Konnte man von Westen nach Osten nach Mauerbau DDR?

5 Antworten

Man durfte, das war aber mit viel Bürokratie und Zwangsumtausch verbunden.. Westberliner bekamen irgendwann Erleichterungen und waren, soviel ich weiß, eine Zeitlang vom Zwangsumtausch befreit. Dann hat man diesen aber auch für Westberliner eingeführt.

Ich habe mir eine Zeitlang eine Wohnung mit einer über 90-jährigen Frau geteilt, deren Tochter im Westen (Ruhrgebiet) wohnte. Diese konnte etwa 3-4 mal im Jahr ihre Mutter besuchen, ihre Aufenthaltsgenehmigung war nur befristet. Zwar hätte sie für die alte Frau eine Wohnung (vermutlich betreutes Wohnen) mit angeschlossenem Pflegeheim in ihrer Heimatstadt bekommen können, aber die Mutter wollte nicht mehr umziehen. Die Tochter bat dann um eine längere Aufenthaltsgenehmigung, um die Mutter pflegen zu können. Daraufhin besuchten zwei Männer (wie ich später erfuhr, von der Stasi) die alte Frau, die ihnen erzählte, dass die Nachbarn sehr hilfsbereit wären. Das war der Grund, um der Tochter keine längere Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen - ihre Mutter würde doch von den Nachbarn rührend versorgt. Das ärgerte die Tochter, und sie sagte, dass die Nachbarn alle arbeiten müssten (was ja auch der Fall war), wie sie dann ihre Mutter pflegen sollten. Sie hat mir damals alles erzählt, und die Mutter war auch über diesen Bescheid sehr erbost. Oft kam in so einem Fall dann das Angebort die DDR-Staatsbürgerschaft anzunehmen, um länger bleiben zu können,. Aber wer ließ sich schon freiwillig einsperren?

Das letzte Vierteljahr ihres Lebens musste die alte Dame dann im Krankenhaus verbringen, wo es immer weiter mit ihr abwärts ging und sie letztendlich gestorben ist.

Also: Man konnte vom Westen in den Osten reisen, aber nur befristet.

Von Ost nach West war es fast unmöglich, man brauchte einen besonderen familiären Anlass (für Verwandte 1. Grades, in Ausnahmefällen auch 2. Grades) wie z. B. hoher runder Geburtstag, Beerdigung (nicht aber Besuch am Sterbebett), manchmal wurde auch Hochzeit genehmigt und es musste lange im Voraus beantragt werden. Ehepaare durften nie gemeinsam ausreisen und Minderjährige gar nicht, auch nicht in Begleitung eines Elternteils.

Von West nach Ost brauchte man eine offizielle, amtlich genehmigte Einladung eines DDR-Bürgers, die dieser einem dann per Post zuschickte. Damit konnte man über die Grenze und bekam ein Visum zur Einreise. Am Zielort musste man zunächst für jeden Aufenthaltstag 25 DM in Mark der DDR umtauschen, sich dann bei der Polizei anmelden und bekam eine Aufenthaltsgenehmigung und ein Visum zur Ausreise. Man dürfte pro Jahr höchstens 30 Tage in der DDR verbringen.

Wenn man dort keine Verwandten hatte, dürfte man nur zur Leipziger Messe o. ä. Reisen oder man musste eine Reise über das staatliche Reisebüro Intourist buchen.

Für Ostberlin gab es die Sonderregelung, dass man zu Tagesbesuchen jederzeit einreisen konnte, am leichtesten mit der S-Bahn oder U-Bahn über Friedrichstraße, 25 DM umtauschen musste und dann bis Mitternacht (später bis drei Uhr morgens, für Westberliner m. W. sogar bis acht Uhr morgens) wieder ausreisen musste. Die Tagesbesuche in Ostberlin wurden nicht auf das jährliche 30-Tage-Konto angerechnet.

Ich kenne Leute aus dem Westen, die in Westberlin gewohnt haben, aber in Ostberlin studierten; auch war ich mehrfach von Westberlin aus z. B. zu Konzerten, Opern, Thater oder im Kino in Ostberlin - die Eintrittspreise waren, verglichen mit dem Westen, günstig und von den 25 Mark war dann auch ein Restaurant- oder Kneipenbesuch problemlos möglich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wir bekamen Westbesuch. Da musste man aber erstmal Dokumente ausfüllen. Und für Westdeutsche gab es einen Zwangsumtausch.

Ja aber nur mit Zwangsumtausch. ( West nach Ost)

Als Rentner konnte man dann auch endlich von Ost nach West reisen, da es ja kein großer Verlust für die DDR war, wenn man „drüben“ blieb.