Laubbläser ab 7 Uhr morgens?

13 Antworten

Gegen den Laubbläser kann man vorgehen, denn deren Einsatz ist erst ab 9 Uhr erlaubt.

Das wird das Problem aber nicht lösen, weil sie dann halt mit der Heckenschere und anderen Lärmmaschinen anfangen.

Ich bin da auch manchmal genervt. Ich frage mich oft, ob die keine Arbeiten haben, die sie in der Früh erledigen können, die nicht soviel Lärm machen. Oft machen die in der Früh einen Heidenlärm und ab 10 Uhr ist wieder Ruhe.

Schau mal in deinem Landes-Immissionsschutzgesetz bei mir in RLP steht z.b:

§ 8 Ruhezeiten beim Betrieb bestimmter Geräte und Maschinen
(1) Der Betrieb der im Anhang der 32. BImSchV aufgeführten Geräte und Maschinen ist in Gebieten, die dem Wohnen dienen ( §§ 2 bis 6 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 - BGBl. I S. 132 - in der jeweils geltenden Fassung), sowie in den Sondergebieten nach den §§ 10 und 11 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung an Werktagen in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 20.00 bis 7.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig nicht zulässig. Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen darüber hinaus an Werktagen auch in der Zeit von 7.00 bis 9.00 Uhr und von 17.00 bis 20.00 Uhr nicht betrieben werden.

gogogo  23.10.2019, 09:03

Genau so kenne ich das auch. Also bis 09:00 Uhr verboten (in Wohngebieten)

Nein, die halten sich bereits an die gesetzlich vorgeschriebene Nachtruhe.

Das bedeutet, dass  eine allgemeine Nachtruhe in der Zeit von 22.00 abends Uhr bis 06.00 Uhr früh gilt – und das an allen Tagen. 
https://www.mietrecht.com/nachtruhe/

Nein, die Nachtruhe gilt von 22:00 Uhr bis morgens um 06:00 Uhr.

Das einzige was du machen kannst, ist mit demjenigen "vernünftig" sprechen, ob es es evtl später machen kann, da du noch schlafen willst.

Aber es sind normale Arbeitszeiten.

nein, verbieten kannst du das nicht. 7h oder 8h mit der arbeit zu beginnen ist durchaus normal.