Leben ja, Besitz nein?

8 Antworten

Kommt drauf an: wenn mit dem Umzug verbunden sein soll das gemeinsame Eigentum zu verkaufen - Nein.

Vor allem würde ich deinerseits kein Geld in das Eigentum Mann/Schwägerin stecken - dies gibt dann ein Projekt deines Mannes.

Wenn die Schwiegereltern ohne Testament sterben - werden die Geschwister auch zu einer Eigentümergemeinschaft. Ziel einer Übergabe zu Lebzeiten ist es diese Eigentumsgemeinschaft eben nicht entstehen zu lassen. Unter der Voraussetzung würde ich dankend ablehnen - entweder die Eltern entscheiden oder das Grundstück der Eltern kann nicht nur ideel sondern auch real geteilt werden. Ob ich hier als Ehepartner im Grundbuch stehe - solange ich kein Darlehensnehmer bin, ist mir dies so hoch wie breit. Im Schwiegerelternhaus würde ich als Ehepartner auch nicht den Anspruch stellen - wird ohnehin zu seinem Anfangsvermögen gerechnet.

Und ob Tochter mal ein Haus erbt ? Kann sein, muss nicht sein. Als Eltern wären mir andere Dinge wichtiger.

herzlichen Dank für eure Antworten und Vorschläge.
Es tut gut, einfach mal darüber zu reden…

Mein „Was-will-ich“ liegt übrigens darin, dass unsere Tochter ein Stück ihres Elternhauses, dem Ort, wo sie aufwächst, auch von MIR bekommen soll.
In der von den Schwiegereltern bzw der Schwester vorgeschlagenen und gewünschten Konstellation stehe ich aber nicht im Grundbuch.
Dennoch trage ich aber automatisch zur Finanzierung des Ausbaus auf dem Hof (Wohnraum muss geschaffen bzw. erweitert werden) sowie die Werterhaltung des gesamten Grundstücks bei.
Was soll ich meiner Tochter (8 Jahre) irgendwann mal sagen? Dein Elternhaus gehört vielen Familienmitgliedern…. Geld ist auch alle, weil insbesondere Mama in etwas investiert hat, was ihr nicht gehört…. Sorry, ich übertreibe jetzt etwas aber zugegebenermaßen tue ich mich etwas schwer damit…

Zumal wir bereits vorgeschlagen haben, die Schwester auszuzahlen und uns um Oma und Opa zu kümmern. Seitens der Schwester wird das aber abgelehnt. Sie besteht auf ihren Anteil am Grundstück… das sie dazu auch jedes Recht hat, ist klar..… für meine Schwiegereltern ist es übrigens auch nicht einfach. Sie haben Angst eine Entscheidung zu treffen, mit welcher die Schwester nicht einverstanden ist…

Tinckabella17 
Fragesteller
 17.03.2023, 20:33

Ich möchte meinen Kommentar oben ergänzen, da es so klingt, als ob ich unbedingt im Grundbuch stehen möchte. Sicherlich wäre das der Idealfall für mich, aus den bereits genannten Gründen.
Aber wenn das Grundstück nur auf meinem Mann übertragen würde (selbstverständlich mit Wohnrecht für seine Eltern), dann hätte ich damit auch kein Problem.
Mich stört aber wirklich diese „Geschwisterkonstellation“.

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Nein.

Wenn ich auf ein Grundstück ziehe, dann gehört es entweder mir, bzw. meiner Frau und mir oder ich lass es.

Wenn es der Schwester gehört, dann hat diese ein Mitspracherecht, bei allem was auf dem Grundstück und den Grundstückbestandteilen wie z.B. dem Haus passiert und sie hat auch die Lasten wie Grundsteuer, etc. mitzutragen.

Und zudem hat sie das Recht ihren Anteil jederzeit an jeden zu verkaufen oder ihn zu beleihen.

Wenn es so eine vorweggenommene Erbfolge sein soll, dann zahlt ein Geschwister im Normalfall das andere aus, damit die Verhältnisse klar sind.

