Lautsprecher zurückgeben?
Sehr geehrte Gutefrage Community, Ich habe mir am samstag einen bluetooth lautsprecher bei hartlauer vor ort gekauft. Nun habe ich das problem das oft die verbindung zwischen handy und lautsprecher abbricht und der lautsprecher manchmal pieptöne von sich gibt (was aber nicht an einen leeren akku liegt). Der signalabbruch liegt an meinem handy da ich es mit dem handy meines freundes ausprobiert habe und bei dem auch nach 2 stunden noch nicht die verbindung abbrach. Nun zu meiner Frage; Kann ich jetzt einfach den Lautsprecher zurückgeben und mein Geld zurückverlangen oder wird das anders geregelt(was ich nicht hoffe da der lautsprecher sehr teuer war und ich mein geld gerne zurück hätte) Danke im Vorraus
7 Antworten
Liebe Manuuu98,
wir möchten natürlich, dass du mit unseren Produkten zufrieden bist.
Wenn du noch die Originalverpackung und das gesamte Zubehör zum Lautsprecher hast, dann steht einem Umtausch und einer Barauszahlung nichts im Wege.
Gerne werden wir uns auch um dein Handy kümmern. Eventuell lässt sich das Problem so lösen :)
Bitte teile uns noch per E-Mail an service@hartlauer.at deine Kontaktdaten und das Geschäft mit, wo du den Lautsprecher gekauft hast.
Wir werden dort noch unsere Kolleginnen und Kollegen informieren.
Liebe Grüße, dein Hartlauer-Team.
Generell hast du bei vor Ort im Laden gekauften Artikeln kein Anrecht darauf, dein Geld zurck zu bekommen. Wenn der das jedoch aus Kulanz macht, darf er auch statt dir dein Geld zurück zu geben, auch nur einen Gutschein ausstellen.
Allerdings setzt sich in Branchen, die sehr unter dem Druck durch Online-Händler stehen die Einsicht durch, dass ein Ablehnen der Rückname dann auch ein Ende der Kundenbeziehung darstellt, und der betreffende Kunde beim nächsten Kauf lieber dort bestellt, wo er auch einen Artikel zurückgeben kann
Es gibt kein gesetzliches Rückgaberecht bei Ladenkauf. Ob ein Produkt zurückgenommen wird und unter welchen Bedingungen entscheidet der Laden.
Was hier aber vorliegen könnte ist ein Sachmangel (Pieptöne). Du hast Anspruch auf ein mängelfreies Produkt. Die Beweislast liegt die ersten 6 Monate beim Händler.
Nein, ein Rückgaberecht hast Du im Laden nicht. Vermutlich machen die die Rückgabe auf Kulanz, aber dann werden die meisten Geschäfte nur eine Warengutschein ausstellen.
die rücknahme im laden gekaufter ware ist eine reine kulanzleistung. zumal der fehler ja nicht am lautsprecher, sondern offenbar am handy liegt. könnte man hier nicht was machen bezüglich garantie, nachbesserug etc?
lg, Anna
Und bei Sachmängeln wird das defekte Gerät eben als Garantiefall eingeschickt, und da stellt sich dann heraus, dass es OK ist...