Kündigungsgrund angeben nach der Probezeit?
Guten Abend.
Ich bin schon länger am überlegen, mein jetzigen Job zu kündigen. Ich bin auch schon aus der Probezeit.
Die Arbeit macht mir Spaß, aber das Geld stimmt einfach nicht, es macht mir einfach keinen Spaß mehr auf mein Konto zu gucken endet des Monats.
Mein Kind wird dieses Jahr eingeschult. Ich habe mein Chef schon die Bedenken gegeben. Er kümmert sich zwar drum, aber in meinen Augen geht das nicht schnell genug, mein Chef versucht immer viel Rücksicht zu nehmen auf alle Mamis, man kann auch mit meinem Chef gut reden. aber man merkt er ist überfordert, weil die Stellvertretung das immer gemacht hat aber sie ist in Elternzeit.
Muss ich einen Grund angeben, wenn ich kündige, ich weiß es leider nicht mehr
Ob ich einen Grund angeben muss oder nicht Ich will erst kündigen, wenn ich eine neue Arbeit habe. Und ich habe auch schon eine in Sicht und hatte auch schon ein Vorstellungsgespräch.
hättet ihr zum Beispiel ein paar Gründe, wenn ich wirklich ein Grund angeben muss?
4 Antworten
Den Grund braucht im Regelfall nur der Arbeitgeber und das ist zu deinem Schutz falls du dagegen klagen möchtest. Du selbst kannst formgerecht sehr einfach innerhalb deiner Frist kündigen.
Muss ich einen Grund angeben, wenn ich kündige
Nein, du mußt nur die Kündigungsfrist einhalten
Beide Vertragspartner können in der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen.
Auch nach der Probezeit muss kein Grund bei einer ordentlichen Kündigung angegeben werden.
Die Probezeit ist nur von Bedeutung wegen der möglichen kurzen Kündigungsfrist.
Ein Beschäftigter muss niemals einen Grund angeben, weil seine Kündigung nicht angefochten werden kann.
weil seine Kündigung nicht angefochten werden kann
Selbstverständlich kann auch der Arbeitgeber gegen die Kündigung eines Arbeitnehmers klagen, wenn sie den vertraglichen/gesetzlichen Regelungen widerspricht.