Lehrer will Handy?
Hey Leute,
Ich hab gestern nach der Mittagspause vergessen mein Handy in den Spind zu legen. Bei uns gibt es folgende Regel, wer das Handy während der Schulzeit benutzt bekommt es erst nach der Schule wieder, beim zweiten Vorfall müssen es die Eltern abholen. Jedenfalls wusste ich nicht das sich das Handy in meiner Hosentasche befand und ging in den Mechatronik Unterricht. Da ich um Unterricht geredet hab meinte der Lehrer ich muss jetzt vor der ganzen Klasse 20 Liegestütze machen. Ich weigerte mich mit der Begrünung dass das erniedrigen ist und wir außerdem keinen Sportunterricht haben. Während der Disskusion sah der Lehrer mein Handy und wollte es einkassieren. Ich weigerte mich da ich es erst wiederbekommen würde wenn meine Eltern es abholen was nicht geht das mein Vater rund um die Uhr arbeitet und meine Mutter 3 Kleinkinder hat. Ich brachte mein Handy in meinen Spind, nun muss ich heute zum Direktor. Was kann der tun kann er mich suspendieren?
Hast du es während der Diskussion benutzt?
Nein
7 Antworten
Du kannst dem Direktor sagen, dass die Nutzung des Handys untersagt ist, nicht aber der Besitz. Du hast es aber nicht benutzt, es steckte in Deiner Hosentasche. Behaupte aber nicht, es wäre ausgeschaltet gewesen. Das wäre unglaubwürdig, weil dann das Argument des Vergessens nicht mehr überzeugend ist. Er könne sich gerne eine Erziehungsmaßnahme einfallen lassen, weil das Handy nicht im Spind lag, denn das war Deine Vergehen.
Die angeordneten Liegestütze hatten nichts mit dem Handy zu tun, sondern damit, dass Du geredet hast. Pass auf, dass da nichts vermengt wird.
Übrigens: Die Frechheit liegt nicht darin, dass Du geredet hast, sondern darin, dass es verboten ist zu reden. Der Lehrer solle sich mal überlegen, was er falsch macht, wenn das was er tut, ignoriert wird und die Schüler sich mit anderen Dingen beschäftigen.
Das Handy nicht herzugeben, war die richtige Entscheidung.
Gruß Matti
Der Lehrer hat ein Weisungsrecht dir gegenüber.
Wenn du einer Weisung unberechtigt nicht folgst, was bei dem Handy der Fall ist, bei den Liegestützen nicht, so muss es Konsequenzen geben.
Diese hängen davon ab, wie einsichtig du bist. Wenn du das Handy doch noch abgibst, dann wird es wohl nicht eskalieren. Tust du das nicht, so muss der Lehrer konsequent handeln, da er sonst je öde Autorität verliert. Würde dann mit einem Verweis rechnen und mit weiteren Schritten, bis Du das Handy abgegeben hast.
An der Schule des FS gilt die Regelung, dass das Handy während der Unterrichtszeit im Spind sein muss.
Diese Regelung ist zulässig und gegen diese Regel wurde verstoßen.
Wo siehst du da das Problem?
Über den Sinn dieser Regel darf man unterschiedlicher Meinung sein, aber DA sehe ich gar kein Problem. So habe ich das auch in meiner Antwort geschrieben.
Die Forderung nach Herausgabe eines Handys bezieht sich aber auf die verbotene Nutzung desselben und nicht auf dessen Besitz. Das Handy wurde im dargestellten Fall aber nicht benutzt, sondern stecke in der Hosentasche. Somit hätte der Lehrer lediglich das Recht, den Fragesteller aufzufordern, es in den Spind zu legen.
Ich empfehle übrigens immer, gegen das Einsammeln von Gegenständen zu protestieren. Andernfalls liegt nämlich ein Schuldeingeständnis vor. Und niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Wenn nach der Weigerung Drohungen, gleich welcher Art, ausgesprochen werden, liegt keine freiwillige Herausgabe eines Gegenstandes mehr vor. Im konkreten Fall war die Weigerung der Herausgabe nicht rechtswidrig, denn es fehlte die Rechtsgrundlage für die Forderung des Lehrers.
Der Lehrer ist weisungsberechtigt gegenüber dem Schüler. Einer Weisung ist erst einmal folge zu leisten. Eine Rechtswidrigkeit der Weisung ist erst später feststellbar.
Dass er weisungsbefugt ist, bedeutet noch lange nicht, dass man der Anweisung folge leisten muss. Auch wenn der eine oder andere sich in einer militärähnlichen Einrichtung wähnt, sind Befehle NOCH nicht die bevorzugte Kommunikationsmethode. Die Strukturen der Schule mögen denen einer Kaserne ähneln, aber das gesprochene Wort nicht.
Hast du schon mal getestet was passiert, wenn du deinem Arbeitgeber nicht folgst?
Die Schule und den Arbeitgeber zu vergleichen, ist sehr verbreitet. Aber: Mein Entgegenkommen dem Arbeitgeber gegenüber ist wesentlich größer als der Schule gegenüber. Die Arbeit habe ich mir nämlich ausgesucht, die Schule nicht.
Aber er darf es ja nur so lange verwaren wie es den Unterricht stört und ich hatte es Unabsichtlich in der Hosentasche. Es hat nicht gestört und er wollte es mir länger abnehmen
Die Aussage, dass er es nur solange verwahren darf wie es stört ist falsch.
Im Wiederholungsfall (und der liegt wohl vor) ist auch mehr möglich. Die Variante, das Handy nur an deine Eltern rauszugeben, ist jedenfalls nicht widerrechtlich.
Du kennst die Regeln und hast dich nicht daran gehalten (mit dem Abgeben).
Denke deine Eltern werden informiert und es wirt notiert... Alias Strafpunkt. Kommt in die Schulakte.
Ich nehme nämlich auch an, dass ziemlich povokanter warst. Die Medaille hat IMMER 2 Seiten :)
hat dein lehrer röntgenblick und das handy in deiner tasche gesehen? wenn nicht, dann musst du es ja benutzt haben, und du kennst die regeln.
Quatsch und das mit dem Sport darf er in Deutschland definitv nich da unangemessene Maßnahme.
Es ist immernoch dein Eigentum man darf es nur kurzfristig temnporär wegnehmen, dir aber nich komplett entziehen.
Solltest dem Direktor erzählen was der Lehrer gefordert hat.
Der Lehrer hatte kein Recht, das Handy einzukassieren. Es gab dafür keine Rechtsgrundlage. Die wäre gegeben, wenn das Gerät benutzt worden wäre. Dem war aber nicht so.