Lohnsteuer - Windkrafträder?
Hallo zusammen,
mit folgender Frage komme ich nun auf Euch zu. :)
Wir hatten gestern das Thema, Steuererklärung.
Freunde von uns, haben einen Pachtvertrag zu Errichtung von Windkrafträdern unterzeichnet und „nur“ für das unterzeichnen eine Summe X erhalten. (keine Pacht, da noch nicht gebaut, somit quasi als Belohnung für die Unterschrift zu sehen)
Ich bin der Auffassung, das auch solche Gelder in der Steuererklärung eingetragen werden müssen, aber auf Nachfrage, wüsste ich selbst nicht wo.
Die Pacht selbst wird natürlich von denen wie vorher auch schon dafür eingegeben, aber was ist mit der Summe X für die Vertragsunterzeichnung?
Ich würde mich sehr über Antworten freuen, da das Thema im Freundeskreis gestern dann doch a bissel zu Diskrepanzen gesorgt hat. :)
3 Antworten
Sonstige Einnahmen.
Die Einmalzahlung bei Vertragsunterzeichnung ist definitiv eine grds. steuerpflichtige Einnahme. Wenn es nicht schon als Pachtvorauszahlung zu werten ist, dann ist es eine sonstige Einnahme nach § 22 Nr. 3 EStG. (Diese wären bis 256,00 EUR nicht steuerpflichtig. Die Summe dürfte meiner Erfahrung nach aber darüber liegen.)
In der Regel sind dies Zahlungen für die Sicherung der Grundstücke durch die Windparkbetreiber, da die Projektvorlaufzeiten immer noch sehr lang sind, also die Zeit, bis der Bau der WEA genehmigt ist. Es ist aber wichtig für die Betreiber, dass sie die benötigten Flächen dann auch zur Verfügung haben. Die Zahlung wird also geleistet, damit der Pachtvertrag zustande kommt. Am ehesten dann eben eine sonstige Einnahme. Zu erklären in der Anlage Sonstige.
Die Pacht selbst gehört in "Vermietung und Verpachtung". Genau da würde ich auf diese Einkünfte eintragen und dem Finanzamt erklären, was es damit auf sich hat.