Leistungen bei 50% Schwerbehinderung

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Folgende Vorteile hast Du bei 50% GdB:

  • Steuerfreibetrag 570 €/Jahr
  • Bevorzugte Einstellung, Beschäftigung
  • Kündigungsschutz
  • begleitende Hilfe im Arbeitsleben
  • Freistellung von Mehrarbeit
  • Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche
  • Schutz bei Wohnungskündigung
  • Vorgezogene Pensionierung Beamter mit 60
  • Altersrente mit 60 bzw. 63 ( näheres regelt der § 236a "Altersrente für Schwerbehinderte" im SGB (Sozialgesetzbuch)
  • Sonderregelungen für Lehrer nach § 8 bay. Lehrerdienstordnung
  • Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung für Behinderte in Werkstätten
  • Besondere Fürsorge im öffentlichen Dienst
  • Abzugsbetrag bei Beschäftigung einer Haushaltshilfe: 924 €
  • Abzug eines Freibetrages bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bei Pflegebedürftigkeit: 2.100 €
  • Freibetrag beim Wohngeld bei Pflegebedürftigkeit i. S. d. § 14 SGB XI: 1.200 €
  • Ermäßigung bei Kurtaxe (je nach Ortssatzung)
Anton96  19.03.2012, 21:08

"Bevorzugte Einstellung, Beschäftigung" Das stimmt leider in der Form nicht, es gibt beim öffentlichen Dienst die Formulierung Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt, das bedeutet aber NICHT das es generell eine Bevorzugte Einstellung gibt.

Kunterbunt23  20.03.2012, 06:04
@Anton96

Genau das heißt es doch. Du schreibst:

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt

also wenn das mal keine bevorzugte Einstellung ist...

Anton96  21.03.2012, 12:02
@Kunterbunt23

Du kennst auch die Realität? Es gibt keine gesetzliche Regelung die die bevorzugte Einstellung von Behinderten vorschreibt und es ist mit Sicherheit nicht so das ein Mensch mit Behinderung in der Regel bevorzug eingestellt wird insbesonder nicht in der freien Wirtschaft. Auch der öffentliche Dienst ist da nicht immer vorbildlich es ist kein Problem dafür zu sorgen das kein gleiche Eignung mehr vorliegt. Ich bleib dabei Menschen mit Behinderung werden in der Regel nicht bevorzug eingestellt oft ist sogar das Gegenteil der Fall, sie werden bevorzugt nicht eingestellt.

Kunterbunt23  21.03.2012, 14:32
@Anton96

Bei wirklich gleicher Eignung ist der Schwerbeschädigte tatsächlich bevorzugt, zumal es hier nur 50% sind, die im Alltag kaum spürbar sein sollten. Der AG wär sonst auch schön blöd, denn er muss in seiner Belegschaft einen vorgegebenen Prozentsatz an Schwerbeschädigten haben, da er sonst nicht niedrige Abschlagszahlungen leisten muss. Wenn er dann 2 Bewerber mit gleicher Eignung vor sich stehen hat, der eine davon "nur" unbedenkliche 50% dann nimmt der AG doch lieber diesen als die Strafzahlung leisten zu müssen. Mag anders sein, wenn die Schwerbeschädigung auch im Alltag dolle spürbar ist und der AG den Arbeitsplatz dementsprechend umbauen müsste. Aber hier handelt es sich um politisch gewollte 50% nach überstandener Krebserkrankung, also nichts, was den Berufsalltag beeinflussen sollte.

Anton96  29.03.2012, 11:45
@Kunterbunt23

Deinen Optimismus möchte ich haben, ich habe da als Schwerbehinderter leider ganz andere Erfahrungen gemacht. Die Strafzahlung ist sehr niedrig, die ein zu sparen ist kaum ein Anreiz wenn auf der anderen Seite eine Woche mehr Urlaub und ein etwas besserer Kündigungsschutz steht. Für mich zählt die harte Relalität und nicht Wunschträume und Realität ist das man es als anerkannter Schwerbehinderter schwerer hat eine Anstellung zu bekommen. Ich habe genügend Bewerbungsgespräch hinter mir bei denen die Behinderung durchaus der Grund für die nichtanstellung war und meine Gehbehinderung schränt mich in keiner Weise bei der Brufsausübung als Softwareentwickler ein. Es gibt natürlich auch Arbeitgeber die einen trotz Behinderung einstellene, aber das man gerade weil man eine Behinderung hat eingestellt wird ist mir noch nicht passiert. Was den Umbau des Arbeitsplatz angeht, der wird von der Rentenversicherung bzw, dem Integrationsamt gezahlt, diese Kosten bleiben nicht beim Arbeitgeber hängen. Wo hast du es den schon mal erlebt das ein Schwerbehinderter wirklich bei gleicher Eignung bevorzug wurde? Ich gebe ja zu das so etwas vor kommt aber die Regel ist das noch lange nicht. Bei öffentlichen Dienst mag das ganze ja noch einigermaßen funktionieren, aber in der freien Wirtschaft sieht es dann doch oft anders aus. Der GdB besagt genaugenommen garnichts über die Arbeitsfähigkeit und soll es auch nicht, das ändert aber nichts an der Tatsache das sich viele Arbeitgeber schwer tun einen Menschen mit Behinderung an zu stellen. Es gibt glücklicherweise auch viele Arbeitgeber für die zählt Tatsächlich nur die Leistung und denen ist es egal ob eine Behinderung vorliegt oder nicht. Ich sehe das ganze nicht nur Negativ habe aber etwas dagegen so zu tun als ob eine Behinderung bei der Arbeitsplatzsuche eine Vorteil und kein Nachteil ist.

Kunterbunt23  29.03.2012, 15:04
@Anton96

Es tut mir leid, dass Du aufgrund Deiner bisherigen Erfahrungen eine Art entwickelt zu haben scheinst, die extremst pessimistisch rüberkommt, zumindest im schriftlichem. Hingegen eine positive Einstellung kann auch mit ein Grund sein, dass man dem Arbeitgeber gegenüber sympatischer rüberkommt und somit bevorzugt eingestellt werden könnte. Denn wie Du schon richtig sagst, der GdB sollte nichts über die Arbeitsfähigkeit aussagen. Ich hatte mit meinen 100% bisher noch keine Probleme, aber vielleicht bin ich auch einfach nur ein naiv-optimistisches Glückskind.

melde dich beim VdK (Verband der Kriegsgeschädigten) an. Da bin ich auch drin. Die können dir genau Auskunft über alles geben und du hast dort auch kostenlosen Rechtsbeistand wenn es notwendig werden sollte. Ist echt super. Die ganzen Behördengänge werden von denen erledigt.

kernstel  17.03.2012, 10:39

Die VDK konnte meinen Rentenantrag nicht durchbekommen,aber Ich selbst deshalb bin ich aus dem Verein wieder raus.

Hallo mit 50 % kannst du Kraftfahrzeugsteuer , auf die Hälfte setzen lassen. Auch die Bahn Begünstigung um die Hälfte.Aber nur eins von den Beiden