Kann man sich gegen eine Unterbringung in einer Wohngruppe aussprechen?

6 Antworten

In Deutschland ist das Wohl des Kindes das oberste Ziel im Rahmen von Entscheidungen über dessen Unterbringung. Im Falle eines Antrags auf Unterbringung in einer Wohngruppe würde daher das Jugendamt eine sorgfältige Prüfung durchführen, um sicherzustellen, dass dies die beste Option für das Kind ist. In dieser Prüfung werden sowohl die Wünsche des Kindes als auch die Meinung der Eltern, sowie die Ressourcen und Fähigkeiten der Familie in Betracht gezogen.

Es gibt zwar in der Regel eine Zielstellung der Jugendhilfe das Kind möglichst in Familie unterzubringen, es gibt jedoch auch Situationen, bei denen eine Unterbringung außerhalb der Familie die beste Option für das Wohl des Kindes ist. Wenn Sie Ihre Tochter gerne bei sich aufnehmen und ausreichende Ressourcen dafür haben, wäre es sinnvoll das dem Jugendamt mitzuteilen und es Ihnen als Alternative anzubieten.

Sie und Ihr Mann haben das Recht, gegen eine Unterbringung in einer Wohngruppe Einwände zu erheben und Ihre Präferenz für eine Unterbringung bei Ihnen als Alternative vorzuschlagen. Das Jugendamt wird jedoch letztlich entscheiden, welche Unterbringung am besten für das Wohl des Kindes ist.

Eine weitere Möglichkeit wäre es, gemeinsam mit dem Jugendamt ambulante Hilfen in Anspruch zu nehmen, um die Familie zu unterstützen, bevor eine Entscheidung über eine Unterbringung außerhalb der Familie getroffen wird.

Das könnt ihr. Aber ihr habt wenig Einfluss. Das Jugendamt und die Betreuer gehen da sehr auf das Kind ein.
Ich würde da eher einen intensiven Kontakt aufbauen. Erstmal in die Gruppe, dann übernachten an Wochenenden und ausweiten. Es hat einen Grund, warum sie lieber in die Gruppe geht

Steffi216601 
Fragesteller
 11.01.2023, 08:22

Der Kontakt ist da. Ich denke in ihrer Jugendlichen Wahrnehmung ist die Wohngruppe ein Sprungbrett in eine eigene Wohnung, raus bei Mutti, rein in die große Freiheit. Wir möchten für sie keine klassische Jugendhilfekarriere. Ich habe selbst als Erzieherin im betreuten Wohnen gearbeitet und weiß, das dort für manche erst die große Karriere beginnt.

Sie will nicht bei uns leben, da wir sehr ländlich wohnen und wir sehr strukturiert sind, wahrscheinlich nervt das, gehört für uns zu einer adäquaten Erziehung aber dazu.

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Steffi216601 
Fragesteller
 11.01.2023, 08:27
@LauwarmerKaffee

Das manche Jugendliche z.B.mehr Zugang zu Drogen und Kriminalität in Wohngruppen haben. Ich habe Jugendliche gesehen, die aus o.g.jugendlichen Wunschdenken in Wohngruppen kamen und dort noch mehr abgerutscht sind.

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LauwarmerKaffee  11.01.2023, 08:29
@Steffi216601

Verstehe

Das bedeutet auch, dass ihr kein großes Vertrauen zu ihr habt. Anders kann ich mir diese Gedanken nicht erklären. Da du vom Fach bist, kannst du das sicher gut beobachten. Ich würde sie lassen und eingreifen, wenn es droht zu kippen. Mit „Gewalt“ also auch jetzigem Widerstand wird das eher nichts.
ich kenne übrigens reichlich Gegenbeispiele. Mit 17 in die eigene Wohnung, mit 16 zu einer älteren Freundin, weil es dichter am Ausbildungsplatz ist usw. Hat immer gut funktioniert

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Steffi216601 
Fragesteller
 11.01.2023, 08:31
@LauwarmerKaffee

Gewalt ist für uns keine Option. Wir möchten sie auf keinen Fall zwingen, nur weil wir der Meinung sind, das es besser für sie ist.

