M 16 er m 13?
Wir wollen ... machen geht das oder nein
Gerne mit Begründung
10 Antworten
Das ist illegal!
Begründung: § 176 Sexueller Missbrauch von Kindern
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
1.
sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt,
2.
ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einer dritten Person vornimmt oder von einer dritten Person an sich vornehmen lässt,
3.
ein Kind für eine Tat nach Nummer 1 oder Nummer 2 anbietet oder nachzuweisen verspricht.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 kann das Gericht von Strafe nach dieser Vorschrift absehen, wenn zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist, es sei denn, der Täter nutzt die fehlende Fähigkeit des Kindes zur sexuellen Selbstbestimmung aus.
Solange es nicht rauskommt und beide es wollen kann da aus rechtilcher Sicht nichts passieren.
Wenn etwas nicht herauskommt, kann generell rechtlich nichts passieren...
Offiziell per Gesetz geht es nicht.
Begründung: Age of Consent ist 14.
Ebenso offiziell ist aber auch dass der Staat von einer Strafe absieht wenn der Altersunterschied beider Partner zu vernachlässigen gering ist.
Begründung: Weil Baum.
Inoffiziell geht es sowieso weil normalerweise geht sowas niemanden etwas an, und daher kann auch kein Richter über euren Fall urteilen.
Nein ihr dürft nicht. Erst ab 14 miteinander
Bin auch m13 aber hab noch nie
Das ist auch gut so Fang bloß nicht zu früh damit an , also etwas Geduld bis Du 14 bist und bis dahin mach einfach SB wenn's denn sein muss !