Kündigungsfrist AG seitig nach 14 Jahren Betriebszugehörigkeit?

bmke2012  23.05.2024, 07:13

Ist Dein AG in Insolvenz?

Alucard1431 
Fragesteller
 23.05.2024, 07:41

Nein, er hat verkauft und der neue Betrieb wird erstmal Erneuerungsarbeiten machen und kann daher das Personal nicht übernehmen.

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du Deine Kündigung am 20. Mai erhalten hast, kann der AG Dir frühestens zum 31. Oktober kündigen, da er nach § 622 Abs. 2 BGB eine Kündigungsfrist von fünf Monaten zum Monatsende einzuhalten hat.

Es spielt keine Rolle, ob der Betrieb stillgelegt oder verkauft wird. Die Kündigungsfrist kann vom AG nicht verkürzt werden.

Nein, er hat verkauft und der neue Betrieb wird erstmal Erneuerungsarbeiten machen und kann daher das Personal nicht übernehmen.

Welche "Erneuerungsarbeiten" und warum kann das Personal nicht übernommen werden? Wie groß ist denn der Betrieb des neuen Eigentümers?

Ich vermute mal, hier handelt es sich um einen Betriebsübergang nach § 613a BGB. Bei einem Betriebsübergang kann der AG nicht so einfach kündigen. Der neue AG tritt in die Rechte und Pflichten des jetzigen AG ein.

Du solltest umgehend Kündigungsschutzklage einreichen. Dazu hast Du genau drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Zeit. Sonst ist die Kündigung, auch mit der "falschen" Frist, gültig such wenn sie nicht rechtens wäre.

Wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast und auch kein Gewerkschaftsmitglied bist, kannst Du auch selbst zur Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts gehen.

Man hilft Dir dort bei der Klageerhebung und das ist kostenlos. Rechtsberatung gibt es allerdings nicht aber dass hier die Kündigungsfrist nicht eingehalten ist, ist unstreitbar.

Das bedeutet, Dein jetziger AG wird Dir frühestens im Juni eine neue Kündigung überreichen (falls dies wegen des Betriesübergangs überhaupt möglich ist), damit verschiebt sich auch das Beendigungsdatum nach hinten.

Es gibt auch ein Bürgertel?efon, bei dem Du mal anrufen kannst:

https://www.gemeinsam-einfach-machen.de/GEM/DE/Service/Buergertelefon/buergertelefon_node.html

Habe ich die Chance auf eine Abfindung

Das kommt darauf an.

Ich vermute mal, wenn Du keine Klage erhebst wird es nichts geben. Mit Klage hast Du bedeutend mehr Chancen.


Hexle2  24.05.2024, 11:02

Danke fürs Sternchen

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Kündigungsfrist AG seidig nach 14 Jahren Betriebszugehörigkeit?

5 Monate zum Ende eines Kalendermonats.

Ich wurde nach nun 14 Jahren Betriebszugehörigkeit von meinem Chef gekündigt.

Shit.

Ich wusste zwar das das Unternehmen schließen wird, das wurde im März kommuniziert, die Kündigung erhielt ich jedoch erst vorgestern(Montag 20.05.2024).
Meine frage: ist das rechtens so "kurzfristig"?

Zu wann wurdest Du denn gekündigt ?


Alucard1431 
Fragesteller
 23.05.2024, 06:52

Zum 30.6.

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Sophonisbe  23.05.2024, 07:01
@Alucard1431

Das ist sehr kurzfristig.

Wie viele Beschäftigte seid ihr im Betrieb?

Was steht bzgl der Kündigungsfrist in Deinem Arbeitsvertrag?

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Sophonisbe  23.05.2024, 07:13
@Alucard1431

Dann schau Dir mal den §622 im BGB an.

Bist Du in einer Gewerkschaft? Die hilft Dir bei einer Kündigungsschutzklage.

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Sophonisbe  23.05.2024, 07:23
@Alucard1431

Viel Erfolg und Kopf hoch.

Ohne dass ich damals gekündigt worden wäre, hätte ich meinen jetzigen Traumjob nie gefunden. Ich drücke die Daumen, dass es bei Dir auch so ist.

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Alucard1431 
Fragesteller
 23.05.2024, 07:26
@Sophonisbe

Nix. Da steht nur: Bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der AN verpflichtet, sich unverzüglich nach erhalt der Kündigung/Abschluss eines Aufhebungsvertrages persönlich beim Arbeitsamt zu melden.

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Sophonisbe  23.05.2024, 07:31
@Alucard1431

Damit hast Du (in meinen Augen, aber ich bin kein Jurist) sehr gute Chancen vor dem Arbeitsgericht.

Erster Schritt: Arbeitssuchend melden.

Zweiter Schritt: Anwalt suchen und Kündigungsschutzklage einreichen.

Wie gesagt, meine persönliche und private Meinung

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DerCaveman  23.05.2024, 08:10
@Sophonisbe
Zweiter Schritt: Anwalt suchen und Kündigungsschutzklage einreichen.

Kuendigungsschutzklage ja, Anwalt aber nein. Ein Anwalt duerfte hier naemlich kaum noetig sein. Die nicht unerheblichen Kosten dafuer kann man sich sparen.

Aber unbedingt die dreiwoechige Klagefrist beachten! Danach ist es zu spaet.

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Habe ich die Chance auf eine Abfindung?

Einfach so! Nein, denn darauf besteht keinerlei gesetzlicher Anspruch. Heißt: Ohne Anwalt und Kündigungsschutzklage wird da nichts kommen.

Aber lohnen würde es sich (auch ohne Rechtsschutz). Die "Regelabfindung" wird unter Juristen mit 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr angesetzt. Das wären bei Dir also 7 Monatsgehälter. Davon kann man auch einen Anwalt bezahlen.

Du solltest unbedingt die Kündigungsschutzklage einreichen, damit die entweder Kündigungsfrist korrigiert wird oder Du sogar eine deutlich höhere Abfindung erhältst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wie der Kollege hier schon sagte, sind es mind. 5 Monate. Die Kündigung war somit zu kurzfristig.