Kontolleur hat Handynummer wegen Schwarzfahren, wird diese an die Polizei weitergegeben?
Ich wurde heute zum zweiten Mal innerhalb einer Woche vom selben Kontrolleur beim Schwarzfahren erwischt. Beim ersten Mal konnte ich mich nicht ausweisen und er hat die richtige Nummer meiner Mutter verlangt, er hat 1× angerufen aber auch nichts weiter. Heute hab ich ihm zusätzlich noch eine falsche Nummer gegeben. Mich würden jetzt also 120€ erwarten. Jedoch hat er nicht meinen Namen, nur meine angebliche Nummer, die falsch ist und die richtige meiner Mutter. Kann er damit nun zur Polizei gehen oder glaubt ihr es kommt eher nichts mehr auf mich zu ?
6 Antworten
Die 120€ sind dein geringsten Problem, das gibt eine Strafanzeige wegen Betrug
Eine Anzeige wegen Erschleichung wäre schon durch die 2 Schwarzfahrten wahrscheinlich aber durch die Verschleierung der Personalien ist ein Betrug daraus geworden.
Natürlich wird er die Rufnummer an die Polizei geben, weil er sonst keine weiteren Hinweise auf Deine Identität hat.
Hoffentlich wird es schön teuer für Dich.
Kann er damit nun zur Polizei gehen...
Aber sicher kann und wird er das tun.
...oder glaubt ihr es kommt eher nichts mehr auf mich zu ?
Träum weiter.
Ich wurde heute zum zweiten Mal innerhalb einer Woche vom selben Kontrolleur beim Schwarzfahren erwischt.
Und könnte es sein, dass da jemand nicht gerade zu den hellsten Kerzen auf der Torte gehört?
Aber schon 4 Jahre dabei (allerdings bislang nur eine Antwort). Trolle warten normalerweise keine 4 Jahre.
Bist du unter 14? Dann kann dir strafrechtlich nichts passieren und das erhoehte Befoerderungsentgelt musst du auch nicht zahlen.
Bist du hingegen mindestens 14, wird dich wohl eine Strafanzeige erwarten. Das erhoehte Befoerderungsentgelt brauchst du dann aber auch nicht zahlen, wenn du noch keine 18 bist.
und das erhoehte Befoerderungsentgelt musst du auch nicht zahlen.
Bist du dir da sicher? Das erhöhte Beförderungsentgelt hat mit Strafmündigkeit nichts zu tun. Das erhebt der Dienstleister, und nicht der StA.
Das erhoehte Befoerderungsentgelt ist eine Vertragsstrafe, die einen wirksam eingegangenen Vertrag voraussetzt. Einen solchen kann ein Minderjaehriger aber ohne Zustimmung seiner Eltern gar nicht wirksam schliessen.
Dann kannst du davon ausgehen, dass es eine Strafanzeige geben wird.
Wenn du die 120 Euro bezahlen wuerdest (was du nicht musst), koennte dich das evtl. zwar vor einer Strafanzeige schuetzen, ich mag aber nicht so recht daran glauben. 2 x innerhalb nur einer Woche ist schon heftig.
"Jedoch hat er nicht meinen Namen, nur meine angebliche Nummer, die falsch ist und die richtige meiner Mutter."
Schwarzfahren und Falschangaben - Mädel, das wird (zurecht) richtig teuer. Ein Ticket zu kaufen wäre Dich günstiger gekommen.
Wahrscheinlich eher deshalb
https://dejure.org/gesetze/StGB/265a.html