Lehrer wegen Diebstahl anzeigen?

57 Antworten

es gibt einen sehr guten Grund, warum er das Handy beim Heimgehen wieder herausrücken muss. Üblicherweise kriegen Kinder Handys, um im Notfall Kontakt mit den Eltern aufnehmen zu können (und nicht, um ewig mit Freundinnen zu simsen oder zu telefonieren). Und wenn du am Heimweg einen Unfall oder ein Problem hast, und Schaden erleidest, so musst du die Möglichkeit haben, Hilfe zu rufen.

Wenn du dich bei deinem Lehrer unbeliebt machen willst, beschwer dich beim Direktor. Ansonsten hol dir dein Handy und halt still. Beim nächsten Mal lass dich mit o.a. Begründung nicht wegschicken, und nötigenfalls mit Verweis auf die geltende Rechtslage, die unten unter Nennung der Paragraphen erörtert ist.

Falls der Lehrer es immer noch verweigert, lass dir von ihm schriftlich bestätigen (tippe zu Hause schon mal einen Vordruck), dass er dir das Handy abgenommen hat und nach Schulende trotz Hinweis auf deine Sicherheitsbedürfnisse auch nicht ausfolgt. Wird dich auch nicht wirklich besonders beliebt bei ihm machen...

es ist kein diebstahl, im juristendeutsch nennt man das immer noch raub, und ja, das ist ein unterschied... im normalfall muss er es dir am gleichen tag zurück geben, weil du ja einen vertrag oder so hast oder die immerhin davon ausgehen und du dadurch verlust machst. er hat immer noch rechtens gehandelt weil du es in der pause genutzt hast, wenns die mittagspause war ist die sachlage aber wiewder anders, dann darf er es normalerweise nicht. also, zeig ihn nicht an wenn er ir dein handxy wieder gibt oder schon gleiuch weider gegeben hat, das macht die nur unnötige feinde auch unter den anderen lehrern, spreche aus erfahrung. und wenn du ihn anzeigst, was ich nicht empfehle, sag es war raub, nbicht diebstaghl.

zur erläuterung: raub ist wenn du mitbekommst wie er dir das handy wegnimmt, du bist dir im klaren darüber dass er es dir vor deinen augen unter vollem bewusstsein wegnahm.

diebstahl wäre, wenn dein handy auf dem tisch liegt, du dich wegdrehst er es nimmt und damit verschwindet ohne dass du es merkst.

Liebe grüße PiepsieForever

Nein das ist natürlich kein Diebstahl.. Mein Handy wurde auch vor kurzem eingezogen.. Und laut so nem neuen Gesetz darf die Schule mein Handy von Schuljahresanfang bis Schuljahresende behalten.. Das soll heißen.. Das die Schule Dein Handy so lang behalten kann.. Bis sie meint das die Pädagogische Erziehungsmaßnahme erfüllt ist.. Solang es in dem Bereich eines Jahres liegt..Sie könnten Dein Handy theoretisch am ersten Schultag einziehen und am letzten Schultag herausgeben.. Das stand zum Mindest auf der Kopie des Gesetzes meines Rektors... Aber soweit ich hier gelesen hab.. Ist das von Bundesstaat zu Bundesstaat anders.

OMG - nicht schon wieder dieser Unsinn mit dem anegblichen "Diebstahl" und einer "Anzeige".

Würdest Du versuchen, Deine Lehrer deswegen anzuzeigen würdest Du Dich bis auf die Knochen blamieren udn die Polizei, die nun wirklich Wichtigeres zu tun hat, würde Dich achklantig rausschmeißen.

Tatsache ist: Du hast gegen Dir bestens bekannte Schulregeln verstoßen. Die vorübergehende Beschlagnahmne Deines Handys ist rechtens. Wie lange eine SCHULE - nicht ein Lehrer!!! - ein Handy einbehalten darf, ist nirgends in Deutschland wasserdicht geregelt. Von Rückgabe am gleichen Tag bis zu Rückgabe am Wochenende und Abholung durch die Eltern bei der Schulleitung gibt es jede Menge Regelungen.

Aber wenn Du RICHTIG Ärger mit Deiner Schule kriegen willst, dann beschwere Dich!

Miroir  09.04.2013, 15:51

Beste Antwort, hervorragend formuliert! DH!

