Von Ost nach West war es fast unmöglich, man brauchte einen besonderen familiären Anlass (für Verwandte 1. Grades, in Ausnahmefällen auch 2. Grades) wie z. B. hoher runder Geburtstag, Beerdigung (nicht aber Besuch am Sterbebett), manchmal wurde auch Hochzeit genehmigt und es musste lange im Voraus beantragt werden. Ehepaare durften nie gemeinsam ausreisen und Minderjährige gar nicht, auch nicht in Begleitung eines Elternteils.

Von West nach Ost brauchte man eine offizielle, amtlich genehmigte Einladung eines DDR-Bürgers, die dieser einem dann per Post zuschickte. Damit konnte man über die Grenze und bekam ein Visum zur Einreise. Am Zielort musste man zunächst für jeden Aufenthaltstag 25 DM in Mark der DDR umtauschen, sich dann bei der Polizei anmelden und bekam eine Aufenthaltsgenehmigung und ein Visum zur Ausreise. Man dürfte pro Jahr höchstens 30 Tage in der DDR verbringen.

Wenn man dort keine Verwandten hatte, dürfte man nur zur Leipziger Messe o. ä. Reisen oder man musste eine Reise über das staatliche Reisebüro Intourist buchen.

Für Ostberlin gab es die Sonderregelung, dass man zu Tagesbesuchen jederzeit einreisen konnte, am leichtesten mit der S-Bahn oder U-Bahn über Friedrichstraße, 25 DM umtauschen musste und dann bis Mitternacht (später bis drei Uhr morgens, für Westberliner m. W. sogar bis acht Uhr morgens) wieder ausreisen musste. Die Tagesbesuche in Ostberlin wurden nicht auf das jährliche 30-Tage-Konto angerechnet.

Ich kenne Leute aus dem Westen, die in Westberlin gewohnt haben, aber in Ostberlin studierten; auch war ich mehrfach von Westberlin aus z. B. zu Konzerten, Opern, Thater oder im Kino in Ostberlin - die Eintrittspreise waren, verglichen mit dem Westen, günstig und von den 25 Mark war dann auch ein Restaurant- oder Kneipenbesuch problemlos möglich.

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