Lidl Online bewerbung - Absage trotzdem dort weiter bewerben?

5 Antworten

Vergiss Onlinebewerbungen.

Gib deine Bewerbung persönlich ab oder schicke sie zumindestper Post in die entsprechende Filiale.

Die Bewerbungen Online werden in den seltesten Fällen an die Marktleitungen weiter gegeben.

Sicher entscheidet nichtnur der ML wer eingestellt wird sondern auch der VL/BL aber sofern der ML schon einen Eindruck gewonnen hat oder deine Unterlagen mit Vermerk weitergeben kann ist es etwas ganz anderes als wenn ein Sesselpupper aus der Personalabteilung sich drum kümmert.

Der hat im Zweifel nämlich eh keine Peilung ob Personal gebraucht wird. Leider traurige Realität.

Mein Personal was ich in meiner Filiale hatte kam über viele Wege zu mir - aber nie über eine Onlinebewerbung. Die habe ich nichtmal zu Gesicht bekommen.

Mit meinen ML Kollegen haben wir teilweise auch Bewerber an die richtige Filiale im Bezirk verwiesen (sofern diese Bereit waren dort zu arbeiten).

Der LBM EH hat ohnehin immer chronischen Personalmangel...

Also..geh perönlich hin und gib die Unterlagen ab. Das hat noch den besten Eindruck.

Ein ehemaliger Azubi von mir wurde Online auch abgewiesen, hat sich ergebend as er durch eine Maßnahme ein Praktikum in einer anderen Filiale machen konnte/musste. Dort wäre er gern genommen worden, war aber nichtmehr im Filialbudget drin..Darum hab ich ihn bekommen. War ein sehr passabler junger&kompetenter  Mann. Wurde später selbst Marktleitung.

Bei Lidl werden Bewerbungen zentral bearbeitet. Das macht nicht jede Filiale selbst.

Recki123 
Fragesteller
 20.11.2016, 20:09

Das heißt also ?

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Recki123 
Fragesteller
 20.11.2016, 20:10

Okay danke

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Was willst du bei Lidl ? Mach das bloß nicht hat ein Klassenkamarad gemacht nicht empfehlenswert aber musst du ja wissen

Hallo Recki,

wie Hans schon sagte - wird alles zentral in der Unternehmenszentrale bearbeitet. 

Auch haben Firmen haben  Aufbewahrungsfristen von Bewerbungen.. 

Die Länge der Frist kann zwar nicht pauschal beziffert werden. Als Anhaltspunkt können aber die Regelungen des § 21 Abs. 5 AGG und § 224 ZPO herrangezogen werden. In einem gerichtlichen Verfahren zur Geltendmachung des Benachteiligungsverbotes (Diskriminierungsverbot) ist eine Frist von 2 Monaten für die entsprechende Klageerhebung einzuhalten (§ 21 Abs.5 AGG).

Zudem kann das Gericht eine Fristverlängerung beim Klageverfahren gewähren (§ 224 ZPO), was die 2 Monatsfrist wiederum entsprechend verlängert. Die Fristverlängerung steht im Ermessen des Richters, sodass hier keine feste Frist genannt werden kann.

Allerdings kann wegen der möglichen Verlängerung zumindest von einer gerechtfertigten Aufbewahrungsfrist (Speicherung) von ca. 3 Monaten ausgegangen werden. Damit hat das Unternehmen genug Zeit, um in einem Prozess den Vorwurf der Diskriminierung abwehren zu können. Wenn die Frist abgelaufen ist, sind sämtliche Bewerberdaten zu löschen. (Anschreiben, Zeugnisse, Lebenslauf usw.).

Also nach 3-4 Monaten hättest du eine neue Chance.. 

Aber wir sind hier nicht bei DSDS :-)

Klar kannst du. Allerdings solltest du dich eher fragen, warum sie dich abgelehnt haben und nochmal deine Bewerbung überarbeiten.  

Recki123 
Fragesteller
 20.11.2016, 20:10

Vielleicht liegt es ja an meinem nicht so tollem Zeugnis. An der Bewerbung war aber alles Tip Top. Habe das zusammen mit jemandem gemacht der den Beruf seit 25 Jahren macht. Ich denke er wusste was er da formuliert hat.

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DracoSodalis  20.11.2016, 21:34
@Recki123

Leider hat das nichts zu heißen :-)

TipTop oder perfekte Bewerbung - liegt immer im Auge des Betrachters, also der sie bekommt :-)

In 25 Jahren hat sich so einiges auf diesem Sektor geändert und wir Gott sei Dank im 21. Jahrhundert die "BEWERBUNG 2.0" eingeläutet haben.

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metodrino  20.11.2016, 22:05
@DracoSodalis

Draco hat schon recht, das Bewerbungswissen ist inzwischen ziemlich veraltet ...vorallem wer 25J. den Beruf ausübt hätte dir wohl den Tipp geben sollen eine Bewerbung nicht Online abzugeben. Das machst du persönlich oder zumindest per Postweg an die Filiale.

Der Einzelhandel ist noch nicht in dem entsprechenden Zeitalter angekommen.

Zum Zeugnissthema hatte ich einen längeren Text geschrieben, ich habe ihn aber gelöscht und versuch mich in einer Kurzform(war mir nicht immer gelingt..)

Ich war eingie Jahre ML(unter anderem bei einem oben genannten Discounter) und bin inzwischen Selbstständig - bilde also nachwievor aus. Daher kann ich mich wohl hinstellen und behaupten:

Die Noten sind relativ unwichtig - gerade im Discountsegment. Geh persönlich hin, verkaufe dich gut. Dann ist auch das Zeugnis zweitrangig. Im Anschreiben braucht es auch keine möglichst komplexen Formulierungen. Viele ML-Kollegen(incl. mir) sind schon ganz angetan wenn nicht zuviele Tippfehler drin sind. ;)

In diesem Sinne, viel Erfolg und überlege dir gut ob du im Discount-Segment arbeiten möchtest. Es gibt genug Einzelhändler dadraußen die eine hochwertigere Ausbildung bieten können als die der Discounter. Da ist das Arbeitsklima auch nicht so beschissen :))

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