Ahoihoi,

ich habe mir vor einigen Tagen eine Wohnung angeschaut und habe nun von den aktuellen Mietern eine Mieterselbstauskunft zugeschickt bekommen die ich bitte ausfüllen und zur Weitergabe an den Vermieter an die aktuellen Mieter zurück schicken soll - soweit habe ich damit auch kein Problem, diese Bögen sind für mich inzwischen quasi eine Selbstverständlichkeit geworden.

Nur steht jetzt in dem Bogen den ich gekriegt habe drinne: "Ich/wir bin/sind mit einer Verwendung der angegebenen Daten für eigene Zwecke des/der Vermieter(s) gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz einverstanden."

Den Bogen ausfüllen habe ich kein Problem, aber den angegebenen Punkt anzukreuzen strebe ich mich gerade etwas. Die "eigenen Zwecke" sind mit da persönlich zu schwammig (bzw. ich als Laie kann sowieso kaum etwas mit dieser Formulierung anfangen).

Meine Fragen sind daher:

Ist es überhaupt zulässig diese Frage in der Mieterselbstauskunft zu haben? Was sind (können) die "eigenen Zwecke" des Vermieters sein? Und schlussendlich: Entspricht eine Vermieter überhaupt der Zielgruppe des BDSG? (Wenn ich mir BDSG §1 Abs. 2 Punkt 3 und BDSG §2 Abs. 4 anschauen habe ich da zweifel)

Vielen dank schon im Vorraus Gruß IlDuderino