Darf mein Lehrer mir Sachen wegnehmen?

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Nein darf er nicht! auch wenn dein handy in der stunde läutet darf er dir das nicht wegnehmen. Das ist dein Eigentum! Mir hat ein Lehrer mein Handy weggenommen als ich noch in der Hauptschule war und wollte es mir nicht geben...er wollte das meine mutter es abholt! dann habe ich den schulrat angerufen...die haben den lehrer angerufen ua zaaack hatte ich mei handy wieder...lehrer sind nicht so mächtig wie die denken...wenn du dich nicht gerecht behandelt fühlst dann einfach schulrat einschalten! und duhast alle rechte!


Anaaaaaaaaaa  11.01.2010, 23:52

ich habe meine recht und ich las mich von keinm lehrer verarschen...der muss respekt vor mir haben dann habe ich das auch vor ihm...ich weiß nict was da das problem sein soll??

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LeaderG  12.01.2010, 13:15
@Anaaaaaaaaaa

Tut mir leid, aber was immer du da redest: Mit dem Dt. recht hat es nichts zu tun. Ein Lehrer hat sehr wohl das recht Gegenstände wegzunehmen wenn sie zu störung des Schulbetriebs beitragen und die wegnahme angemessen ist. In NRW ist das in §53 SchulG geregelt.

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Ja, dies ist in der Schule, in der ich arbeite auch so. Handy, MP3-Players usw. werden alle abgenommen, wenn die sichtbar sind. Fussbälle werden eingezogen, wenn in den Schulgängen gespielt wird, wie auch Trottinetts die im Haus benutzt werden. Die Regeln sind aber allen bekannt.


LeaderG  12.01.2010, 13:21

Also nur weil etws sichtbar ist stört es nicht. Mal eben, in der Pause, die Uhr des Handys anzugucken ist keine störung des Schulbetriebes. Damit gibt es keine rechtsgrundlage für eine wegnahme. Und selbst wenn: Es ist unverhältnismäßig. Ein "Pack das Handy weg" würde wohl reichen. Die wegnahme ist damit ein rechtswidriger angriff auf Eigentum und damit gemäß StGB strafbar.

Und kaum zu glauben aber wahr: Auch Lehrer müssen sich dem Gesetz beugen. Nur weil etwas alle machen ist es nicht erlaubt. Oder ist ein Völkermord legal weil (fast) alle mitmachen? Selbiges gilt natürlich auch für Schüler. Im Unterricht auf dem Handy zu spielen geht natürlich nicht. Da ist eine wegnahme, so für 3 Tage, schon ok, wenn auch unangehnehm, für den Schüler :D

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Anaaaaaaaaaa  11.01.2010, 23:01

diese regeln verstossen gegen das gesetz...ich habe mich nicht gerecht behandelt gefühlt und ahbe den schulrat informiert...und plötzlich hatte ich alle rechte! lehrer wollen schülern ihr eigentum wegnehmen und machen sich glecihzeitig strafbar ohne das es ihnen bewusst ...ich finde es sehr traurig...die meisten haben doch selber kinder...

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Swisslady  11.01.2010, 23:05
@Anaaaaaaaaaa

Sie machen sich auf keinen Fall strafbar, das ist völlig normal in den meisten Schulen und niemand will dir dein Eigentum wegnehmen. Wird ja nur für eine bestimmte Zeit eingezogen. Klappt bei uns hervorragend, es gibt kaum Wiederholungsfälle.

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kekSTOrte  11.01.2010, 23:12
@Anaaaaaaaaaa

traurig? wenn da ein schüler die ganze zeit auf sienem handy rumtippt und damit andere schüler stört, dann das handy wegzunehmen, ist traurig? sry, aber ich seh das anders. das manche schüler echt nciht das wesentliche erkennen wollen... in der schule ist man zum LERNEN, damit man was von seinem leben hat, und für nichts anders. wieso ist das traurig, wenn man ein handy oder eine mütze einkassiert? wieso hat man die denn überhaupt in der schule bzw im klassenraum dabei? um cool zu sein? man, ihr lenkt alle aufmerksamkeit auf die schuld des lehrer wegen so einer kleinigkeit, die im grunde eure schuld ist, weil ihr nicht rafft, was für eine Chance schule eigentlich ist?! wenn ihr nicht lernen wollt, dann geht nicht hin, anstatt jemanden, der einfach seinen job tut und den schülern was beibringt, zu nerven und eh ncihts beizutragen. ich fass einfach nicht, wie ignorant manche sein können... "die meisten haben doch selber kinder" GENAU!! daher machen die das auch... naja, bringt ja eh nichts...

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Wegnahmen sind, zumindest in NRW, nach §53 SchulG möglich wenn ein Gegenstand den Unterricht stört und die wegnahme angemessen ist. Nach spätestens 2 Wochen muss der Gegenstand zurück gegeben werden. Zeitweiligt steht dazu im Gesetz. Ist nicht näher definiert. Aber 2 Wochen sind wohl wirklich das maximum.

Deibstahl ist es erst wenn der Gegensand nicht zurück gegeben wird. Ist dann natürlich strafbar. Genau wie das durchsuchen, lesen, oder nutzen des Gegenstandes. Oder was man sonst noch damit machen kann.

du bringst es doch mit in den unterricht, obwohl du weißt, es ist offiziell verboten? was denkst du denn, warum verbote aufgestellt werden, zB mit dem handy? naja.. und das mit der mütze... es ist einfach respeklos, das ding aufzubehalten im unterricht, das geht gar nicht... wenn du weißt, dass einen lehrer etwas nervt, dann lass es einfach bleiben. wenn nicht: selbst schuld, ertrag die konsequenzen. schließlich ist der lehrer eine autoritätsperson. wenn du deinen fehler einsiehst und dich nach der stunde unter vier augen entsprechend für dein verhalten entschuldigst, hast du auf jeden fall gute chancen, dein zeug wiederzukriegen. aber wenn du selbst vor dem lehrer noch einen auf cool machst und meinst, du wärst im recht, kann ich dir nicht weiterhelfen... man sollte eben lernen zu erkennen, wo und wann man sich besser benehmen sollte.

Ich denke, die bisherigen Antworten sind für Dich nicht ergiebig. Frage den Schulrektor, der ist der Dienstvorgesetzte des Lehrers. Der muss es wissen. Heute ist das nicht mehr so früher, wo ein Lehrer alles durfte. Auch den Stock rausholen und anwenden.....