Licht am Fahrrad karputt muß ich dann im dunkeln auf den Gehweg fahren?

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Wenn Du auf dem Gehweg ohne Licht fährst im dunkeln darfst Du keine Strafe bekommen für:

Fahren ohne Licht auf der Straße

Eichbaum1963  02.12.2013, 11:28

Ach nee.^^ Dafür dann aber 15-30 € Verwarngeld wegen verbotenen Fahrens auf dem Gehweg. :D

Abgesehen davon: eine OWi wegen "Fahren ohne Licht auf der Straße" gibt es so ja auch gar nicht, sondern nur:

TBNR 123148: Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden/betriebsbereit *) war ► 20 €, mit Gefährdung 25 €, bei Unfall 35 € Verwarngeld.

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Schieben: erlaubt Ohne Licht: 20€ Gehweg: 15€

http://www.adfc.de/bussgeldkatalog/

Generell können Leuchtmittel schon mal ausfallen. Darum sind ja am Rad Die ganzen Reflektoren vorgeschrieben. So ist der Radler immer noch zu sehen. Mir ist mal Nachts auf dem Heimweg (15 km) nach 2 km Fahrt vorne die Lampe durchgebrannt. Busse fuhren um die Zeit keine mehr und zum schieben wars zu weit. Dementsprechend zwangsweise vorsichtig weitergefahren. Nach weiteren 3 km musste dann auch das Rücklicht wegen Überspannung dran glauben. Aber außer zwei pöbelnden Hundebesitztern hat mich aber niemand gesehen und am nächsten Morgen erst mal neue Leuchtmittel gekauft. Jetzt habe ich beim mitgeführten Fahradwerkzeug auch immer ein Ersatzlämpchen dabei, falls das nochmal passiert.

Du darfst gar nicht fahren! Wenn du von der Polizei erwischt wirst, bekommst du entweder eine Verwarnung oder du musst Strafgeld zahlen.

Nein völlig falsch.

a) darfst du niemals auf dem Gehweg fahren, es sei denn du bist unter 8 Jahren, dann musst du das sogar, oder unter 10 Jahren, dann darfst du es noch.
b) darfst du niemals im öffentlichen Strassenverkehr mit einem verkehrsuntüchtigen Fahrrad fahren

Auf deutsch: schieben oder Licht reparieren.

ps: es heißt kaputt

http://www.adfc.de/bussgeldkatalog/

Befahren einer nicht frei­gege­benen Fuß­gänger­zone oder eines Gehwegs 15 Eur

.

Beleuchtungseinrichtungen (auch Rückstrahler) am Fahr­rad nicht vor­handen oder nicht betriebs­bereit 20 Euro

mit Behinderung / Gefährdung oder Sachbeschädigung wirds jeweils noch teurer teurer,

Du darfst das Rad nur schieben und nicht auf dem Gehweg fahren. Das sind dann gleich zwei Verstöße auf einmal. Geweg gefahren und dann noch ohne Licht. Wenn die Polizei dich erwischt kostet das 20€ und du darfst weiterschieben. Dazu gibts eine Mängelkarte und du mußt das rad innerhalb von einer Woche bei der Polizei vorführen.