L-T Führerschein?

2 Antworten

§10 Abs 1 FeV:

(1) Das für die Erteilung einer Fahrerlaubnis maßgebliche Mindestalter bestimmt sich nach der folgenden Tabelle:
lfd.Nr 10 - Klasse T - Mindestalter 16 Jahre

§6 Abs 2 FeV:

(2) Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse T geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben; dies gilt nicht bei der Rückfahrt von der praktischen Befähigungsprüfung, sofern der Inhaber der Fahrerlaubnis dabei von einem Fahrlehrer begleitet wird, sowie bei Fahrproben nach § 42 im Rahmen von Aufbauseminaren und auf Grund von Anordnungen nach § 46.

Früher war das Mal das l bis 32 ging und eigentlich nur für sehr alte kleine Trecker oder Arbeitsmaschinen wie Radlader war und t mit 16 bis 40 kmh und ab 18 dann offen.

Da hat sich aber einiges getan das müsste ich letztens erst hören. Scheinbar darf man mit Pkw wo ja l mit bei ist auch Trecker bis 40 fahren wenn....

Da ich da absolut raus bin lasse ich mich hier auch gerne mal aufklären