Jedoch soll das Grundstück zu gleichen Teilen an meinen Mann und seine Schwester (die wohnt 500 km weg) vergeben werden.

Das wäre für mich selbstverständlich, und würde in keinster Weise meine Meinung ob ich umziehe beeinflussen.

Es sei den es ist absehbar, das ihr deswegen sollten seine Eltern versterben dort nicht mehr wohnen könntet.

lesterb42  17.03.2023, 15:31
Das wäre für mich selbstverständlich,

Grundstücksgemeinschaften sind immer großer Mist und tunlichst zu vermeiden.

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Tand0r  17.03.2023, 15:35
@lesterb42

Kann man ja dann im Erbfall regeln.

Das Grundstück wird nun mal den größten Wert haben. Wenn Fragestellerin das Grundstück dann haben will können sie die Schwester bestimmt durch Verkauf des eigenen Hauses auszahlen.

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lesterb42  17.03.2023, 15:37
@Tand0r

Spekulation. Das kann passieren:

https://www.gutefrage.net/frage/immobilie-nach-trennung-unverheiratet---irgendwelche-ansprueche#comment-373373473

 

https://www.gutefrage.net/frage/haustrennung-absicherung-wie

 

 

https://www.gutefrage.net/frage/haus-geerbt-in-welchem-ich-bis-zum-tot-des-vaters-gelebt-und-welches-ich-renoviert-habe-bruder-auszahlen-5050-fair

 

https://www.gutefrage.net/frage/eine-3-familienhaus-mitbewohner-wollen-nicht-dach-machen

 

https://www.gutefrage.net/frage/kann-man-das-wohnrecht-in-einer-erbengemeinschaft-einklagen

 

https://www.gutefrage.net/frage/miteigentuemer-kann-grundschuld-auf-seinen-anteil-nicht-bezahlen---welche-konsequenzen-entstehen-fuer-die-anderen#answer-389033004

 

https://www.gutefrage.net/frage/vermietetes-haus-mit-2-eigentuemer-und-einer-will-keine-steuer-zahlen-was-tun

 

https://www.gutefrage.net/frage/wird-der-erloes-des-hausverkaufs-zu-gleichen-teilen-geteilt

 

https://www.gutefrage.net/frage/ein-haus-aufgeteilt-fuer-zwei-hauseigentuemer-eingetragen-im-grundbuch-kann-ein-eigentuemer-zum-kauf-bzw-verkauf-gezwungen-werden?foundIn=my_stream

https://www.gutefrage.net/frage/trennung-was-passiert-mit-hausfinanzierung?foundIn=my_stream

https://www.gutefrage.net/frage/trennung-unverheiratet---was-passiert-mit-dem-haus

https://www.gutefrage.net/frage/immobilienrechtmietrecht-3-anteile-an-der-immobilie?foundIn=expert-mail

https://www.gutefrage.net/frage/eigentum-immobilie

https://www.gutefrage.net/frage/recht-aufs-helfte-vom-haus

https://www.gutefrage.net/frage/braucht-es-eine-zustimmung-von-allen-erben-fuer-die-auszahlung-der-grundschulden#comment-209456661

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Tand0r  17.03.2023, 15:40
@lesterb42

Glaubst du ernsthaft ich klicke mich jetzt durch 10 Links.

Ist mir egal was passieren kann. Irgendwie muss ein späteres Erbe nun mal aufgeteilt werden.

Ich persönlich würde mir darüber aber erst Gedanken machen wenn die Eltern tatsächlich mal sterben. Das dauert vielleicht noch 20-30 Jahre.

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lesterb42  17.03.2023, 15:47
@Tand0r
Glaubst du ernsthaft ich klicke mich jetzt durch 10 Links.

Dann verharre in deiner Unwissenheit und lass alles auf dich zukommen.

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Ich denke nicht, dass es Dir bei einer Entscheid hilft, wenn Du weißt war WIR machen würden.

Wenn du Zweifel hast, sind diese berechtigt. Dann tu es nicht. Oder lass Dir ein Lebenslanges Wohnrecht eintragen.