Lokführer mit Schlafapnoe?
Hi, ich habe vor kurzem meinen Ausbildungsvertrag zum Tf angenommen und fange voraussichtlich im August an.
Wahrscheinlich wird bei mir in kürze beim Lungenarzt Schlafapnoe festgestellt. Meine Symptome zeigen das relativ deutlich. Laut der Verpflichtserklärung muss ich ja melden, dass ich eine Krankheit habe und dann wohl zum Betriebsarzt. Ich frage mich nur nun, ob ich damit warten sollte, bis ich Ergebnisse vom Schlaflabor habe oder davor bescheid gebe. Immerhin dauert es sowieso noch Monate bis zum Ausbildungsstart, aber ich will auch den Vertrag nicht brechen.
In einigen Foren hab ich von vielen Lokführern gelesen, die mit einer behandelten Schlafapnoe den Beruf einfach ausüben dürfen. - Würde mich aber freuen, wenn jemand mit etwas Ahnung mir helfen könnte.
Hat da jemand Rat?
danke im voraus!
4 Antworten
Eine diagnostizierte Schlafstörung ist für Dich die Rettung, denn dann hast Du nachts keine Schlafaussetzer mehr, wenn Du eine Atemmaske verordnet bekommst.
Es gibt verschiedene Formen, es dauert ein bisschen, bis Du die für Dich richtige Art gefunden hast. Wenn keine Standard Maske passt, gibt es auch die Möglichkeit, eine Maske für Dich nach Maß anzufertigen.
Du wirst einen erholsamen Schaf und keine Tagesmüdigkeit haben, deshalb ist das kein Kriterium bei Deiner Einstellung. Dir wird es besser, als zur Zeit gehen.
Für einen Beruf, auch Lokfürher ist es nur gefährlich, wenn Du unter Tagesmüdigkeit leidest.
Alles Gute für Dich.
wer nachts arbeitet, der schläft dann wohl tagsüber. Bei einer Schlafapnoe geht es darum dafür zu sorgen, das der Patient einen erholsamen Schlaf hat. Wann dieser stattfindet ist völlig uninteressant.
Somit ist auch eine Nachtarbeit garkein Problem
GrossesM74 hat recht, in der Zeit, wenn man schläft, geht es darum, dass keine Schlafaussetzer bestehen, und einen erholsamer Schlaf vorhanden ist, die Uhrzeit des Schlafes ist dabei egal, denn auch Nachts ist man mit einer Atemmaske ausgeruht, wenn man vorher mit Atemmaske geschlafen hat. LG
Besser kann ich es nicht erklären, das ist vollkommen richtig, danke.
Du bist mit Schlafapnoe normalerweise nicht arbeitsunfähig oder eingeschränkt. Du lässt Dir eine Beißschiene oder Atemmaske verordnen, die Du nachts trägst.
Es beeinträchtigt Deine Arbeitsleistung nicht und Du fehlst deshalb nie. Das geht den AG nichts an.
Ich lebe seit Jahrzehnten erfolgreich mit einem CPAP-Atemgerät ohne Einschränkung durch die Schlafapnoe. Das wird vermutlich auch beruflich kein Problem darstellen.
Es gibt eine Form der Schlafapnoe die nicht heilbar ist,ich glaube sie heisst obstruktive Schlafapnoe,da wäre es dann nicht möglich ,aber du weisst es ja alles noch nicht
Gerade die obstruktive Schlapapnoe ist behandelbar.(notfalls mit Atemmaske- wie man mit so einem Ding schlafen kann, ist mir ein Rätzel, aber es schaffen viele)
Ob die zentralnervöse auch, weiß ich nicht. Im Schlaflabor überwogen bei mir die zentralnervösen, aber Behandlung war in MEINEM Fall diesbezüglich nicht nötig, deswegen keine Ahnung.
Erklär mir mal, wie er dann nachts arbeiten kann....