ein leckeres Brötchen genießen kann. 😁
(...) das richtige Fahrzeug beziehungsweise ein leckeres Brötchen genießen kann.
Und das sei dir auch gegönnt. Falls du beim nächsten Besuch beim Bäcker an mich denkst, beiß doch einmal für mich mit ab 😉
Antifa ist nicht extremistisch, dafür gibt es ja nen eigenen Begriff-> linksextrem 🤡
Nein, sowohl das hinkleben als auch das entfernen stellt eine Manipulation an fremdem Eigentum dar und ist somit strafbar. Das ganze nennt sich Sachbeschädigung.
Warscheinlich nicht, so rein gesetzlich gesehen ist das Stickern ja Vandalismus und damit strafbar, wenn du Sticker entfernst wäre das warscheinlich eher als ,,gemeinnützige" Tat anzusehen.
Und selbst dann ist es nicht wirklich "gemeinnützig" gegen Antifaschismus zu sein...
Antifaschismus is ja wichtig. Die Antifa selber ist jedoch eine gewaltbereiten linksextreme Gruppierung, die gegen jeden hetzen, den sie für "faschistisch" halten. (also alles rechts von RRG)
Die Antifa ist der Neu Faschismus in Person und der Feind des deutschen Volkes. Ich weiß nicht was diese Bewegung bis jetzt erreicht haben soll außer Sachbeschädigung, Körperverletzung und Zerspaltung der Deutschen.