Kündigung eines Schwerbehinderten, wie soll er sich verhalten?
Einem Schwerbehinderten wird gekündigt, weil das Gesetz ihm vorübergehend verbietet, seine Tätigkeit auszuüben. Seine Schwerbehinderung verursacht Schmerzen, welche die Einnahme von Medikamenten erfordern, die wiederum die Ausübung seiner Tätigkeit (Straßenverkehr) verbieten. Der Arbeitgeber besteht allerdings auf Ausübung dieser Tätigkeit, die andere Alternative ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Wie soll sich der Arbeitnehmer verhalten?
9 Antworten
Bei Schwerbehinderten muss das Inklusionsant der Kündigung zustimmen. Wenn der Arbeitnehmer nicht mehr arbeiten kann, wird es das aber wohl tun, wenn der Betrieb keinen geeigneten Arbeitsplatz anbieten kann.
Anwalt einschalten, ohne hat er keine Chance.
dass gewisse Medikamente die Fahrsicherheit beeinträchtigen können ist bekannt.
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.
Hallo,
der Arbeitgeber muss prüfen, ob er den Mitarbeiter an anderer Stelle einsetzen kann. Kann er das, muss er das tun. Kann er das nicht, darf er den Mitarbeiter kündigen.
LG
Wenn die Medikamente im Widerspruch zu seiner Tätigkeit stehen, ist er dadurch arbeitsunfähig und muss sich dementsprechend eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt ausstellen lassen. Das heißt, er ist ganz normal krankgeschrieben.
Wenn er sehr lange krankgeschrieben ist und der Arbeitgeber nachweisen kann, dass ihm dadurch ein erheblicher Schaden entsteht (z.B. weil er die Stelle nachbesetzen muss, damit die Arbeiten nicht liegenbleiben), kann er aber trotzdem gekündigt werden.
als was ist er eingestellt? LKW Busfahrer - da wird der Chef gute Chancen haben. und nein er kann nicht anderweitig eingesetzt werden.
Ob er das muss, weiß ich nicht, aber es wäre auf jeden Fall für beide Seiten zielführender
Der Integratuonsfachdiendt muss bei der Kündigung eines dchwerbehinderten Arbeitnehmers eingeschaltet werden. Die werden sich beim Arbeitgeber bemühen, ihm eine andere Arbeit zu geben. Wenn allerdings da keine Möglichkeit besteht, kann letztendlich mit Zustimmung des Integrationsfachdienstes der Mitarbeiter gekündigt werden.
Wenn er anerkannt schwerbehindert ist, kann er nicht so einfach gekündigt werden, dazu bedarf es die behördliche Genehmigung. Man müsste ihm z.B. eine andere Stelle in der Firma anbieten.
Aber genau wird Dir das ein Anwalt des Arbeitsrechts erklären.
Muss der Chef ihm eine alternative Tätigkeit anbieten?