Ladendiebstahl, Vorladung bei der Polizei.. Was soll ich sagen?

16 Antworten

nein der AG erfährt nichts davon.

eigentlich erfährt überhaupt niemand davon, und das verfahren wird auch eingestellt werden gegen zahlung einer rel. geringen geldstrafe .. zumindest wenn es für dich das 1. mal war :)

was du sagen sollst? naja auf seine fragen antworten und ansonsten das erzählen was passiert ist - und nicht vergessen dich über alle maßen zu entschuldigen und zu zeigenwie leid es dir tut^^

pika! du bist 18 jahre alt und somit volljaehrig. und dass wird entscheidend sein. denn wenn man 18 ist und dazu noch eine arbeit hat, dann kommt man nicht auf die idee, wegen 20 ! euro, klauen zu gehen!

da kann ich die empörung von SWEETGIRL, total verstehen und mich auch anschliessen!

und was du bei der polizei sagen sollst? die wahrheit, was denn sonst! d.tatbestand ist eruiert, somit bist du als diebin, bezw. wurde dir nachgewiesen, dass du mit der geklauten ware, das geschaeft verlassen wolltest, ermittelt. bei der uniformierten pol.beamten wird d. protokol des ganzen aufgenommen und weitergeleitet. kann aber möglich sein, dass du nur mit einem verweis, davon kommst. relevant waere in dem fall, ob es dein erstes mal war, oder du schon in verdacht standest und nur nicht von der polizei wahrgenommen wurdest, bzw. man konnte dir nichts nachweisen.

und versuche nicht die pol.beamten mit deinen traenen umzustimmen. das zieht schon gar nicht. den sie müssen der anzeige der drogeriefirma, nachgehen. mishiko'

Was heißt "versucht, zu stehlen". Wenn eine Absicht vorlag, das Geklaute zu behalten, und du schon hinter der Kasse gewesen bist, war es eindeutig Diebstahl. Kopf hinhalten!

Kihlu  13.06.2012, 17:52

Richtig,

dazu: wäre es schon vor der Kasse Diebstahl wenn man zb Kaugummis in die Tasche steckt,

Gewahrsam ist dann bereits gebrochen für die Rechtsfreunde :P

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