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Fraganti  09.04.2013, 18:14
@Miroir

Das Kultusministerium stellte bereits im März 2012 (Rundschreiben an die Schulleitungen) klar, dass ein Handy bei schulordnungswidrigem Gebrauch zwar vorübergehend eingezogen werden kann, es aber unverzüglich nach dem Unterricht dem Besitzer wieder ausgehändigt werden muss, da weder § 23 Abs. 2 SchG, noch § 90 SchG die Schule dazu autorisieren, das Handy gegen den Willen des Besitzers für längere Zeit einzubehalten.

Da bleibt nur die Frage, ob "unverzüglich nach dem Unterricht" das Ende der Schulstunde oder den Schulschluss beschreibt. Mehr Spielraum haben Lehrer und Schulleitungen in diesem Punkt seitdem nicht mehr.

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colis  09.04.2013, 19:06
@Fraganti

DAS Kultusministerium gibt es nicht. Was der Kultusminister in Baden-Württemberg sagt, kann den Schulen in Berlin egal sein. Und was der Kultusminister Bayerns meint, ist für die hessischen Schulen irrelevant. Du müsstest schon schreiben, welches Kultusministerium diesen Erlass herausgegeben hat, weiterhin müsste auch der Fragesteller sagen, in welchem Bundesland er die Schule besucht.

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Seraquael48  10.04.2013, 11:50
@gfieda

Fakt ist jedenfalls das mittlerweile mehr als ein halbes Dutzend Kultusministerien eine solche oder ähnlich lautende Anweisung erteilt haben (Rückgabe am Ende des Unterrichtstages, Schulen haben nun mal kein wie auch immer geartetes Pfandrecht für Gegnstände die in der Regel mehrere hundert Euro wert sind, womit wir ganz schnell in den Bereich Unterschlagung fremden Eigentums kommen). Außerdem sind bislang alle Entscheidungen in der die Schule es hat drauf ankommen lassen in die selbe Richtung gegangen. Hier sind sich deutsche Richter mal erstaunlich einig.

Es gibt eine Ausnahme: Wenn Lehrer ein Handy einziehen weil damit während einer Klausur oder einer Klassenarbeit ein Betrugsversuch begangen wurde, darf das Handy als eventuelles Beweismittel einbehalten werden bis eine deshalb abgeänderte Note unanfechtbar ist, also gegebenenfalls bis das nächste Endjahreszeugnis entgültig steht. Hier geht es allerdings auch nicht mehr um einen Verstoß gegen die Schulordnung sondern eine Tat mit möglicherweise handfesten Zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen.

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Bswss  10.04.2013, 16:29
@Fraganti

WELCHES Kultusministerium? In den meisten Bundesländern gibt es übrigens nur SCHULministerien (keine "Kultusministerien) ? Deutschlands Bildungswesen ist föderalistisch organisiert, d.h. jedes Land ist in diesem Bereich in seinen Entscheidungen frei und unabhängig.

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Bswss  10.04.2013, 16:31
@Seraquael48

Mehr als ein halbes Dutzend - wenn es denn stimmt - sind gerade mal 7 von 16.

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KoenigMF  10.04.2013, 22:54
@Bswss

Sieh doch einfach ein dass du Unrecht hast!!

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TheMrDJJ  11.04.2013, 19:34

Wenn ich mich hier mal einmischen darf:

Was ist das denn für eine Schule, wo man nicht mal in der Pause ein Handy benutzen darf??? Äußerst kurios...

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Also wie hier ja die Mehrheit bereits ausgeführt hat, es ist kein Diebstahl also kannst du deinen Lehrer auch nicht wegen Diebstahl anzeigen.

Außerdem ist es gut möglich dass mit den Eltern der Schüler eine über die Hausordnung hinausgehende Vereinbarungen getroffen werden, zum Beispiel dass ein Mobiltelefon immer von einem Erziehungsberechtigten bei der Schulleitung abgeholt werden muss o.ä.

So ist es zum Beispiel Praxis an der Schule meiner Kinder, die Eltern konnten sich freiwillig hierfür entscheiden oder eben nicht, erstaunlicherweise haben aber fast alle Eltern diese Vereinbarung mit der Schule geschlossen.

Da die Schüler entsprechend informiert sind, stört in dieser Klasse bisher höchst selten ein Handyklingeln den Unterricht ;-)