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LauwarmerKaffee  11.01.2023, 08:32
@Steffi216601

Dann lasst sie doch erstmal. Führt ein Vertrauensgespräch und habt ein Auge drauf. Dunweißt doch wie es geht

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Bei einer regulären stationären Unterbringung (keine vorläufige Inobhutnahme) benötigt es deine Unterschrift.

Lehnst du diese ab, muss das Jugendamt prüfen, ob es wirklich so gravierende Gründe für eine stationäre Unterbringung gibt, um deine Unterschrift vom Familiengericht ersetzen lassen zu können.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)
Sie möchte in einer Wohngruppe untergebracht werden.

Grundsätzlich mal kann man in einer Wohngruppe nicht einfach so auf eigenen Wunsch untergebracht werden, weil man keine Lust mehr hat bei den Eltern zu leben. Die Unterbringung in einer Wohngruppe ist eine Entscheidung, die das Jugendamt (bzw. in weiterer Folge das Familiengericht) trifft, und ist dabei sozusagen die letzte Eskalationsstufe, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, ein bestehendes familiäres Problem zu lösen.

Es muss sehr schwerwiegende Gründe dafür geben, beispielsweise Gewalt in der Familie, völlige Überforderung mit der Erziehung, Kriminalität, erhebliche Gefährdung des Kindeswohls...

Wenn tatsächlich triftige Gründe für eine Heimunterbringung vorliegen, werden selbstverständlich alle betroffenen Personen dazu angehört und können ihre Meinung bzw. ihren Wunsch vortragen. Das Familiengericht entscheidet dann unter Berücksichtigung aller Umstände, ob der Minderjährige in einer Wohngruppe untergebracht wird oder nicht. Das Kindeswohl steht dabei an oberster Stelle.

Entscheidend ist, was dem Wohl des Kindes am ehesten dient.

Habt ihr denn mal mit der Tochter gesprochen warum "zu euch ziehen" keine Option für sie ist?

Dem Jugendamt gegenüber würde ich diese Option ins Spiel bringen, darauf zu beharren bewirkt oft das Gegenteil (charakterliche Uneignung).

LG

Steffi216601 
Fragesteller
 11.01.2023, 08:29

Zu uns ziehen ist für sie keine Option, weil zu ländlich und zu strukturiert. Strukturen sind oft anstrengend in der Pubertät.

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Schwimmakademie  11.01.2023, 08:30
@Steffi216601

Was euch aber in die Hände spielt. Wenn sie das beim JA sagt, steigen eure Chancen erheblich :-) sucht einfach mal das Gespräch mit dem JA und setzt euch an einen Tisch.

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Steffi216601 
Fragesteller
 11.01.2023, 08:35
@Schwimmakademie

Auf jeden Fall, meine Frage ist nur ob es eine rechtliche Grundlage gibt, um das im Gespräch so darlegen zu können.

Das JA hat mit uns noch nicht gesprochen. Bis jetzt wurden lediglich mit der KM und der Jugendlichen Gespräche geführt. Wir werden aktuell nur „in Kenntnis“ gesetzt. Ich möchte jedoch gerne im Gespräch anführen, das der KV jedoch auch ein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, finde aber keine gesetzliche Grundlage-daher meine Frage.

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Schwimmakademie  11.01.2023, 08:37
@Steffi216601

ich rate stets dazu, solche Gespräche ohne § zu führen. Dies zeugt immer von einer Verbissenheit, die nachteilig ausgelegt werden kann.

Was überzeugt ist, wenn ihr klare Vorstellungen habt wie es laufen kann (Weg zur Schule, Hobbies, etc) und dies schlüssig darlegt.

Mit § kann man kommen, wenn ein Bescheid, kommt der nicht den Wünschen entspricht.

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Steffi216601 
Fragesteller
 11.01.2023, 08:46
@Schwimmakademie

Da hast Du Recht. Ich werde es versuchen 😏 leider sind ein paar Dinge sehr ungünstig verlaufen. Wir werden nur in Kenntnis gesetzt und danach wird sich schon die Wohngruppe angeschaut 🤷🏻‍♀️

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