Lil Tjay Konzert mit 13?
meine Mutter hat zugestimmt mich auf ein Konzert zu lassen. Allerdings bin ich erst 13 und das Konzert fängt um 20 Uhr an. Ich gehe mit einer Freundin mit und meine Eltern würden ungern mitkommen. Hat irgendjemand eine Idee? Meine Mutter macht sich Sorgen wegen des Jugendschutzgesetzes
würde es gehen wenn wir beide mit 16 jährigen Freunden hingehen? Also als Begleitperson? Würde das einen Unterschied machen?
Wie alt ist deine Freundin?
14
4 Antworten
Du musst dich beim Veranstalter erkundigen. Der allein legt fest, ab welchem Alter er ueberhaupt jemanden einlaesst und unter welchen Voraussetzungen.
Es erscheint aber ziemlich unwahrscheinlich, dass er Dreizehnjaehrige ohne Begleitung durch eine erziehungsbeauftragte oder personensorgeberechtigte Person einlassen wird.
Personensorgeberechtigt sind in aller Regel die Eltern. Erziehungsbeauftragt kann jede volljaehrige Person sein, die von den Eltern des Minderjaehrigen entsprechend bevollmaechtigt wurde. Viele Veranstalter halten entsprechende Vordrucke auf ihren Websites bereit.
Es kann aber auch sein, dass der Veranstalter Dreizehnjaehrige ueberhaupt nicht einlaesst. Dann geht es auch nicht mit einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Begleitperson.
Letztendlich kann es auch sein, dass fuer verschiedene Veranstaltungsorte auf der gleichen Tour unterschiedliche Regelungen gelten. Somit waere es auch ratsam, sich nicht nur beim Tourveranstalter zu erkundigen, sondern auch Betreiber der jeweiligen Veranstaltungslokalitaet.
Ihr braucht eine volljährige Person, die für euch die Aufsicht übernimmt (von den Eltern an die Person übertragen)
16jährige helfen dir da nicht
Je nach Veranstaltung kann es auch sein, dass du u14 gar nicht reinkommst - da helfen die Veranstalterinfos
Laut dem Jugendschutzgesetz (§ 4 Jugendschutzgesetz) dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nach 20 Uhr ohne die Begleitung einer erziehungsberechtigten Person oder einer verantwortlichen Aufsichtsperson an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen. Daher wäre es ratsam, dass du eine verantwortliche Aufsichtsperson findest, die dich und deine Freundin begleitet. Wenn deine Eltern nicht mitkommen möchten, könnt ihr vielleicht einen Freund oder eine Freundin der Familie oder einen Nachbarn als verantwortliche Aufsichtsperson fragen.
JuSchG § 4 regelt ausschliesslich den Aufenthalt Minderjaehriger in Gaststaetten, nicht aber auch bei Konzertveranstaltungen.
Habe beim Veranstalter gefragt und er meinte es gebe keine Altersbeschränkung