im Arbeitsrecht ist das, soweit ich weiß zumindest bei uns (Ö) so geregelt, dass im Voraus von der Personalabteilung bekannt gegeben wird, in welchen Fällen eine ärztliche Krankschreibung benötigt wird. ÜBLICH ist ab dem dritten Tag, aber der Arbeitgeber hat das RECHT, es ab dem ersten Tag zu verlangen. Das muss aber im Voraus bekannt sein, weil man natürlich nicht 3 Tage später zum Arzt gehen kann um sich rückwirkend krank oder gesund schreiben zu lassen. Das ist unzulässig! Manche Ärzte machen es, aber es ist unseriös.Daher am besten fragen, wie es gehandhabt wird, oder präventiv immer am Tag der Unpässlichkeit krank schreiben lassen. Manche Ärzte schreiben auch gleich die vermutliche Dauer zur Genesung hinein, was etwaig den zweiten Besuch erspart.Die Abendschule kann aus diesen Gründen auch keine ärztliche Bestätigung im Nachhinein anfordern.
Im Diskussionsfall würde ich an deiner Stelle aber von einer "Belehrung" dringend abraten, sondern eher empfehlen vorzuschlagen, dass du in Zukunft gerne immer sofort einen Schein bringst, dir dein Arzt aber leider im Nachhinein keine Krankheitsbestätigung gibt. Macht auch einen seriösen Eindruck, weil eigentlich DARF er das ja eben gar nicht.
Jedenfalls solltest du die von dir geäußerte Ansicht (dass man es für 2 Tage selber schreiben kann) aber irgendwo schriftlich gesehen und möglichst auch schriftlich aufliegen haben!!
Schule und Arbeitgeber können aber auch jederzeit die Regeln ändern und mitteilen, dass ab dem nächsten Mal IMMER eine Arztbestätigung vorgelegt werden muss (z.B. Häufigkeit, vermuteter Missbrauch, etc...)