Krankengeld trotz psychisch krank und arbeitslos?

7 Antworten

Wenn du nicht arbeitest und kein Arbeitslosengeld bekommst, bist du dann privat krankenversichert ?

Bi2m4rk 
Fragesteller
 16.02.2015, 23:07

ich bin 24. habe im november geburtstag bin seit 1.6 arbeitslos, beziehe keinerleit geldlichen ansprüche irgendwo. habe eine normale staatliche pflichversicherung,

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Andrea1964  16.02.2015, 23:21
@Bi2m4rk

Wenn du kein Arbeitslosengeld beziehst (Nichtleistungsempfänger), dann bist du doch auch nicht über die ARGE gesetzlich krankenversichert - oder liege ich da falsch? Bist du sicher, dass du krankenversichert bist?

Auf jeden Fall solltest du Hartz IV oder Grundsicherung beantragen oder wohnst du noch bei den Eltern, die zu viel verdienen?

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Ergänzend zur Frage von isomatte (sie ist in Sachen Arbeitslosigkeit sehr erfahren):

Bei weiterem Beratungsbedarf empfehle ich eine Sozialberatung. Google dazu mit sozialberatung und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls er klein ist). - Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen wie die Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO) gezeigt. Vereinbare dort einen Beratungstermin.

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Für den Fall, dass Du Dich doch arbeitslos meldest, hier meine Hinweise zum

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache sogar zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtliche Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Behördenbegleiter

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

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Und google mit

legitimation eines beistands pdf

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände / Ämterlotsen / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen.

Wenn du ohne Leistungen bist,dann solltest du auch nicht versichert sein ( Krankenkasse ) und dann musst du ja irgendwo wohnen und wenn das bei deinen Eltern ist und diese genügend Einkommen haben,dann steht dir auch kein ALG - 2 vom Jobcenter zu und auch kein Krankengeld,dann müssen deine Eltern dich finanziell unterstützen,solange du noch keine 25 bist und dazu zählen dann auch die Beiträge für die Kranken und Pflegeversicherung !

Würden sie dadurch dann bedürftig werden,dann müsst ihr einen Antrag auf ALG - 2 stellen.

Wenn du arbeitsunfähig bist, fällt nach 6 Wochen das AlG 1 weg und du bekommst Krankengeld von der Krankenkasse. Du wirst dann sowohl der Arbeitsagentur als auch der Krankenkasse laufend die AU einreichen müssen. Spätestens alle 14 Tage

entweder du beziehst arbeitslosengeld und stehst dem arbeitsmarkt zur verfügung oder du bist krank, und stehst dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung. dann bekommst du kein arbeitslosengeld sondern ggf. krankengeld, beides nebeneinander geht nicht. bist du denn krank geschrieben?

Bi2m4rk 
Fragesteller
 16.02.2015, 22:57

will nicht beides. bekomm kein arbeitslosengeld, oder sonstiges. ich bekomme gar keine leistungen von irgendwelchen ämtern.

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