Lohnsteuer - Windkrafträder?

3 Antworten

Sonstige Einnahmen.

Die Einmalzahlung bei Vertragsunterzeichnung ist definitiv eine grds. steuerpflichtige Einnahme. Wenn es nicht schon als Pachtvorauszahlung zu werten ist, dann ist es eine sonstige Einnahme nach § 22 Nr. 3 EStG. (Diese wären bis 256,00 EUR nicht steuerpflichtig. Die Summe dürfte meiner Erfahrung nach aber darüber liegen.)

In der Regel sind dies Zahlungen für die Sicherung der Grundstücke durch die Windparkbetreiber, da die Projektvorlaufzeiten immer noch sehr lang sind, also die Zeit, bis der Bau der WEA genehmigt ist. Es ist aber wichtig für die Betreiber, dass sie die benötigten Flächen dann auch zur Verfügung haben. Die Zahlung wird also geleistet, damit der Pachtvertrag zustande kommt. Am ehesten dann eben eine sonstige Einnahme. Zu erklären in der Anlage Sonstige.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplom-Finanzwirt, Betriebsprüfer seit >20J.

Die Pacht selbst gehört in "Vermietung und Verpachtung". Genau da würde ich auf diese Einkünfte eintragen und dem Finanzamt erklären, was es damit auf sich hat.